Hinzufügen möchte ich noch, dass es im Falle einer Fehlfunktion,,nur,, zu Verpuffungen kommen kann, welche das Gerät dann lahmlegt(mit entsprechender Fehlermeldung). Die Verpuffung würde also nicht nach aussen dringen,, geschweige denn das Gerät zerreissen. Dafür ist die ausgetretene Gasmenge zu gering. Es bestand also nie eine Gefahr für Leib und Leben.Fehler können also auftreten, müssen aber nicht. Der vielleicht notwendige Austausch obliegt der jeweiligen Fachfirma. Da es aber häufig auch zu einem Wechsel der Wartungsfirma kommt, liegt eben dem Zünder der Hinweis bei. Viessmann hat nur einen Vetrag mit der jeweiligen Firma, aber nicht mit dem Endnutzer. Ich sehe hier die Fachfirma in der Pflicht.Auch, wenn ein Wechsel von Glühzündern Routine ist, sollte der Monteur etwas aufmerksamer sein. Ist sicher nicht das erste Mal, dass so ein Zettel beiliegt.
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