Zitat @CustomerCareChris : "dass wir auch an dieser Stelle keinen Vertrag mit dem Endkunden eingehen," Das ist sehr erstaunlich. Und ich könnte es verstehen, wenn es um die normale Garantie (2 Jahre) beim Kauf der Heizung geht. Aber ich rede hier von einer nachträglich vereinbarten und über die normale hinausgehende Garantie (Konnektitivät). Die bietet Viessmann mir als Anlagenbetreiber für 5 Jahre an. Wenn ich dieses Angebot durch Aufschaltung und Registrierung annehme, bestätigt Viessmann mir im Anlagenzertifikat diese Garantie ("Viessmann garantiert dem Produkteigentümer..."), bezieht die Garantie explizit auf Produkte in meinem Eigentum und bestätigt dabei mir gegenüber auch noch die Garantiebedingungen, in denen im Übrigen nichts von irgendeiner Abwicklung über einem Fachbetrieb steht. Und trotzdem habe ich mit Viessmann keine Garantie vereinbart (Vertrag)? Wie letztendlich Viessmann Garantiefälle abwickelt, ist Sache von Viessmann und kann mir eigentlich auch egal sein. Ich stelle mir dann nur die Frage, wie ich Garantieleistungen einfordern kann. Der Fachbetrieb gewährt mir keine Garantie. Ihm gegenüber kann ich nur auf Gewährleistung setzen. Und wenn er nicht mitspielt (z.B. Beweislastumkehr), dann stehe ich Worst Case trotz Garantie dumm da. An wen wende ich mich dann? An Viessmann ja offensichtlich nicht, weil das, siehe oben, nur über einen Fachbetrieb möglich ist und ich angeblich kein direktes Vertragsverhältnis mit Viessmann habe. Toll 😉 Aber egal, ich habe eh nur noch ein knappes Jahre "Garantie" und die Therme (vor E3) lief die letzten 4 Jahre problemfrei. Wird hoffentlich noch das 5. Jahr durchhalten, sodass ich zumindest das o.a. rechtliche Problem nicht haben werde.
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