@MarkusBirenheide Schön, dass es noch einzelne Heizungsbauer gibt, die sich nach der Rechnung noch um ihre Kunden kümmern, sich in der Verantwortung sehen, erstmal proaktiv werden, Probleme lösen möchten und sich später bei Viessmann darum kümmern, ob sie die Kosten für die Ventilatorringheizung erstattet bekommen. Was aber machen wir mit den Kollegen ihrer Zunft, die freundlich darauf angesprochen, sofort abwiegeln, sich auf seltene Wetterphänomene berufen und die Heizung als Zubehör anbieten, zum Listenpreis und obendrein ihre Arbeitszeit für den nachträglichen Einbau berechnen möchten? Was kann da der Kunde tun? Sich innerhalb der Gewährleistung auf Planungsfehler berufen? Das macht man mit einer Mängelrüge und einer Fristsetzung auf die seitens des freundlichen Kollegen nicht reagiert wird oder ablehnend. Und dann, wie kann der Kunde den Planungsfehler - oder wenn man den Hersteller Viessmann mit ins Boot holen möchte, den Konstruktionsfehler - nachweisen? Auf seine Kosten und Risiko einen Gutachter engagieren und einen Anwalt beauftragen, um sich dann nach einem Jahr im Idealfall ein überteuertes Heizband erstritten zu haben. Und im dümmsten Fall auf 50% der Kosten bei einem Vergleich setzen bleibt. Das ist die Welt der Heizungsbauer, die ich kenne. Ich habe meinen Heizungsbauer sogar noch bei der Abnahme auf die fehlende Ventilatorringheizung angesprochen, die er vor 3 Monaten als nicht benötig abtat. In einer Region, in der auch mal drei Monate lang ein kalter und nebliger Winter herrscht...
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