Im Schutzbereich dürfen sich weder Bodeneinläufe, nicht gasdichte Regenfallrohre, Dachrinnen, Be und Entlüftung , Vertiefungen, Türen, Kellerabgänge,... befinden. Nichts wo sich das R290 sammeln kann, nichts wo es in ein Abwassersystem gelangen kann. Weiter sind die Mindestabstände der Außeneinheit zu beachten. In diesem fall vor allem die nach Vorne (Ausblasrichtung). Wie bereits von Franky erwähnt werden sich Wartungs und Reparaturarbeiten schwierig gestalten. Wenn man das ganze mit dem Auge der Arbeitssicherheit betrachtet, müsste, immer wenn jemand was daran machen will , und sei es nur das Sieb reinigen, eigentlich ein Gerüst aufgestellt werden.
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