Ich habe ein Angebot für eine Vitocal 251.A08 vorliegend, vielleicht auch noch kleiner werdend, doch der Eibau könnte an der EVU-Sperre scheitern.
Mein Reihenhaus ist nach WEG gebaut und mein Stromzähler ist gute 50m von meinem Haus entfernt, und der Installateur meint ich müsse den Zähler versetzen lassen, denn eine Leitung für die EVU-Sperre kann ich nicht durch die Vorgärten der Nachbarn ziehen lassen.
Da die elektrische Anschlussleistung der besagten Vitocal unter der Grenze von 4,2 KWh liegt, stellt sich mir die Frage, ob die EVO-Sperre (Leitung) überhaupt gezogen werden müsste?
Laut einem Beratungszentrum bekomme ich die Antwort nein, da die 4,2 nicht überschritten werden, laut Installateur ja, da die Leitung immer/grundsätzlich bereitstellen muss.
Was ist denn nun richtig? Ich meine, daran kann der Umstieg auf die WP bei mir scheitern.
Hallo Thomas_E2,
da die Vitocal 250-A auch einen integrierten Durchlauferhitzer hat und mit diesem die Leistungsgrenze überschritten wird, muss der Sperrkontakt vorhanden sein.
Viele Grüße
Flo
Danke für die Antwort.
Kann man den Durchlauferhitzer auch deaktivieren/ausbauen um die 4,2 KWh nicht zu überschreiten?
Oder kann man die EVU-Sperre durch eine power-LAN-Verbindung erreichen?
Es kann doch nicht sein, das ich das Projekt WP werden scheitern lassen müssen weil der Stromzähler nicht bei mir im Haus ist?
Hallo Thomas,
also erstmal: Die EVU-Sperre (WP komplett abschalten) gibt es für Neuanlagen nicht mehr, aber dafür müssen Anlagen über einer bestimmten Leistungsgrenze, die nach dem 1.1.2024 neu installiert wurden, dimmbar/drosselbar gemäß §14a EnWG sein. Üblicherweise passiert die Steuerung der Dimmung über einen Zusatzkasten, der am oder im Zählerschrank installiert wird und Du brauchst dann natürlich ein Steuerkabel von diesem Zusatzkasten bis zu Deiner WP. Evtl. muss dieser Steuerkasten auch mit dem Zähler verbunden werden.
Ich würde Dir erstmal raten, mit Deinem Stromnetzbetreiber zu sprechen und zu fragen, wie dieser "Zusatzkasten" bei diesem angebunden werden kann und welche Möglichkeiten es in Deiner Situation gibt. Denn falls der "Steuerkasten" nicht direkt an den Zähler angeschlossen werden muss, sondern z.B. über Mobilfunk gesteuert werden kann, könnte der ja dann auch irgendwo in Deinem Keller o.ä. installiert werden. Es gibt auch Stromnetzbetreiber, die komplett auf die Drosselmöglichkeit verzichten, weil deren Netz so gut ausgebaut ist, dass ihr Netz nie überlastet und sie daher nicht drosseln brauchen.
Ansonsten: Falls Du bei der angedachten Anlage den Heizstab dauerhaft und permanent deaktivierst bzw. ausbaust, so dass er danach nicht mehr eingeschaltet werden kann, dürfte die Leistung der Anlage so gering sein, dass sie nicht mehr unter die Dimmpflicht des §14a EnWG fällt. Das würde ich Dir aber nicht empfehlen.
Blöde Situation. Wie Dale schon schreibt erläutere deinem Netzbetreiber die genaue Situation und geplante Anlagedaten um von ihm verbindlich Auskunft zu erlangen.
Den Durchlauferhitzer kpl zu deaktivieren halte ich für keine gute Idee (sofern Viessmann da überhaupt mitmacht) da dieser ja auch einen Notbetrieb leisten soll und ggf. im Fall der Fälle zur Abtauung/Frostschutz benötigt wird.
Ob dieser noch genug Lstg dafür bringt wenn er dauerhaft nur 1/3 Lstg zur Verfügung hat (also eigentlich nur 1phasig angeschlossen und betrieben wird) kann wahrscheinlich nur Viessmann beantworten
Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter.
Es wird von LAN und WLAN Lösungen gesprochen.
Was dein Netzbetreiber vorsieht wirst du bei ihm erfragen müssen genauso ob die EVU Sperre noch verpflichtend sein muss.
Gutes gelingen.
Eine Möglichkeit das zu umgehen wäre ein Hybrid System.
Sinnvoll wenn der alte Kessel nicht allzu alt ist und noch im guten Zustand.
Ein Brennwertkessel wird wohl auch voll bezuschusst.
Ist der Platz für beide Systeme vorhanden ?
Natürlich entstehen hier auch Zusatzkosten für Schornsteinfeger oder Gasanschluss.
Dafür braucht halt weniger Elektrik umgebaut werden.
Zusätzlich bleibt halt eine Notheizung vorhanden.
Gruß Frank
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