Ich habe ein Angebot für eine Vitocal 251.A08 vorliegend, vielleicht auch noch kleiner werdend, doch der Eibau könnte an der EVU-Sperre scheitern.
Mein Reihenhaus ist nach WEG gebaut und mein Stromzähler ist gute 50m von meinem Haus entfernt, und der Installateur meint ich müsse den Zähler versetzen lassen, denn eine Leitung für die EVU-Sperre kann ich nicht durch die Vorgärten der Nachbarn ziehen lassen.
Da die elektrische Anschlussleistung der besagten Vitocal unter der Grenze von 4,2 KWh liegt, stellt sich mir die Frage, ob die EVO-Sperre (Leitung) überhaupt gezogen werden müsste?
Laut einem Beratungszentrum bekomme ich die Antwort nein, da die 4,2 nicht überschritten werden, laut Installateur ja, da die Leitung immer/grundsätzlich bereitstellen muss.
Was ist denn nun richtig? Ich meine, daran kann der Umstieg auf die WP bei mir scheitern.
Hallo Thomas_E2,
da die Vitocal 250-A auch einen integrierten Durchlauferhitzer hat und mit diesem die Leistungsgrenze überschritten wird, muss der Sperrkontakt vorhanden sein.
Viele Grüße
Flo
Danke für die Antwort.
Kann man den Durchlauferhitzer auch deaktivieren/ausbauen um die 4,2 KWh nicht zu überschreiten?
Oder kann man die EVU-Sperre durch eine power-LAN-Verbindung erreichen?
Es kann doch nicht sein, das ich das Projekt WP werden scheitern lassen müssen weil der Stromzähler nicht bei mir im Haus ist?
Hallo Thomas,
also erstmal: Die EVU-Sperre (WP komplett abschalten) gibt es für Neuanlagen nicht mehr, aber dafür müssen Anlagen über einer bestimmten Leistungsgrenze, die nach dem 1.1.2024 neu installiert wurden, dimmbar/drosselbar gemäß §14a EnWG sein. Üblicherweise passiert die Steuerung der Dimmung über einen Zusatzkasten, der am oder im Zählerschrank installiert wird und Du brauchst dann natürlich ein Steuerkabel von diesem Zusatzkasten bis zu Deiner WP. Evtl. muss dieser Steuerkasten auch mit dem Zähler verbunden werden.
Ich würde Dir erstmal raten, mit Deinem Stromnetzbetreiber zu sprechen und zu fragen, wie dieser "Zusatzkasten" bei diesem angebunden werden kann und welche Möglichkeiten es in Deiner Situation gibt. Denn falls der "Steuerkasten" nicht direkt an den Zähler angeschlossen werden muss, sondern z.B. über Mobilfunk gesteuert werden kann, könnte der ja dann auch irgendwo in Deinem Keller o.ä. installiert werden. Es gibt auch Stromnetzbetreiber, die komplett auf die Drosselmöglichkeit verzichten, weil deren Netz so gut ausgebaut ist, dass ihr Netz nie überlastet und sie daher nicht drosseln brauchen.
Ansonsten: Falls Du bei der angedachten Anlage den Heizstab dauerhaft und permanent deaktivierst bzw. ausbaust, so dass er danach nicht mehr eingeschaltet werden kann, dürfte die Leistung der Anlage so gering sein, dass sie nicht mehr unter die Dimmpflicht des §14a EnWG fällt. Das würde ich Dir aber nicht empfehlen.
Blöde Situation. Wie Dale schon schreibt erläutere deinem Netzbetreiber die genaue Situation und geplante Anlagedaten um von ihm verbindlich Auskunft zu erlangen.
Den Durchlauferhitzer kpl zu deaktivieren halte ich für keine gute Idee (sofern Viessmann da überhaupt mitmacht) da dieser ja auch einen Notbetrieb leisten soll und ggf. im Fall der Fälle zur Abtauung/Frostschutz benötigt wird.
Ob dieser noch genug Lstg dafür bringt wenn er dauerhaft nur 1/3 Lstg zur Verfügung hat (also eigentlich nur 1phasig angeschlossen und betrieben wird) kann wahrscheinlich nur Viessmann beantworten
Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter.
Es wird von LAN und WLAN Lösungen gesprochen.
Was dein Netzbetreiber vorsieht wirst du bei ihm erfragen müssen genauso ob die EVU Sperre noch verpflichtend sein muss.
Gutes gelingen.
Eine Möglichkeit das zu umgehen wäre ein Hybrid System.
Sinnvoll wenn der alte Kessel nicht allzu alt ist und noch im guten Zustand.
Ein Brennwertkessel wird wohl auch voll bezuschusst.
Ist der Platz für beide Systeme vorhanden ?
Natürlich entstehen hier auch Zusatzkosten für Schornsteinfeger oder Gasanschluss.
Dafür braucht halt weniger Elektrik umgebaut werden.
Zusätzlich bleibt halt eine Notheizung vorhanden.
Gruß Frank
Danke für deine Antwort, eine Anfrage beim Netzbetreiber läuft schon, jedoch geht es darum ob dieser auf die Sperre besteht, oder nicht. Bei einer Antwort werde ich deine Idee aber aufgreifen.
Daher noch einmal, vielen Dank.
Vielen Dank Kalle, das sieht wirklich interessant aus - sehr guter Hinweis 👍. Ich werde das mal an meinen Installateur weitergeben, da bei mir WLan zwar auch ausfallen würde, dachte ich an die PowerLAN-Technik.
Danke für deine Überlegung, da ich aber weg von Gas will, und der Platz auch nicht ausreichen wird, ist dieser Gedanke leider keine Option.
Du redest von: "Vitocal 251.A08 , vielleicht auch noch kleiner ". Das wird ja dann relativ wenig Strom benötigen. Macht es da überhaupt Sinn auf die Drosselung zu bauen? Das erfordert ja einen zweiten Zähler, was wieder mit Kosten zur Installation und auch laufenden Kosten für den Zähler verbunden ist. Die Anlage kann ja auch mit dem ganz normalen Hausstrom laufen. Ist halt ein Rechenexempel.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Gruß Peter
Ab 2024 errichtete Anlagen müssen die Leistungsbegrenzung nach §14a können. Man benötigt auch keinen zweiten Zähler für die pauschale Reduzierung der Netzentgelte. Nur bei verbrauchsabhängiger Abrechnung wäre dieser nötig. Leider reicht es für die kleinen Anlagen nicht, einfach den Zusatzheizer zu deaktivieren. Er könnte ja im Notfall automatisch zugeschaltet werden. Im Normalbetrieb ohne Zusatzheizer wird sich die Leistungsbegrenzung nie auswirken. Evtl. kann man beim EVU dafür eine Ausnahme beantragen.
Wenn der Netzbetreiber gar nicht entegenkommt könnte man als Kniff tatsächlich eine 250-AH einbauen, die hat keinen Heizstab und ist unter 4,2kW, somit nicht Anmeldepflichtig.
Als zweiten WE könnte man einen kleinen Heizstab mit max. 2kW einbauen der nur manuell für Notbetrieb zuschaltbar ist. Ich beuge jetzt die Vorschriften aufs maximum aber möglich wäre es wohl.
Voraussetzung ist dass die Anlage dein Haus alleine, also Monovalent beheizen kann. Bei einer A.08er Maschine muss das schon ein sehr neues/kleines Haus sein mit einer Heizlast von max 7kW .
Denkbar wäre auch ein Holzofen mit Wassertasche einzubinden.
wenn man will findet man Möglichkeiten.
Wäre eine Möglichkeit die aber Risiken birgt.
Was ist wenn die WP auf zusätzliche Unterstützung des Heizstabes (nur 2 kWh!) für den Abtauvorgang oder Frostschutz angewiesen ist dieser aber aus besagten Gründen deaktiviert ist?
Würde im schlimmsten Fall für Totalschaden sorgen.
Ich weiß allerdings auch nicht, was die Anlage macht, wenn der Unterstützungsbedarf während einer Begrenzungsphase auftritt. Theoretisch kann diese länger dauern als die bisherigen 2h EVU-Sperre. Es heißt immer solange der kritische Netzzustand besteht. Wahrscheinlich nimmt sie dann auch nur einen 2,4 oder 3kW-Heizer zuhilfe. Insofern könnte @Thomas_E2 die Anlage auch permanent in der Begrenzung nach §14a betreiben und bräuchte dann gar kein Kabel. Allerdings kann ich meiner Anlage bisher keinerlei Reaktion mit der Einstellung §14a abringen, so dass ich aktuell sogar davon ausgehe, dass diese Funktion auch in der SW 2440 nicht endgültig umgesetzt ist.
Kritische Netzzustand ist ein Kriterium.
Weiter heißt es auch "bis zu 3x tgl für längstens 2h". Hätte ich jetzt kein Problem weil ja in jedem Fall 4,2 kWh zur Verfügung stehen und diese im normalen WP Betrieb (außer Abtauvorgang) bisher nie benötigt wurden. Hab die 250A/ 10
Bei mir ist aktuell vom Netzbetreiber im Zählerschrank nichts entsprechendes für die Sperre vorgesehen (hab nur 1 Zähler) noch eine Steuerbox (die soll spätestens 2026 kommen).
Weiß nicht wie's bei dir aussieht.
Was erwartest du für Reaktionen der Anlage? Ich gehe mal davon aus, daß ich in der Praxis kein anderes Verhalten merken werden.
Anders wenn man einen Flextarif wählt.
Normalerweise schreiben die Netzbetreiber seit Jahrzehnten in ihren TAB eine 7-adrige Steuerleitung vom Zähler bis zum Sicherungsverteiler vor. Das wurde hier sicher auch gemacht, dein Installateur soll mal suchen.
Evtl. wurde auch ein Leerrohr verlegt.
Wenn die Leitung fehlt, kannst du sicher auch durch die Gärten eine Leitung verlegen lassen, die ist ja nötig, damit die Anlage normgerecht ist.
Evtl. könntest du in Absprache mit dem Netzbetreiber auch zwei Rundsteuerempfänger nehmen. Einer schaltet dann den Zähler und einer die WP.
Der Tip mit dem Leerrohr suchen kann Gold wert sein. Evtl. ist das Kabel auch schon mit verlegt.
Bei einer EVU-Sperre wird das auf dem Display angezeigt. Das hätte ich auch für Begrenzung nach §14a erwartet. Irgendwie muss man dem EVU auch zeigen können, dass es funktioniert, bzw. auch selbst prüfen können, ob alles korrekt angeschlossen ist. (Bei mir wurde der Smart-Meter-Umbau zumindest vorangekündigt, weshalb ich mich intensiver damit befasst habe. Ob dann wirklich begrenzt wird, ist unklar.)
Wenigstens müsste die vorgesehene Informationsmeldung kommen, was nicht passiert.
Stattdessen kommt bei der klassischen Smart-Grid-Einstellung mit EVU-Sperre weiterhin die alte Meldung
Das lässt mich vermuten, dass die §14a-Funktion in der SW 2440 noch nicht vollständig umgesetzt worden ist. Leider wurde meine konkrete Anfrage dazu nicht beantwortet.
Dann bin ich gespannt ob sich was an den Anzeigen ändert wenn die vom Netzbetreiber vorgesehenen Installationen vorhanden und aktiv sind.
Ohne SW-Änderung wohl eher nicht. Es ist ja nur ein Kontakt. Ob den das EVU oder ich selber schließe, kann die Anlage nicht wissen.
Evtl. passiert bei Smart Grid mit EMS etwas anderes. Das habe ich aber nicht.
Ehrlich gesagt frage ich mich, wer denn diesen ganzen Quatsch kontrollieren soll.
Wenn mir aufgrund der Abschaltung kalt wird, mache ich halt die Brücke in die entsprechende Klemme der WP... Der Netzbetreiber hat außer vielleicht am HAK und Zählerschrank nichts in meinem Haus verloren.
Da ist natürlich was dran, wobei ich effiziente Netzausnutzung durch Förderung nicht völlig falsch finde. Es geht ja nur noch um Leistungsbegrenzung und nicht mehr um Abschaltung.
Mit 4,2 kWh kann sie ja noch einiges an Wärme produzieren.
Ja, genau das ist es doch.
Das zieht der Kompressor einer durchschnittlichen EFH WP ja nicht mal bei der Warmwasserbereitung (ohne Durchlauferhitzer).
Dass dem Threadstarter durch die Auflagen und örtlichen Gegebenheiten die Wärmepumpe quasi verwehrt wird ist für mich unverständlich. Zumal es ja hier gerade nur um den Anschluss des Durchlauferhitzers geht, der laut Gesetz abschaltbar sein muss.
Leider könnte aber genau der das Problem werden, wenn bei -10°C Dunkelflaute herrscht 🙂