Hallo Optimist, wenn wir bei dem Vergleich mit dem Auto bleiben, und du schließt mit dem Händler einen Wartungsvertrag über 5 Jahre ab (sowas gibt es), dann ist der Händler verantwortlich und nicht der Hersteller. Wenn, wie in deinem Fall, der Händler Unterstützung braucht, dann kann ER (nicht DU) die Unterstützung vom Hersteller anfordern. Das ist dann nicht dein Bier. Mach deinem Händler Druck. Setze ihm schriftlich eine Frist von z.B. 14 Tagen zur Behebung des Schadens bzw. zur Korrektur der Rechnung. Ab besten mit dem Hinweis, dass du es danach an einen Anwalt übergibst. Die Anwaltskosten forderst du dann vom Händler wieder ein. Wenn du eine Rechsschutzversicherung hast, hilft auch die dir weiter. Dein Händler scheint es einfach aussitzen zu wollen, mit dem Hinweis, er habe es ja an Viessmann weiter gegeben. So geht das aber nicht. Er ist verantwortlich und niemand anderes. Und wenn die Rechnung, die dir der Händler einfach "durchgereicht" hat, inhaltlich falsch und überhöht ist, dann musst du es nicht akzeptieren. Das muss dann wieder der Händler mit Viessmann klären und nicht du. Auch hier hilft im Notfall ein Anwalt. Und, dass Viessmann hier nicht öffentlich seinen Händler "in die Pfanne haut" ist klar. Was erwartest du? Wenn hier einer Stellung beziehen könnte, dann dein Händler. Also lass dich nicht hinhalten. Wie gesagt, mach deinem Händler Druck, mit Fristsetzung und Androhung des Rechtwegs. Leider geht es manchmal nicht anders. Ich wünsche dir viel Erfolg. Gruß Peter P.S.: Was ist das eigentlich für eine Anlage und wie alt ist sie?
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