Hallo @WPKA , deine Überlegungen sind wichtig und richtig, deine Zweifel bzgl. der korrekten Heizlast auch. Drei Jahre sind jetzt noch keine lange Zeit, aber trotzdem belastbare historische Verbräuche. Für die Heizast ist jedoch weniger der Durchschnittsverbrauch, sondern eher der Maximalverbrauch anzusetzen (Sonderereignisse wie Haus- oder Estrichtrocknung etc. natürlich ausgenommen). Die Normauslegungstemperatur ist auch ein Planungswert für die kälteste Außentemperatur, die über 2 Tage bestehen kann. Es geht ja darum, dass die Heizung das Haus auch unter diesen Bedingungen warm bekommt. Mit 14000kWh im Durchschnitt hast du vielleicht 16000kWh im Maximum. Steckt dort bereits das WW für 4 Personen drin, kommt man je nach WW-Verhältnissen damit auf eine Heizlast von vielleicht 4,5 bis 6,5 kW. Das ist also weit weg von den Annahmen des Energieberaters. Mit einer mittleren Raumsolltemperatur von 22°C und -10°C NAT sind es bei 250 und 150W/K insgesamt 12.8kW. Diesen Widerspruch solltest du bzw. der Energieberater aufklären. 250W/K Transmissionsverluste plus 150W/K Lüftungsverluste sind m.E. sehr viel für eine DHH aus 2001. Ich habe ein wirklich grenzwertig gedämmtes EFH aus 1996 und komme auf 235W/K insgesamt. Ich habe dabei auch auf die U-Werte den Wärmebrückenaufschlag von 0.1 W/(m²K) addiert. Dir fehlt aber eine komplette Außenwand bei einer DHH. Warum von einer erhöhten Luftwechselrate ausgegangen wird, müsste auch geklärt werden. Eigentlich ist 0,5/h normal. Nach deinen Zahlen müsste dein Volumen außerdem bei knapp 600m³ liegen. Ist dem so? Weiterhin müsstest du überlegen, ob die Räume bisher weniger beheizt worden sind, als bei einer normalen Nutzung üblich. Gibt es also Wohnräume, die nicht oder anders genutzt worden sind als eigentlich vorgesehen ist, und deshalb weniger oder gar nicht beheizt waren? Woran scheitert die raumweise Heizlastberechnung? Brauchst du diese aktuell nicht ohnehin für die Förderung? Die muss vor der Auslegung der WP belastbar vorliegen und sollte, solange keine Veränderungen der Dämmung bzw. im Nutzungsverhalten vorliegen, zu dem bisherigen Verbrauch passen bzw. müssen die Unterschiede entsprechend begründbar sein.
... Mehr anzeigen