@HaHu13, du bist ja ein Spezialfall, da bei dir die Modulationsmindestdrehzahl ja von Viessmann von 1200rpm (20rps) auf 900rpm (15rps) reduziert (also deine Anlage "dekastriert") wurde. Ich bin mir für meine Anlage immer noch nicht sicher, ob ich diesen Weg gehen will. Ja, das Takten in der Übergangszeit ließe sich weiter verringern. Aber sind die Anlaufphasen wirklich so COP-zehrend? Und ist der Dauerlauf bei geringerer Leistung und also geringerer Spreizung und also einer um ein winziges geringerer Vorlauftemperatur (darum geht es ja eigentlich) wirklich so viel effizienter, dass er die Grundlasten von Wechselrichter, Sekundärpumpe und Lüftern aufwiegt? Leider sind diese Grundlasten ja anscheinend in den von der Anlage berichteten elektrischen Verbräuchen nicht enthalten, und ich habe bis jetzt noch keinen separaten Stromzähler. Mein obiger Ansatz ist aber noch einmal ein anderer. Viessmann behauptet ja, die Werte im Datenblatt seien nach EN14511 ermittelt, und dabei würden Abtauvorgänge und präzise Meßmethoden und konditionierte Luftmassen und dies und das einfließen, und so kämen die Werte im Datenblatt zustande. Nun denn, dass lässt sich schwer nachvollziehen. Wenn nun aber die Hardware der A10 und der A13 identisch sind, und bei der A10 einfach nur die Maximaldrehzahl niedriger als bei der A13 eingestellt ist, und die Drehzahluntergrenzen bei den regulär "werkskastrierten" Anlagen sowohl bei A10 als auch bei A13 auf denselben Wert von 1200rpm eingestellt sind, dann muss doch bei den Messungen nach EN14511 an den beiden Arbeitspunkten A2/W35 und A7/W35, für die eine Zeile "Leistungsregelung" angegeben ist, für die Untergrenze bei A10 und A13 derselbe Wert herauskommen, egal welcher es nun ist! LG, Sebastian
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