Anhang TA Lärm bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; https://www.berlin.de/umwelt/_assets/laerm/merkblatt_schutzbeduerftige_raeume.pdf 1.2.2 Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016, regelt in Pkt. 3.: Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 sind (abschließende Aufzählung): Wohn- und Schlafräume Kinderzimmer Arbeitsräume/Büros Unterrichtsräume/Seminarräume Auch eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient („Wohnküche“), ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen, vgl. Bundesverwaltungsgericht 4 C 2.07 vom 29.08.2007.
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