Vielen Dank für die Rückmeldung von Viessmann (per Mail) ... Für mich bestätigt diese Antwort allerdings genau das eigentliche Problem. Sie schreiben, dass die am Digitaleingang DI1 konfigurierte Funktion „Heiz-/Kühlkreis 1 sperren“ lediglich die Raumbeheizung des betreffenden Heiz-/Kühlkreises abschaltet und im Kühlbetrieb keine entsprechende Wirkung hat. Genau darin sehe ich den Widerspruch. Die Funktion heißt ausdrücklich „Heiz-/Kühlkreis 1 sperren“ und nicht „Heizkreis 1 sperren“. Als Anwender darf ich daher berechtigterweise erwarten, dass bei Aktivierung dieser Funktion sowohl der Heiz- als auch der Kühlbetrieb des Heiz-/Kühlkreises gesperrt werden. Tatsächlich wird jedoch nur der Heizbetrieb beeinflusst. Ein Vergleich verdeutlicht aus meiner Sicht das Problem: Angenommen, ein Autohersteller beschreibt eine Funktion mit „Motor abschalten“. Später stellt sich heraus, dass der Motor nur dann abgeschaltet wird, wenn sich das Fahrzeug im Vorwärtsgang befindet. Im Rückwärtsgang läuft der Motor trotz derselben Funktion weiter. Wahrscheinlich würde jeder sagen, dass die Funktion nicht das tut, was ihre Bezeichnung verspricht. Niemand würde erwarten, dass dieselbe Funktion je nach Fahrtrichtung plötzlich eine andere Wirkung hat. Genau so verhält es sich hier. Die Funktion heißt „Heiz-/Kühlkreis 1 sperren“. Im Heizbetrieb wird der Heizkreis gesperrt, im Kühlbetrieb dagegen nicht der Kühlkreis. Damit erfüllt die Funktion aus meiner Sicht nicht das, was ihre Bezeichnung erwarten lässt. Besonders bemerkenswert finde ich jedoch die Aussage, dass es bei Anlagen mit Pufferspeicher keine freigegebene Möglichkeit gibt, den Kühlbetrieb über einen 24-V-Feuchteanbauschalter geregelt zu beenden. Im Ergebnis bedeutet das, dass Viessmann aktuell keine vorgesehene Möglichkeit bietet, einen laufenden Kühlvorgang bei erkannter Kondensatgefahr kontrolliert zu beenden. Die einzige freigegebene Lösung besteht darin, die Spannungsversorgung der Umwälzpumpe über einen 230-V-Feuchteanbauschalter zu unterbrechen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass stattdessen die Funktion „Externes Sperren“ am Digitaleingang DI1 genutzt werden könnte. Viessmann bestätigt sogar selbst, dass dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar ist. Allerdings werden bei „Externes Sperren“ nicht nur der Kältekreis, sondern gleichzeitig auch der Heizwasser-Durchlauferhitzer gesperrt. Dadurch steht unter anderem der Frostschutz nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung. Diese Funktion ist daher kein gleichwertiger Ersatz für eine reine Sperrung des Kühlbetriebs. Natürlich könnte ich mir auch selbst behelfen: Im Sommer den DI1 auf „Externes Sperren“ konfigurieren – dann spielt der fehlende Frostschutz keine Rolle – und im Winter, wenn der Pufferspeicher ohnehin wieder auf Heizbetrieb umgestellt wird, den DI1 wieder auf „Heiz-/Kühlkreis 1 sperren“ zurückkonfigurieren. Aber genau das kann aus meiner Sicht nicht die Lösung sein. Eine moderne Wärmepumpe sollte nicht erfordern, dass der Betreiber je nach Jahreszeit Funktionen der Regelung umkonfiguriert, um einen grundlegenden Anwendungsfall abzudecken. Sonst könnte ich irgendwann tatsächlich sämtliche Umschaltungen selbst übernehmen. @Flo_Schneider: Aus meiner Sicht gibt es deshalb mehrere technisch saubere Möglichkeiten: Die Funktion „Heiz-/Kühlkreis 1 sperren“ wird per Software so angepasst, dass sie ihrem Namen entsprechend sowohl den Heiz- als auch den Kühlbetrieb sperrt. Die Funktion „Externes Sperren“ wird um eine Option erweitert, bei der ausschließlich der Kältekreis gesperrt wird, ohne gleichzeitig den Heizwasser-Durchlauferhitzer und damit den Frostschutz zu deaktivieren. Oder – aus meiner Sicht die einfachste Lösung – die Eingänge für den 24-V-Feuchteanbauschalter (Pins 1 und 2) werden auch bei Anlagen mit Pufferspeicher ausgewertet. Genau dafür sind diese Eingänge schließlich vorgesehen. Dann könnte der Kühlbetrieb bei Feuchteerkennung genauso geregelt beendet werden wie bei Anlagen ohne Pufferspeicher. Jede dieser Lösungen wäre aus meiner Sicht nachvollziehbarer und technisch sauberer als die derzeitige Situation. Ich würde mich daher freuen, wenn Viessmann diesen Anwendungsfall noch einmal prüft und als mögliche Softwareerweiterung berücksichtigt.
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