Sofern noch Garantie auf der Anlage ist, bleibt die vom Eigentümerwechsel unberührt. Weil, Garantie gibt der Hersteller, der HB ,,nur,, Gewährleistung. Der HB muss also bei Viessmann anrufen und dem Kundendienst auch sagen, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Er sollte dazu die Gerätenummer parat haben. Wenn alles geklärt ist, wird dann Viessmann entweder das Ersatzteil an deinen HB liefern oder drauf bestehen, dass der Viessmann-Kundendienst das Gebläse selbst wechselt. Es geht hier vor allem um die Kostenübernahme, welche im Garantiefall Viessmann tragen muss.
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