Hallo @Heizing wir stoßen auf ein Problem, sobald eine Heizölanlage (für Heizöl EL) die 20-Jahres-Grenze erreicht. Für Anlagen bis 120 kW liegt der gesetzliche NOx-Grenzwert bei 110 mg/kWh (bezogen auf 0 % O2) – derselbe Standard, der auch für Neugeräte gilt; dieser Wert ist mit einem Vitola-Kessel und einem Gelbbrenner nur schwer zu erreichen. Bis zum Erreichen der 20-Jahres-Marke gilt hingegen der Grenzwert von 250 mg/m³ (bezogen auf 3 % O2) – also jener Standard, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Herstellung der Anlage maßgeblich war. Die CO-Emissionen stellen hingegen kein Problem dar; diese kann ich stets innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte (150 mg/kWh bei 0 % O2) halten. Wenn Ölheizkessel daher 20 Jahre in Betrieb sind, installieren wir den Vitorondens 200-T (sofern die NOx-Grenzwerte überschritten werden), es sei denn, der Kunde entscheidet sich stattdessen für eine Wärmepumpe oder einen Gas-Brennwertkessel. Gemäß unseren Vorschriften wird der Betrieb der Anlage untersagt, wenn der Schornsteinfeger NOx-Werte misst, die über den Grenzwerten liegen; allerdings wird eine dreimonatige Frist für entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeräumt. VG
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