Das sind unter anderem Vorgaben vom Netzbetreiber. Hier eine kurze Zusammenfassung: Das hat vor allem mit der VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4100) zu tun. Hier sind die zwei wichtigsten Gründe einfach erklärt:1. DauerstrombelastbarkeitEine Wärmepumpe gilt als Dauerstromverbraucher. Im Gegensatz zu einem Backofen, der nur kurz aufheizt und dann taktet, zieht eine Wärmepumpe (besonders an kalten Tagen oder beim Laden des Warmwassers) über Stunden hinweg eine hohe, gleichmäßige Last.Standard-Haushaltszählerplätze sind oft mit 63 A abgesichert. Wenn dort dauerhaft hohe Ströme fließen, entsteht Wärme. Um eine Überhitzung der Verdrahtung und des Zählerplatzes im Dauerbetrieb zu vermeiden, schreibt die Norm vor, die Absicherung auf 35 A zu reduzieren, damit die thermische Belastung im sicheren Bereich bleibt.2. Belastungs- und GleichzeitigkeitsfaktorIn der Elektroplanung unterscheidet man zwischen:Aussetzbetrieb: (z. B. Licht, Toaster) – hier rechnet man mit einem niedrigen Faktor, da nie alles gleichzeitig an ist.Dauerbetrieb: (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) – hier wird mit einem Faktor von 1,0 gerechnet. Das heißt, die Last ist voll da und bleibt da.Zusammengefasst: Der Wechsel auf 35 A (meist ein SLS-Schalter, also ein Selektiver Leitungsschutzschalter) ist eine Schutzmaßnahme für deine Elektroinstallation, damit die Leitungen im Schrank bei der stundenlangen Arbeit der Wärmepumpe nicht zu heiß werden. Anders sieht das aus wenn du gleichzeitig noch eine Photovoltaik betreiben willst. Dann muss sogar das Zählerfeld von 10qmm auf 16qmm umgerüstet werden und es wird ein SLS 50A verbaut. Zusätzlich gibt es noch Anforderungen zum Blitzschutz und auch einer Spannungsversorgung im Fza Anschlussraum. Das alles sollte die beauftragte Firma wissen und auch umsetzen. Baust du nachträglich einen zweiten Zähler ein, bist du für die korrekte Ausführung verantwortlich, bzw. muss dein Elektriker des Vertrauens das erledigen.
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