Moin Daniel, ich verstehe das so. Wenn in der WP "EVU-Sperre" konfiguriert ist, dann muß der Kontakt 143.1 zu 143.4. im normalen Betrieb geschlossen sein. Schaltet der Energieversorger dann die Sperre, dann wird der Kontakt geöffnet. Bei uns ist es ein Relais im Schaltschrank mit dem der Energieversorger die drei Phasen der Versorgung der WP trennt, damit das nicht als Fehler in der Steuerung der WP interpretiert wird (ungeplanter Stromausfall oder so ...) öffnet der Kontakt 143.1. auf 143.4. parallel und die WP erkennt das es sich um eine gewollte Sperre handelt. Wenn die WP für "Smart-Grid" konfiguriert wird, dann kommen weitere Funktionen hinzu (eben die 4 Betriebszustände). Jetzt würde der WP eine Sperre signalisiert in dem der Kontakt 143.1 zu 143.4 geschlossen wird (Vergleiche Konfiguration EVU-Sperre, dort wird der Kontakt geöffnet). Meiner Meinung nach wird bei einem entsprechenden Tarif immer ein Relais das die Stromversorgung trennt (bis auf die Steuerspannung) vom Energieversorger verlangt und gesteuert. Daher kann der Betriebszustand 4 (PV Überschuß und gleichzeitige EVU Sperre) zwar geschaltet werden, die Sperre kann damit aber nicht umgangen werden da ja die Stromversorgung weggeschaltet ist. Ich frage mich allergings was dann im Log der WP auftaucht. Frage 1: Warum darf das EVU-Sperrsignal mit der WP-Einstellung "Smart-Grid" nicht angeschlossen werden - Wo gehört das denn hin? Das hängt doch nicht in der Luft 😉 > Komische Formulierung, gemeint ist vermutlich das gegenteilige Verhalten der Beschaltung Frage 2: Wenn Frage 1 logisch zu beantworten ist, stellt sich die nächste Frage. Wer oder was steuert denn dann den Eingang 143.4? > SG ist ja in erster Linie dafür gedacht das Stromnetz optimal zu nutzen, also bei wenig Energie Verbraucher abzuschalten, oder bei zuviel Energie, den Verbrauch zu forcieren. Aus der Perspektive ist es immer der Energieversorger. Das wir jetzt auch Betriebszustand 3 aktivieren wollen damit wir die Energie aus der PV Anlage besser nutzen können macht es komplexer. 😉 Dann steuerst du den Eingang 143.5 und dein Energieversorger den Eingang 143.4 und falls du Zustand 4 schalten möchtest, dann würdest du beide Eingänge steuern und parallel dazu dein Energieversorger den 143.4. ... Frage 3: Daran schließt sich dann die Frage an. Wenn ich das Sperrsignal nicht anschließen darf. Ist es dann überhaupt möglich sinnvoll den Betriebszustand 1 zu erreichen? Wenn ja WIE > Darfst und musst du ja anschließen. Wobei es dem Energieversorger egal ist, der schaltet einfach den Strom ab, zumindest kenne ich keine andere Umsetzung in der der Strom nicht Bauseits getrennt wird. Frage 4: Was genau bedeutet die Aussage "... Die EVU-Sperre ist im Funktionsumfang von SmartGrid enthalten ..." (Montage- und Serviceanleitung (S. 55-56)) --> WO und WIE ist die enthalten? > Naja, einfach durch die logische Beschaltung der Eingänge 143.4 und 143.5, hattest du doch oben schon beschrieben. - Betriebszustand 1 --> 1:0 --> EVU-Sperre - Betriebszustand 2 --> 0:0 --> Normalbetrieb - Betriebszustand 3 --> 0:1 --> Einschaltempfehlung für erhöhten Betrieb - Betriebszustand 4 --> 1:1 --> definierter Anlaufbefehl Zu deiner Ausgangsfrage: Messkonzept 8 mit zwei Zählern vom Stromversorger, um günstigeren WP-Strom zu bekommen (Mit Konsequenz der EVU-Sperre) & der Nutzung von Stromüberschuss zur Warmwasser-Aufbereitung Ignorieren wir mal für den Moment den Betriebszustand 4, dann schaltet den Kontakt 143.1 auf 143.5 dein Wechselrichter bei PV Überschuß (Betriebszustand 3), und den Kontakt 143.1 auf 143.4 dein Energierversorger über das Relais in deinem Sicherungskasten (EVU-Sperre). Wenn du jetzt gerne selber den definierten Anlaufbefehl setzen möchtest, dann schaltet dein Wechselrichter 143.1 auf 143.4 und 143.1 auf143.5. Für den Eingang 143.4 hast du dann zwei Relais (Schließerkontakte) parallel. Einmal das von deinem Energieversorger und dass von deinem Wechselrichter. Viele Grüße Marc
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