Ob die strengen Abrechnungsregeln (nach der Heizkostenverordnung) für Mehrfamilienhäuser gelten oder ob vereinfacht abgerechnet werden darf, kann ich dir nicht sagen. Das hängt davon ab, ob der Vermieter selbst eine der beiden Wohnungen bewohnt. Du hast von deinen Eltern geschrieben. Entscheidend ist also, wer ist der Vermieter? Lies da mal nach: Besonderheiten bei der Nebenkostenabrechnung für ein Zweifamilienhaus Außerdem: Entscheidend sind immer die Formulierungen des Mietvertrags. Also, was steht im Mietvertrag? Wenn dort "Abrechnung nach Heizkostenverordnung" steht, muss nach den strengen Regeln für Mehrfamilienhäuser abgerechnet werden, auch wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt. Ich sehe deine erste Aufgabe darin, festzustellen, ob eine Abrechnung nach der Heizkostenverordnung erforderlich ist oder nicht. Im Zweifelsfall beantwortet dir dies ein Berater von Haus&Grund oder auch der Mieterschutzverein. @mmchenmstr2 Was meinst du mit "Ich habe also die Gasdifferenz für das komplette Doppelhaus (m³ - Heizung und Warmwasser), ..."? @Franky 1.) Die 70/30%-Angabe (oder 50/50%) in Mietverträgen bezieht sich nicht auf das Verhältnis von Heizung/Warmwasser, sondern auf die Abrechnung 70% nach Verbrauch und 30% nach Fläche. 2.) Wie oben geschrieben, geht eine Nachrüstung eines Wärmemengenzählers für die Warmwasserbereitung nicht, weil es sich um ein Kompaktgerät handelt. Kompaktgeräte sind in Fällen, wo die Heizkostenverordnung gilt, völlig ungeeignet. 3.) Gilt die Heizkostenverordnung, so ist ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser seit 2015 Pflicht.
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