@qwert089 schrieb: für alte WP mit Vitotronic scheint es, wie schon im 1. Video zu §14a angekündigt, kein Update zu geben. Eine Dimmung auf 4,2 kW wird nicht möglich sein! Solange es sich dabei um Bestandsanlagen handelt, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden und für die es bisher (also vor dem 1.1.2024) noch keine vereinbarte Steuerung gab, bleiben diese auch in Zukunft von der Pflicht zu Steuerung/Drosselung ausgenommen. Gibt es auch "alte WP mit Vitotronic", die erst jetzt in 2024 neu installiert wurden? Falls ja, hätten die Betreiber möglicherweise ein Problem. @qwert089 schrieb: ABER: wie im Video angeschnitten gibt es eine Ausnahme Regel für WP über 11 kW 3,3 kW + 9 kW EHE = 12,3 kW Hier muss auf Faktor 0,4 reduziert werden = 4,92 kW Das erreicht man, in dem man einfach den EHE dann durch die "Dimmung" Komplet ausschaltet.. Das ist ein interessanter Hinweis: 🙂 "Die Mindestleistung berechnet sich aus der Multiplikation der Netzanschlussleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einem vorgegebenen Skalierungsfaktor. Dieser beträgt aktuell 0,4." Das habe ich zwar oft gelesen, weil aber dabei steht, dass das für Klimaanlagen, Großwärmepumpen und Hochtemperaturwärmepumpen gilt, hatte ich das bisher immer als für "normale" EFH Wärmepumpen wie z.B. eine 250-A oder 200-S als nicht zutreffend angesehen. Aber es stimmt schon, es steht da auch "Netzanschlussleistung von über 11 kW" und dazu muss dann auch natürlich ein Heizstab eingerechnet werden. Solange wie ein Heizstab also 60% (oder mehr) der gesamten Netzanschlussleistung ausmacht, reicht es aus, zum Dimmen/Drosseln den Heizstab zu deaktivieren.
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