@AG64 schrieb: ... Der alte Trick "...bis zum Winter..." 2026 oder 2028 ? 😉 Egal, erstmal hat Viessmann ein Jahr gewonnen und damit fallen wieder einige Anlagen aus der 2-jährigen Gewährleistung raus, die die Probleme im letzten Winter hatten. Jeder, bei dem die Anlage noch in der 2-jährigen Gewährleistung ist und dessen Anlage im nächsten Winter nicht mehr darin ist, tut gut darin, formal seinen Vertragspartner (idr Heizungsfirma) im Rahmen der Gewährleistung um umgehende, beweisbare Mangelbeseitigung (nicht erst im nächsten Winter) aufzufordern. Und falls der das nicht kann, soll man sich schriftlich bestätigen lassen, dass sich die Gewährleistung bezüglich dieses Mangels entsprechend bis zum nächsten Winter verlängert.
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