Hallo,
ich stehe gerade auch vor dieser Frage.
In der Bedienungsanleitung zur Steuerung Vitotronic 200 steht "spätestens alle 2 Jahre", ohne Bezug zur Garantie. Also Vorsicht mit dieser Schwarz auf Weiß gedruckten Aussage.
In der Serviceanleitung zur Vitocrossal 300 steht nichts zur Intervalldauer für Inspektion und Wartung. Eigentlich hatte ich hier eine Angabe erwartet, weil dies ist auch die Kompoenente, an welcher die wesentliche Wartungleistung anfällt.
Weder die Wartungscheckliste zum Vitocrossal 300, Typ CU3A, noch das Anlagenbuch geben hierzu weiter Auskunft. Spätenstens hier hätte ich eine klare Aussage erwartet.
Für die Garantieverlängerung auf 5 Jahre unter ViCare, schreibt Viessmann in https://www.viessmann.de/de/services/garantie/vicare.html unter 5) Durchführung und Nachweis der jährlichen Inspektion und Wartung gemäß Vorgaben der Serviceanleitung von Viessmann.
Da sie aber jetzt nicht bekannt gegeben haben, unter welchen Vertragskonditionen sie die Garantieverlängerung bekommen haben, kann man hier im Forum auch nicht genau darauf antworten.
Mein Heizungsbauer hat mir einen Vertrag mit Einjahresintervall angeboten, dass über drei Folgejahre - was nun danach ist steht in den Sternen und ist nicht hinreichend für die 5 Jahre ViCare. Von den 2 Jahren Intervall war er überrascht und hat dies mit "völlig unbekannt" abgetan.
Viessmann gibt auf den Kessel 10 Jahre. Auch hier ist ein Jahreintervall bei der Wartung vorgeschrieben.
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