Habe ich das richtig erfasst: Hier wird eine Anleitung an meinen Heizungsbauer gegeben – Ringheizung ist ja wohl jetzt erforderlich – als Nachbesserung für ein fabrikneues Gerät, dass im Juni 2024 installiert wurde und obendrein eine Viessmann-Inbetriebnahme für 955 Euro+Mwst bestanden hat und sich noch mitten in der Garantie befindet… Ich gehe wohl richtig in der Annahme das die Fa. Viessmann, die nicht mein Vertragspartner ist, meinem Heizungsbauer, der mein Vertragspartner ist, alle Kosten für diese Nachbesserungsleistung erstattet. Es ist ja wohl unbestreitbar, dass es sich hier um eine Konstruktionslücke handelt, die Viessmann verantworten muss.
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