Ich sag ja, ..wenn die Habeckschen Pläne so durchgewunken werden... Momentan weiss keiner so richtig, wo die Reise hingeht. Deine Heizung kannst auch nach Bestätigung dieser Pläne solange reparieren lassen, wie du es für richtig hälst(bzw. Ersatzteile vorrätig sind), du dürftest nur die Anlage nicht 1:1 tauschen. Ein Ersetzen des ganzen Kessels kannst bisher nur noch bis Ende 2023 durchziehen. Ab kommenden Jahr müssen dann Alternativenergien das Haus zu mind. 65% beheizen. Für die ,,Härtefälle,, wurde eine 4jährige Frist festgelegt, in welcher du bei Ersatz des Kessels eine Wärmepumpe oder ähnliches nachzurüsten hast. Das wird kaum wer tun, weil man so sicher sein kann, dass man ständig auf einer Baustelle wohnen wird. Bist hingegen schon 80 Jahre alt, gilt die Regel nicht. Ich kann aber nicht sagen, was gilt, wenn der Lebenspartner ,so man einen hat, noch keine 80 Jahre erreicht hat.
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