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Ventilatorringheizung & Klackergeräusche bei der Vitocal 25x – Konsolidierungsthread

Hallo zusammen,

es häufen sich Berichte über „klackernde Außeneinheiten“ der Vitocal 25x-Serie. Viele Nutzer*innen sind betroffen, daher die Idee, eine zentrale Plattform für den Austausch und einen möglichen Dialog mit Viessmann zu schaffen.

Was wissen wir?

  • Ventilatorringheizungen: Diese sind als Zubehör erhältlich und sollen Eisbildung verhindern. Viessmann empfiehlt sie für extreme Standorte (z. B. Küstenregionen).
  • Praxis: Auch in gemäßigten Regionen (z. B. Bremen) treten Probleme mit vereisten Ventilatorringen bei Temperaturen um 0 °C auf. Das führt zu Lärmbelästigungen und potenziellen Schäden.

Erwartung an den Hersteller

Eine Wärmepumpe für den deutschen Markt sollte in Standardkonfiguration überall in Deutschland ohne Einschränkungen funktionieren. Der Verweis auf „extreme Standorte“ erscheint als unzureichende Erklärung, da das Problem auch andernorts auftritt.

Fragen an Viessmann

  • Gibt es Lösungen auf Kulanzbasis für Betroffene?
  • Wie bewertet Viessmann die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis?
  • Ein Rechtsstreit wäre für alle Parteien belastend – gibt es präventive Maßnahmen?

Diskutiert gerne eure Erfahrungen und teilt Lösungsansätze!

508 ANTWORTEN 508

So hier die Antwort auf Kulanz Anfrage wegen Ringheizung:

Kriterien für eine Kulanzregelung bei der Ventilatorringheizung:
- Die Anlage ist dauerhaft vereist
- Es ist ein ausreichender Volumenstrom ist vorhanden
- Die Ventilatoren sitzen zentrisch
- Die Abtauintervalle wurden bereits über die Software erhöht

Diese Kriterien sind bei Ihnen nicht zutreffend.

Wird wohl bei jedem anders ausgelegt. Vor allem der Hinweis über die Abtauintervalle finde ich interessant.

Wusste gar nicht dass dies so möglich ist.

Vitocal 250-A13 13,4 KW, 400L Puffer, 300L Warmwasser, VX3 8A,12 KWp, 10KWh Speicher, Haus Baujahr 1970 Umbau 2023

@Optimus1  schrieb:

- Die Abtauintervalle wurden bereits über die Software erhöht

Diese Kriterien sind bei Ihnen nicht zutreffend.

Wird wohl bei jedem anders ausgelegt. Vor allem der Hinweis über die Abtauintervalle finde ich interessant.

Wusste gar nicht dass dies so möglich ist.


Also im offiziellen Beitrag auf https://community.viessmann.de/t5/Waermepumpe-Hybridsysteme/Eisbildung-am-Ventilatorring-Vitocal-15X...  steht nichts davon, dass die Prüfung von Abtauintervallen eine Bedingung für die Kulanzregelung ist. Eventuell fragst Du da nochmal nach.

 

Zumal das mit der Erhöhung der Abtauintervalle auch die Situation verschlimmern kann - und zwar in all den Fällen, bei denen der angesaugte Abtau-Wasserdampf, der sich am Ventilatorring festfriert, die Ursache für das Vereisen ist.

 

Ergänzung/EDIT:

 

Ich habe oben die Formulierung "Erhöhung der Abtauintervalle" als "öfter und länger abtauen" verstanden. Es kann aber auch bedeuten, den zeitlichen Abstand zwischen den Abtauvorgängen zu erhöhen, also seltener abzutauen. Dann würde natürlich auch der Abtau-Wasserdampf weniger oft angesaugt und würde dann auch weniger oft anfrieren können.

 

Aber: Wenn Vereisungen erfolgen, wird immer dann abgetaut wenn der Primärwärmetauscher so stark vereist ist, dass die Effizienz schlagartig immer schlechter wird. Wenn man dann das Abtauen verzögert, bringt die Anlage nur einen Bruchteil ihrer Leistung, das kann also auch keine Lösung sein.

 

Ich vermute daher, dass das mit den Abtauintervallen möglicherweise eine Einzelmeinung ist.

 

"Kriterien für eine Kulanzregelung bei der Ventilatorringheizung:
- Die Anlage ist dauerhaft vereist
- Es ist ein ausreichender Volumenstrom ist vorhanden
- Die Ventilatoren sitzen zentrisch
- Die Abtauintervalle wurden bereits über die Software erhöht"

 

Die Informationspolitik von Viessmann ist schon etwas kurios.

 

Wenn eine Anlage dauerhaft vereist ist (was ist dauerhaft?), dann wurde sie in einer klimatisch kritischen Region installiert. Das müsste dann aber zumindest der HB wissen, ob dort generell eine Heizung erforderlich ist. Die Kulanz müsste bei einer offensichtlichen Fehlplanung vom HB ausgehen, der Kunde kann Beratung überhaupt nicht wissen was notwendig ist.

Es ist daher doch eher umgekehrt so, dass eine Anlage in einer klimatisch unkritischen Region nicht vereisen darf, und wenn doch dann ist es ein Kulanzfall weil die Anlage für unkritische Regionen nicht ausgelegt ist. Das Problem ist auch weniger dass eine Vereisung möglicherweise selten auftritt, sondern dass auch dann - wenn man nicht dauernd kontrolliert - Beschädigungen auftreten können. Ich habe auch noch keine Viessmann-Anleitung über die korrekte Vorgehensweise beim Auftreten von Vereisung mit Schlaggeräuschen gefunden.

 

Dass eine Verbesserung nach Erhöhung der Abtauintervalle auftritt wurde von Viessmann nach meiner Kenntnis nicht publiziert, weder in dieser Community noch in den Serviceanleitungen für Fachpersonal. 

 

Im Übrigen ist der letzte Satz der Viessmann-Hinweise für Ventilatorringvereisung ja entlarvend darüber, dass Viessmann bei der Lösung des Problems derzeit im Nebel stochert:

"Aktuell erfolgen hierzu weitere Überprüfungen, um die Erkenntnisse und Lösungen daraus bei zukünftigen Softwareupdates mit einfließen zu lassen."

Eine Kulanz daher bei Konstruktionsmängeln zu verweigern die mehr als nur kosmetischer Art sind ist kaum akzeptabel.


@Peter52  schrieb:

Wenn eine Anlage dauerhaft vereist ist (was ist dauerhaft?), dann wurde sie in einer klimatisch kritischen Region installiert. Das müsste dann aber zumindest der HB wissen, ob dort generell eine Heizung erforderlich ist. Die Kulanz müsste bei einer offensichtlichen Fehlplanung vom HB ausgehen, der Kunde kann Beratung überhaupt nicht wissen was notwendig ist.

Es ist daher doch eher umgekehrt so, dass eine Anlage in einer klimatisch unkritischen Region nicht vereisen darf, und wenn doch dann ist es ein Kulanzfall weil die Anlage für unkritische Regionen nicht ausgelegt ist. 


Wenn die angebotene Anlage für den geplanten Zweck am geplanten Ort nicht geeignet ist, ist das ein Mangel und man hat (allerdings gegen den HB) im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

 

 


@Peter52  schrieb:

Eine Kulanz daher bei Konstruktionsmängeln zu verweigern die mehr als nur kosmetischer Art sind ist kaum akzeptabel.


Wie der Namen schon sagt ist ein Konstruktionsmangel ein Mangel. Und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann man Mängelbeseitigung verlangen, allerdings vom Verkäufer/HB, nicht vom Hersteller.

 

Und der Verkäufer/HB kann dann vom Hersteller Viessmann Mängelbeseitigung verlangen.

 

"Kulanz" ist ja eher nur eine Nettigkeit,  ein freiwilliges Entgegenkommen ohne dass eine Rechtspflicht besteht.  Es wäre also nur bei denjenigen Kunden/HB eine Kulanz, die inzwischen keinerlei Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung mehr haben.

 

Bei allen anderen ist es keine Kulanz sondern eine Vereinfachung des Ablaufs (um Druck von den HBs zu nehmen) für den Versuch einer Mängelbeseitigung Hersteller -> HB -> Kunde im Rahmen der ges. Gewährleistung.

 


@Dale  schrieb:
"Kulanz" ist ja eher nur eine Nettigkeit,  ein freiwilliges Entgegenkommen ohne dass eine Rechtspflicht besteht.  Es wäre also nur bei denjenigen Kunden/HB eine Kulanz, die inzwischen keinerlei Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung mehr haben.

 

Bei allen anderen ist es keine Kulanz sondern eine Vereinfachung des Ablaufs (um Druck von den HBs zu nehmen) für den Versuch einer Mängelbeseitigung Hersteller -> HB -> Kunde im Rahmen der ges. Gewährleistung.

Das ist natürlich Richtig, der Begriff "Kulanz" wurde möglicherweise in der Beschreibung für die "Kulanzkriterien" auch nur umgangssprachlich verwendet. Eine Gewährleistung durch den Verkäufer innerhalb der 2-Jahresfrist müsste hier eigentlich fast immer greifen, da diese Witterungsbedingungen doch in den meisten Regionen in dieser Zeit wenigstens kurzzeitig aufgetreten sein müssten. Aber es kann natürlich schon sein, dass es Regionen gibt wo das Problem auch innerhalb der Gewährleistungsfrist noch nicht aufgefallen ist.


 

Ganz klar ist der Heizungsbauer in der Gewährleistungsfrist der Ansprechpartner, da alleiniger Vertragspartner.

 

Aber so einfach wird es uns viele Heizungsbauer nicht machen: beim Konstruktionsfehler wird er auf den Hersteller verweisen oder dem Verbraucher die Beweislast auferlegen, was natürlich nur mit Gutachter geht und weitere Kosten bedeutet, Ausgang völlig offen...

 

Also bleibt nur noch eine Mängelrüge innerhalb der Gewährleistung, wegen Planungsfehler. 

 

Und dann kann sich der Heizungsbauer auf Sowieso Kosten herausreden, da es sich bei der Ventilatorringheizung um ein optionales Zubehör handelt und die Kosten dem Kunden auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären.

 

Jetzt kann man noch mit der Förderung der KfW argumentieren und den, nach abgeschlossener Förderung, mehr als doppelt so hohen Kosten für Material und Einbau der Ventilatorringheizung.

 

Also besser öffentlich Druck aufbauen und aufrechterhalten, damit Viessmann die Kulanzregelung fährt und man sich nicht mit dem Heizungsbau vor Gericht treffen muss...

 

 

 

[ 151-A, 8 kW, 190 l WW integriert, ohne Puffer, 180 m2 FBH, ViCare ERR Steuerung ]

Tja, weiß auch nicht, was ich über all das denken soll.

 

Mein HB rührt sich nicht und meint, wir sollten auf Viesmann warten. Er weiß aus Erfahrung, sagt er, dass dort Kulanzentscheidungen genau geprüft werden und das Monate dauern kann.

 

Will ihm da jetzt keine Verschleppung unterstellen, sehe aber im Moment wenig passende Reaktion von Viesmann.

 

In ein paar Wochen marschiert die Verbraucherzentrale mit WP-Interessierten durch unsern Garten (nicht zum ersten Mal). Ich hätte eigentlich Viessmann empfohlen, aber das ist jetzt nicht mehr so einfach. Bzw. bei dem Modell auch eigentlich völlig ausgeschlossen.

Ja denke auch dass der Typ sich da etwas zusammen gestrickt hat.

Ist einer vom Kundendienst, also kein Techniker würde ich meinen.

Ich habe die Heizung ja aus eigener Tasche bezahlt und verbaut.

Von daher eigentlich egal. Wollte nur mal zeigen was alles zusammen gesponnen wird wenn man eine Anfrage stellt die evtl. der Firma Geld kosten könnte.

Anfrage folgte auf Grund der AF Variante WP wegen der Wannen Heizung. Und da schrieb er was von Regionen mit niedriger Außentemperatur in welche wir nicht fallen würden.

Da haben wir dann nachgehakt da wir Nähe Winterberg wohnen und es hier zumindest an manchen Tagen auch mal unter 10 Grad Minus geht (ist ja heute schon viel, früher war das Standard).

Vitocal 250-A13 13,4 KW, 400L Puffer, 300L Warmwasser, VX3 8A,12 KWp, 10KWh Speicher, Haus Baujahr 1970 Umbau 2023

Das Model ist ja gar nicht so schlecht. Nur nicht zu Ende gereift. Vor allem die Software nicht.

Im Grunde hätte die Anlage 1 Jahr länger entwickelt und getestet werden müssen.

Aber dann wären die tollen Fördergelder an Viessmann vorbei geflossen.

Jetzt muss nachgearbeitet werden und die Kunden sind die Blöden weil keine Techniker verfügbar sind, vor allem welche die sich auch mit den Anlagen auskennen. Aber scheinbar wissen selbst die Entwickler nicht was sie da gebaut haben sonst würden nicht ständig neue Probleme auftauchen, vor allem nach Updates.

Vitocal 250-A13 13,4 KW, 400L Puffer, 300L Warmwasser, VX3 8A,12 KWp, 10KWh Speicher, Haus Baujahr 1970 Umbau 2023
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