Hallo,
ich habe seit kurzem eine WP 250A installiert und ich will ab 2024 von den neuen Reglungen gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz Gebrauch machen, nachdem der Kunde reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen kann, wenn er seine WP regeln lässt. Man geht nun davon ab, die Anlage über die "EVU-Sperre" komplett abzustellen, sondern man sichert dem Kunden immer eine Leistung von 4,1 KW zu. Die WP wird also nur "gedimmt".
Meine Frage ist nun, ob Viessmann hierzu eine entsprechende Parametrierung der "EVU-Sperre" vorgesehen hat, damit die Anlage nach Setzen des Eingangs nicht komplett abschaltet sondern nur leistungsreduziert weiter läuft?
Künftig soll die Ansteuerung vom EVU/Netzbetreiber auch digital über das EEBus-Protokoll erfolgen können. Auch hier meine Frage: Wird es diese Möglichkeit künftig für meine WP geben und wenn ja, wann ist das geplant?
Freue mich auf die Antwort der Experten. 🙂
Viele Grüße
Lutz Berger alias Borstel
Gibt es hier schon Neues? Wie komme ich an die neue Software, falls sie verfügbar sein sollte? Ich habe eine 200-S AWB-E-AC 201.D16. Danke für jeden Hinweis im Voraus!
Hallo Faden,
du hast eine ganz andere Wärmepumpe, in dem Beitrag geht es um die Vitocal 250-A. Zudem handelt es sich bei deiner Anlage um eine Wärmepumpe aus 2023.
Viele Grüße
Flo
Sorry, mein Fehler.
@Zilligen schrieb:Wir habe eine Kaskadenmessung. Über den 1. Zähler läuft der komplette Bezug und die Einspeisung und dahinter wird noch einmal mit dem 2. Zähler der Hausstrom mit der Wallbox gemessen. D.h. Zähler 1 - Zähler 2 = Verbrauch WP. Das war allen Beteiligten (Netzbetreiber und Versorger) etwas schwierig zu erklären, aber mittlerweile habe ich alle Bestätigungen. Nochmals danke für Deine Unterstützung.
Bei Netzbetreiber Westnetz nennt man diese Kaskadenmessung "Messkonzept 8 (MK8)":
Vielleicht hilft der Link Anderen, die das in Zukunft auch möchten, es allen Beteiligten einfacher zu erklären.
@Flo_Schneider schrieb:Hallo DaleK,
nein, die Softwareversion gibt es noch nicht.
Hallo Flo,
ist die Funktionalität zur Drosselung gemäß §14a EnWG in der neuen Softwareversion 2440 enthalten, oder kommt dieses erst in einer späteren Version?
Danke.
Ist mittlerweile enthalten:
Siehe Seite 5.
Dann benötigen wir nur noch das Update und können uns dann ganz entspannt zurücklehnen und auf den VNB warten bis die IntMS, die Gateways und die FNN Steuerboxen kommen.
Viele Grüße Andy
auf die Anleitung Software update 12/2024 ist wie folgt beschrieben
---
Verhalten bei Anliegen des EVU-Sperrsignals (potenzialfreier Kontakt 143.4)
kann konfiguriert werden, z. B. über Inbetriebnahme-Assistenten:
■ EVU-Sperre
Oder
■ Reduzierung der Wärmepumpenleistung gemäß §14a EnWG
---
dazu habe ich eine Frage:
nachdem update auf Softwarestand 2440 hat man die Möglichkeit u.a.
- "Smart-Grid" oder "
- §14a EnWG durch digitale Kontakte ohne Sperre" auszuwählen.
falls die Einstellung "§14a EnWG" eingestellt ist, funktioniert beiden Funktionen "Smart-Grid" und "§14a EnWG" parallel wie folgt mit beide Kontakte 143.4 und 143.5 ?
00 beide Kontakte Spannungsfrei = Normalzustand
01 §14a EnWG <-- neu ab Software Stand 2440
10 Betriebszustand 3
11 Betriebszustand 4
oder funktioniert nur entweder "Smart Grid" oder "§14a EnWG" ?
Gurß/ stev
Schaltung dazu habe ich auch überliegt, Falls "Smart Grid" und "§14a EnWG" beide Funktionen parallel nutzen kann.
- Schaltung für Smart Grid mit 2 Shelly bleibt, wie es ist.
- Schaltung für §14a EnWG wird ein Schütz mit NC/ NO Kontakte benötig. NC schließt an 143.1/ NO schließt an 143.4, Signal am Schütz kommt von Netzbetreiber.
Erwarte ich ihre Feedback.
Gruß/ stev
Ich hätte auch mal eine Frage zu dem Thema Paragraf 14a.
Ich hab auf meiner Vito am 250-a A16 seit zwei Wochen das Update 2440 (was ja die Option im Inbetriebnahme-Menü mitbringt.
Aktuell ist dort die EVU-Sperre ausgewählt und mein Netzbetreiber schaltet mir täglich (Mo-Fr) zwischen 10-12 Uhr die Kiste per Rundfunksteuerempfänger komplett hart aus. Anlage wurde 09/2024 in Betrieb genommen.
Frage: könnte man nun einfach im Inbetriebnahme-Menü die andere Option auswählen (Paragraf 14….) und Rest so belassen?
Dann müsste meinem Verständnis nach die WP beim Anliegen des Sperrsignals über den Rundfunksteuerempfänger einfach nur ihre Leistung drosseln und sich nicht abschalten? Oder geht das nicht so einfach?
Wenn du eine Lasttrennung hast, wenn also während der EVU-Sperre die Stromversorgung getrennt wird, dann muss das der Elektriker umbauen. Meistens ist die EVU-Sperre auch mit einer Lasttrennung verbunden.
Gruß Peter
Also Lasttrennung im Sinne von das schon im Zählerschrank alles abgedreht wird nicht. Dort sitzt nur ein Relais/Schütz der durchschaltet oder nicht. Die Steuerung selbst bekommt nur das Signal (soweit ich das durchblicke).
Sonst könnte die Kiste kaum 5-10 mal anlaufen während der Sperrzeit für paar Minuten. (Das liegt aber an der induktiven Spannung welche da durchschlägt über den Kabelbaum in der IDU laut Viesdmann-Techniker. Daher hat der dort ein Koppelrelais zwischengebaut um das zu umgehen).
Was mich an der Situation am meisten ärgert ist, dass mir die Kiste ausgeschalten wird obwohl das ja seit 2024 nicht mehr zulässig ist laut Gesetz. 😕
Und zu der neuen Option weiß weder mein Fachbetrieb näheres noch der TD. 😄
Hallo zusammen,
habe mir jetzt so gut wie möglich alles durchgelesen, aber mein Kopf explodiert gleich.
Wir haben ein Haus gekauft und in dem Zuge die Öl-Heizung gegen eine Viessmann Vitocal 250-A ausgetauscht und eine Solaranlage (nicht Viesmann) 12,5KW installiert.
Erstmal stelle ich meine erste Frage, bevor ich mit der zweiten raus komme.
Ich habe heute mit unserem Stromlieferanten gesprochen und auch Unterlagen bekommen, um den Luftwärmepumpentarif zu erhalten.
Unser Solateur hatte den gesamten Sicherungskasten erneuert und direkt dabei den Platz für einen zweiten Zähler vorbereitet, falls wir einen nachträglich installiert haben wollen.
Da ich aus den Forumsbeiträgen als Laie nicht ganz schlau geworden bin...
Durch ein Update ist jetzt die Drosselung möglich, soweit so gut (entnommen aus euren Beträgen).
Was aber genau brauche ich jetzt noch, damit ich folgenden Wortlaut erfülle:
"Die Anlagensteuerung wird zukünftig über ein Smart Meter und eine zusätzliche Steuereinheit ("Steuerbox") erfolgen." .... "Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sind Sie verpflichtet Ihre Anlage steuerbar errichten zu lassen und mit einer Steuereinrichtung auszustatten".
Ich möchte gerne den zweiten Zähler und den Luftwärmepumpentarif Modul2 beantragen. Also was braucht es noch :). Sorry aber umso mehr man ließt, umso wenigher versteht man.
Danke euch vorab für eure Rückmeldungen.
LG
@Raffena schrieb:Aktuell ist dort die EVU-Sperre ausgewählt und mein Netzbetreiber schaltet mir täglich (Mo-Fr) zwischen 10-12 Uhr die Kiste per Rundfunksteuerempfänger komplett hart aus. Anlage wurde 09/2024 in Betrieb genommen.
Frage: könnte man nun einfach im Inbetriebnahme-Menü die andere Option auswählen (Paragraf 14….) und Rest so belassen?
Dann müsste meinem Verständnis nach die WP beim Anliegen des Sperrsignals über den Rundfunksteuerempfänger einfach nur ihre Leistung drosseln und sich nicht abschalten? Oder geht das nicht so einfach?
Wenn EVU-Sperre UND die §14a EnWG über den gleichen Schaltkontakt an der 250-A erfolgen (habe das jetzt nicht im Kopf ob es so ist), UND es bei Dir für die "EVU-Sperre" jetzt auch nur ein Schaltsignal (über ein Relais/Schütz) an diesen Schaltkontakt an der 250-A gibt (und nicht etwa durch ein stromlos schalten / Lasttrennung der Anlage), dann sollte es ausreichen, im Inbetriebnahme-Menü nur die §14a EnWG Option auszuwählen.
Nichtsdestotrotz solltest Du die elektrische Verkabelung aber sicherheitshalber vorher fachlich prüfen lassen.
@Raffena schrieb:
mein Netzbetreiber schaltet mir täglich (Mo-Fr) zwischen 10-12 Uhr die Kiste per Rundfunksteuerempfänger komplett hart aus. Anlage wurde 09/2024 in Betrieb genommen.(...)
Was mich an der Situation am meisten ärgert ist, dass mir die Kiste ausgeschalten wird obwohl das ja seit 2024 nicht mehr zulässig ist laut Gesetz. 😕
Bei Dir ist die EVU-Sperre nicht mehr zulässig. Das solltest Du umgehend beim Netzbetreiber beanstanden wenn es so ist.
Nur: Bist Du sicher, dass es so ist?
Im §14a EnWG gibt es die Regelung, dass eine Anlage auf die nächstkleinere Leistung heruntergedrosselt werden muss, wenn sie nicht auf die geforderte Leistung gedrosselt werden kann. Man könnte das so interpretieren, dass Anlagen, die gar nicht gedrosselt werden können, auf "0" Leistung (also abgeschaltet) gedrosselt werden dürfen.
Im §14a EnWG gibt es weiterhin eine Ausnahmeregelung (die sogenannte "präventive Steuerung"), dass Netzbetreiber, deren Stromnetze nicht ausreichend dimensioniert sind, die also die Drosselung brauchen, aber die noch nicht die Steuermöglichkeiten haben, bei einer drohenden Überlastung zu Drosseln, auch per festen Schaltzeiten (z.B. über einen Rundsteuerempfänger) drosseln dürften. Diese Drosselung per Rundsteuerempfänger ist aber nur eine zeitweilige (längstens für zwei Jahre) Notlösung für Netzbetreiber, die sonst keine andere Drosselmöglichkeit haben.
Es könnte also durchaus sein, dass es bei Dir eine solche feste zeitgesteuerte Drosselung (präventive Steuerung) nach §14a EnWG gibt, und diese Deine Anlage auf "0" herunterdrosselt. Das wäre dann wieder gesetzeskonform.
Die präventive Steuerung darf aber nur dann erfolgen, wenn eine netzorientierte Steuerung bei dem jeweiligen Netzbetreiber technisch noch nicht möglich ist.
Du solltest das mit Deinem Netzbetreiber klären. Bei welchem Netzbetreiber bist Du?
@DuA schrieb:"Die Anlagensteuerung wird zukünftig über ein Smart Meter und eine zusätzliche Steuereinheit ("Steuerbox") erfolgen." .... "Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sind Sie verpflichtet Ihre Anlage steuerbar errichten zu lassen und mit einer Steuereinrichtung auszustatten".
Ich möchte gerne den zweiten Zähler und den Luftwärmepumpentarif Modul2 beantragen. Also was braucht es noch :). Sorry aber umso mehr man ließt, umso wenigher versteht man.
Wenn Deine Anlage ab dem 1.1.2024 installiert wurde, ist Deine Wärmepumpe automatisch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und Dein Elektriker, der die Installiert und beim Netzbetreiber angemeldet hat, meldet das dem Netzbetreiber.
Ab dem Moment, bei dem es dem Netzbetreiber angemeldet wurde, hast Du Anspruch auf den WP-Rabatt (gibt es bei Modul 1 und auch Modul 2 - sind nur unterschiedliche Rabatte), auch wenn es noch nicht technisch funktioniert.
Wenn Du Modul 2 machen möchtest (also einen eigenen Zähler für die WP), beauftragst Du einen Elektriker damit, Dir einen zweiten Zähler für die WP einzubauen und das beim Netzbetreiber anzumelden. Und musst dann natürlich für den weiteren Zähler bei irgendeinem Stromanbieter einen Vertrag machen.
Das wars.
Um Deiner Verpflichtung gemäß §14a EnWG nachzukommen (die Pflicht hast Du auf jeden Fall wenn die Anlage ab 1.1.2024 installiert wurde !) , musst Du natürlich die technische Möglichkeit schaffen, dass deine Anlage gedrosselt werden kann. Du brauchst also ein Steuerkabel vom Zählerschrank bis zur Wärmepumpe. Das Steuerkabel endet auf zwei Schaltkontakten an der Inneneinheit der WP und dort wird dann in der Konfiguration die Drosselmöglichkeit über diese Steuerkontakte aktiviert.
Am Zählerschrank baust Du dann ein Schütz/Relais, welches über das Steuerkabel den Kontakt Deiner WP schaltet. Das machst Du alles auf Deine Kosten.
Am Zählerschrank baut dann der Netzbetreiber seine Steuereinrichtung auf, die da dann Dein Relais schaltet, wenn gedrosselt werden soll.
Weil die Schaltkontakte der 250-A manchmal bei Störungen etwas überempfindlich sind, werden die Schaltkontakte ggf. nicht direkt mit dem langen Steuerkabel verbunden, sondern neben der WP wird noch ein weiteres Relais/Schütz dazwischen gebaut.
Viele Netzbetreiber sind aber noch gar nicht technisch in der Lage, "Ihre" Steuereinheit in/an den Zählerschrank einzubauen. Für den WP-Rabatt spielt das aber keine Rolle.
Wenn man eine WP neu installiert, und es eh Dreck durch Umbau, neue Stromanschlüsse etc. gibt, sollte man auf jeden Fall dann aber bereits zumindest das Kabel zwischen Zählerschrank und WP verlegen bzw. Leerrohre/Mauerdurchbrüche dafür machen. Der Rest kann dann kurzfristig erfolgen, sobald der Netzbetreiber irgendwann "seine" Steuereinheit aufbauen will und der Elektriker z.B. weiß, welches Relais/Schütz konkret gebraucht wird.
Wenn du einen Elektriker hast, der solche Arbeiten regelmäßig macht, sollte der wissen, wie weit der bei Dir zuständige Netzbetreiber mit der Installation der Steuereinheiten ist.
Also gefühlt bin ich jetzt schlauer nach Rückfrage bei meinem Elektriker.
Der Rundfunkempfänger von meinem Netzbetreiber (Stadtwerke Freudenstadt) bzw. der Schütz/Relais dort schaltet nur ein Steuersignal was zur Vitocal geht. Das ist bei uns (bzw. bei den Stadtwerken Mo-Fr mit der "Abschaltung")
Aktuell ist auf der Vitocal 250-A im Inbetriebnahmen-Menü der Punkt "EVU-Sperre" ausgewählt. Jetzt, nachdem ein Viessmann-Techniker ein "Entkopplungsrelais" eingebaut hat um die Störanfälligkeit auszunehmen, schaltet die Anlage brav ab, wenn das entsprechende Signal kommt und startet nicht 10mal währenddessen.
Also liegt ja eigentlich alles schon da was man braucht. (Steuerleitung vom Zählerschrank und die "Steuereinheit" vom Netzbetreiber - ok ist jetzt nur ein Rundfunksteuerempfänger und nicht diese Variante mit SmartMeter oder Gateway oder wie das alles heißt)
Und ja ich habe einen eigenen Zähler für die WP mit einem extra Tarif dafür (bzw. Grundversorgung, welche günstiger ist als alle Verträge die ich mir anstelle holen könnte). Daher bin ich ja interessiert, dass ich gerne den anderen Punkt im Inbetriebnahme-Menü auswähle, damit nur gedrosselt und nicht ausgeschalten wird - was ja in meinem Konstrukt wohl problemlos möglich ist. Die Vitocal 250-A kann ja modulieren - und meist zieht die nur zwischen 1,6-3kW elektrische Leistung - also auch weit unter den 4,2kW. 🙂
Und laut Flo Schneider wäre das bei mir wohl auch so möglich.
PS: unsere Stadtwerke sind da glaube technisch etwas "weit zurückgeblieben" - die Ausbaustufe, welche bei mir installiert ist, ist bei denen state-of-the-art. Rundfunkempfänger und fertig. Glaube nicht, dass ich da was erreiche wenn ich die versuche zu kontaktieren.
@Raffena schrieb:PS: unsere Stadtwerke sind da glaube technisch etwas "weit zurückgeblieben" - die Ausbaustufe, welche bei mir installiert ist, ist bei denen state-of-the-art. Rundfunkempfänger und fertig. Glaube nicht, dass ich da was erreiche wenn ich die versuche zu kontaktieren.
Ja, bei Stadtwerken soll sowas wohl öfter vorkommen - nichtdestotrotz müssen sich auch die an die gesetzlichen Regelungen halten. Die "präventive Steuerung" ist längstens 24 Monate erlaubt, also bei Dir bis 09/2026. Entweder sie entfernen dann die Drosselung komplett oder haben bis dahin die "richtige", nur im Notfall anzuwendende Drosselmöglichkeit eingebaut.
§14a EnWG hat ja auch den Zweck, dass rückständige Netzbetreiber ihre Technik an den aktuellen Stand anpassen/ausbauen müssen.
Es schadet ja nicht, wenn Du die an ihre gesetzliche Pflicht und die 24 Monate "Galgenfrist" erinnerst. 😀
P.S. Apropos "State of the Art" und Rundsteuerempfänger: Letzten Dezember auf dem CCC haben Sicherheitsforscher gezeigt, wie einfach sich solche funkbasierten Rundsteuerempfänger (werden z.B. teilweise auch zur Steuerung von Straßenlaternen genutzt) mit einem lokalen Sender/Hardware für eine Handvoll Euro durch Jedermensch fernsteuern lassen - weil die Datensignale komplett unverschlüsselt über Funk übertragen werden.
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