Ich habe ein Angebot für eine Vitocal 251.A08 vorliegend, vielleicht auch noch kleiner werdend, doch der Eibau könnte an der EVU-Sperre scheitern.
Mein Reihenhaus ist nach WEG gebaut und mein Stromzähler ist gute 50m von meinem Haus entfernt, und der Installateur meint ich müsse den Zähler versetzen lassen, denn eine Leitung für die EVU-Sperre kann ich nicht durch die Vorgärten der Nachbarn ziehen lassen.
Da die elektrische Anschlussleistung der besagten Vitocal unter der Grenze von 4,2 KWh liegt, stellt sich mir die Frage, ob die EVO-Sperre (Leitung) überhaupt gezogen werden müsste?
Laut einem Beratungszentrum bekomme ich die Antwort nein, da die 4,2 nicht überschritten werden, laut Installateur ja, da die Leitung immer/grundsätzlich bereitstellen muss.
Was ist denn nun richtig? Ich meine, daran kann der Umstieg auf die WP bei mir scheitern.
Viessmann könnte ja aber auch ein alternatives Modell mit einem bis 4,2 kWh Durchlauferhitzer anbieten und durch eine interne Schaltung dafür sorgen daß diese Leistung (solo oder gemischt) keinesfalls überschritten wird.
Gibt's ja vielleicht schon und ich kenne es einfach nicht.
Setzt natürlich voraus, dass das Haus über entsprechende Dämmung verfügt und nicht gerade in arktischen Gefilden steht.
Die 4,2KW Sperre dient hauptsächlich der Gewinn Maximierung der Kraftwerksbetreiber und
Stromnetzbetreiber.
Es ist genügend Kraftwerksleistung vorhanden.
Sogar 20GW Reservekraftwerke, was ungefähr einen viertel des Gesamtstrombedarfs deckt.
Ein zurückhalten von Kraftwerksleistung sorgt für steigende Preise an den Strom Börsen.
Somit springen die teuersten Gas Kraftwerke ein.
Aber auch die anderen bekommen den überhöhten Preis.
Natürlich hat auch der Stomanbieter kein Interessen in Dunkelflauten mehr Geld an der Börse zu bezahlen, als was er von Kunde bezahlt bekommt.
Und schon garnicht hundertausende Heizstäbe in WP zu füttern.
Der normale Stromverbrauch von 2..4KW für eine durchschnittliche WP ist natürlich willkommen,
solange die Börsen Strompreise niedrig sind.
Und schon garnicht für ein paar Wintertage die Stromnetze auszubauen.
All diese Dinge führen zu den höchsten Strompreisen in Europa.
Wenn ich mich hier umschaue wäre unsere WP im Sommer die dritte im Umkreis von 50m.
Gruß Frank
Jetzt noch mal von vorne.
Wie sieht's denn eigentlich von der Kosten und Förderseite aus?
Zu welchem Preis ist denn WP kpl. mit Installation veranschlagt; was ist für die Elektrik am alten Zähler veranschlagt?
Welche effektiven Mehrkosten entstehen durch Neuinstallation Zähler direkt im Keller zur Einhaltung aller Eventualitäten?
Die Kosten der Elektrik um WP fähig zu sein werden ja Grundsätzlich im Rahmen des KfW 458 unter den bekannten Förderrichtlinien mit gefördert werden.
Entscheidend ist doch was der Kpl. Preis ausmacht und welcher Teil in deinem ganz persönlichen Fall als Zuschuss zurück kommt bzw. was an Mehrkosten nach Abzug Förderzuschuss real bei dir hängen bleibt.
Ums zu verdeutlichen. Wir haben einen kpl. neuen Zählerschrank im Keller gebraucht um die Installation WP vornehmen zu können. Kpl. Kosten inkl. AZ rund 4700€ (die Leitungen zu allen WP Teilen selbst verlegt), vorbereitet für alle evtl. zukünftigen Ergänzungen (PV). Ich persönlich rechne diese Kosten nicht zu den Kosten der neuen WP weil ich den gleichen (oder bis dahin noch mehr) Aufwand rechnen muss wenn wir irgendwann uns im Rahmen einer Neueindeckung des alten Daches für eine PV Anlage entscheiden. Also Invest in's Haus.
Und noch ne Ergänzung. Wir hatten zur Heizlastberechnung/hydraulische Abgleich keinen Energieberater beauftragt; dies hat unser zertifizierter Fachpartner = HB gemacht.
@Frankg63 schrieb:Die 4,2KW Sperre dient hauptsächlich der Gewinn Maximierung der Kraftwerksbetreiber und
Stromnetzbetreiber.
Es ist genügend Kraftwerksleistung vorhanden.
Es geht bei der Drosselung nicht um die Erzeuger, die den Strom produzieren, sondern um die Netze, die den Strom transportieren.
Die Änderungen des EnWG im Zusammenhang mit der Drosslung (es ist keine Sperre) nach § 14a dienen dem schnelleren Ausbau der Stromnetze und dem Abbau von bürokratischen Hürden.
Weil sich Stromnetzbetreiber jetzt nicht mehr dagegen wehren können, WPs, Ladestationen & Co. anzuschließen. Und falls Stromnetzbetreiber wegen einer drohenden Überlastung ihres eigenen Stromnetzes drosseln, sind sie verpflichtet, das öffentlich zu dokumentieren und ihr Netz danach zügig so auszubauen, dass es in Zukunft keine Drosselungen mehr zu geben braucht.
Beispiel (vor wenigen paar Jahren passiert): In der Nachbarstadt gibt es ein Neubaugebiet, alle Häuser waren mit WP geplant/versehen. Und dann hat der Stromnetzbetreiber den Anschluss der ganzen WPs des Wohngebietes nicht genehmigt. Mit der Begründung, dass die Anbindung des Wohngebietes für WPs keine ausreichende Leitungskapazität hätte und er auch aktuell keinen weiteren Ausbau plant. Die Hausbesitzer haben sich da jahrelang mit dem Stromnetzbetreiber gestritten.
Solch ein Blockade-Szenario wird mit den Änderungen des EnWG unterbunden.