@Rudi_ schrieb: @Flo_Schneider: Das würde ja bedeuten, dass die Anlage ganz normal weiterlaufen kann, denn die 4.2kW werden nur in Ausnahmefällen erreicht, z.B. beim Abtauen. Also meine 250-A13 (mit Software 2440) hat im Winter regelmäßig, bei jedem Umschalten WW-Bereitung -> Heizen für einen kurzen Moment eine Leistungsaufnahme von ca. 5,5 kW gehabt. Im Gesetz heiß es , dass bei der Drosselung der Netzbetreiber einen "Sollwert für den maximalen netzwirksamen Leistungsbezug" vorgibt, die Anlage darf diesen Leistungs-Sollwert nicht, auch nicht für einen kurzen Moment, z.B. eine halbe Minute, oder so, überschreiten. Aber: Nicht jede Anlage muss auf 4,2 kW drosselbar sein. Es hängt auch u.a. von der Leistungsaufnahme ab. Pi-mal-Daumen Beispiel für die 250-A13: Außeneinheit 5,4 kW plus Inneneinheit 1kW plus Heizstab 8 kW ergeben insgesamt 14,4 kW maximale Leistung. Nach der standardisierten Berechnungsformel (0,4 x P = 0,4 mal 14,4 = 5,76) folgt daraus, dass die Drosselung der WP auf eine Soll-Leistung von 5,76 kW. erfolgen könnte, wenn man das statt der 4,2 kW möchte. Siehe auch: https://www.e-plattform.org/files/bw/liv/Dokumente/025_Umsetzung_EnWG_14a_SteuVE_Berechnung_Pmin_ZVEH.xlsx Woraus dann für die 250-A13 folgt: Solange wie der Heizstab abgeschaltet ist (und bleibt), bleibt die Leistungsaufnahme der 250-A13 (auch kurzzeitig beim Abtauen oder beim Umschalten) unter der vorgegebenen Drossel-Leistung. Es bleibt also einfach. 😎 P.S. Etwas komplizierter kann es werden, wenn man zusätzlich zur WP auch noch eine Ladestation für Elektro-PKW hat. Bei Direktansteuerung dürfte die WP dann zwar weiterhin 5,76 kW verbrauchen und die Ladestation nur 4,2 kW. Bei einem EMS (Energie Management System) bliebe die Summe zwar gleich (4,2 + 5,76 = 9,96 kW) die man bei der Drosselung verbrauchen dürfte, aber man darf dann selbst entscheiden, wie man das aufteilt. Wenn also gerade kein PKW geladen würde, dürfte die WP dann auch während einer Drosselung 9,96 kW verbrauchen.
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