Das würde nichts nützen,da es sich bei den betroffenen Gerâten um ein Problem handelte,welches nicht mit einer anderen Software behoben werden konnte. Eine Forderung nach Ersatz/ Ausweichgerät würde nur innerhalb der Garantiezeit bestehen. Mit Ablauf der Garantie kann man allerhöchstens eine Kulanzlösung versuchen. Kulanz ist aber immer freiwillig und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ich weiss,dass so mancher User nach Ursachen sucht,warum einem Kulanz gewährt wird,einem anderen nicht. Das ist einfach so. Ist das Gerät aus zweiter Hand,musst dich an den Erstbesitzer wenden. Da kommt es dann drauf an,wie der Kaufvertrag gestaltet ist. Meist wird die Gewährleistung bei Privatkauf ausgeschlossen.
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