Erlaubt Viessmann innerhalb der 5 Jahresgarantie einen Wechsel des Fachpartners? Es geht um eine 250A WP.
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Ja, so ist das wohl. 2 Jahre plus 3 Jahre Garantie bei Aufschaltung der Anlage über die ViCare-App. Aixtom hatte das korrekt ausgeführt. Als Servicepartner käme jeder Fachbetrieb in Frage, der das für euch machen will, oder von VM selbst, die bieten das auch an.
Gruß
Andreas
Warum sollten sie es nicht erlauben? Solange die Anlage online ist und jährlich gewartet wird, sollten die Garantiebedingungen erfüllt sein.
Es könnte ja Restriktionen dahingehend geben, dass die Anlage während der Garantiezeit zwingend vom Erbauer der Anlage gewartet werden muss. Habe aber keine Infos hierzu gefunden, deshalb frage ich hier nach Erfahrungen von anderen Forumsteilnehmern.
Hallo.
Beim Erbauer habt ihr die gesetztliche Montagegewährleistung.
Der Erbauer muss aber nicht zwingend der Fachpartner sein, der den Wartungsvertrag jährlich bei euch umsetzt. Den könnt ihr euch frei aussuchen, oder euch einen FP über die VM-Seite anbieten lassen.
https://www.viessmann.de/de/wissen/wartung-und-reparatur/heizungswartung.html
Gruß
Andreas
Beziehst Du Dich bei der gesetzlichen Montage Gewährleistung auf §634 BGB - sprich eine Gewährleistung für 2 Jahre nach Abnahme?
Ich bin kein Paragraphenreiter, aber soweit mir bekannt ist, beträgt die Sachmängelhaftung des Erbauers nach BGB 2 Jahre ab Fertigstellung und Übergabe des Gewerkes. Das hängt auch vom Vertrag ab, den ihr mit dem Erbauer schriftlich gemacht habt. Da müsst ihr mal nachlesen, was da drin steht.
Die Gewährleistung für die Heizungsanlage dagegen müsste bei nachgewiesener jährlicher Wartung bei 5 Jahren liegen:
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/heizung-fuenf-jahre-gewaehrleistung
Euch geht es aber doch darum, wer die Wartungen gemäß den Wartungsvorgaben durchführen soll.
Das kann auch eine andere Firma machen, falls ihr überhaupt eine findet.
In der Regel übernehmen Dritte nur sehr ungern die Wartung für Anlagen, die nicht von ihnen selbst installiert wurden...
Gruß
Andreas
Gewährleistung ist per Gesetz. Garantie ist freiwillig. Die Garantiebedingungen von viessmann findet man hier https://www.viessmann.de/de/services/garantie/vicare.html#garantiebedingungen
Das Urteil bezieht sich auf eine komplette Heizungsanlage inkl. Brenner. Also Brenner, alle Rohrleitungen und Heizkörper. Wird der Brenner später gegen eine WP ausgetauscht, dann ist dies keine komplett neue Heizungsanlage. Für die WP alleine gilt m. E. eine Gewährleistung von 2 Jahren. Bin aber auch kein Jurist.
Uns geht es zum einen um die Wartung aber natürlich auch darum, evtl. Garantieansprüche in den ersten 5 Jahren gegenüber Viessmann geltend zu machen. Meine Frage bezieht sich auf beide Punkte.
Ich verstehe dass so, dass die gesetzliche Gewährleistung auf die Installation durch den Erbauer der Anlage für 2 Jahre gegeben ist.
Die Wartung und auch mögliche Garantieanspruche gegenüber Viessmann, können von einem anderen FP übernommen werden.
So sehe ich es auch. Mit der Wartung kannst du auch viessmann beauftragen https://www.viessmann.de/de/wissen/wartung-und-reparatur/heizungswartung.html
Ja, so ist das wohl. 2 Jahre plus 3 Jahre Garantie bei Aufschaltung der Anlage über die ViCare-App. Aixtom hatte das korrekt ausgeführt. Als Servicepartner käme jeder Fachbetrieb in Frage, der das für euch machen will, oder von VM selbst, die bieten das auch an.
Gruß
Andreas
Man muss doch Viessmann nicht um Erlaubnis fragen, wenn man den Partner, der für die Garantie nötigen Wartung, wechselt.
Natürlich muss die Qualifikation des jeweiligen Partners, den Vorgaben von Viessmann für die Wartung erfüllen.
Wenn es nur um die Garantie geht, könnte man über einen direkten Wartungsvertrag mit Viessmann nachdenken.
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