Hallo Benjamin, ich gebe dir recht, man kann das falsch verstehen. Bei genauem Lesen sieht man aber, dass ich schrieb "wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend," und "Wenn ihr vermietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw" Das mit dem Kombigerät war eigentlich nicht auf den vorhandenen Fall bezogen, sondern um zu zeigen, dass es auch heut noch Fälle gibt, wo diese Abrechnungsmethode angewandt werden darf. Minol schreibt zu dem Thema übrigens Was passiert, wenn der Wärmezähler fehlt? Der Wärmezählereinbau wird nicht kontrolliert. Absolut rechtssichere Abrechnungen erhält man als Verwalter oder Vermieter nur bei Einhaltung aller Verordnungsvorgaben. Wie Gerichte im Klagefall einzelner Wohnungseigentümer oder Mieter bei fehlendem Wärmezähler Warmwasser entscheiden werden, ist heute nicht absehbar. Wird kein Wärmezählereingebaut, wendet Minol weiterhin die Rechenverfahren über die gemessene Warmwassermenge gemäß § 9, Abs. 2, an. http://www.minol.de/waermezaehler-zur-warmwassererwaermung/articles/waermezaehler-fuer-warmwassererwaermung.html?file=tl_files/content/Presse/Newsroom/Fachwissen%20und%20Tipps/Waermezaehler%20zur%20Warmwassererwaermung.pdf Diese Scheingenauigkeit (es werden sowieso 30-50% der Kosten nach Fläche verteilt) müssen übrigens alle Mieter durch höhere Eichservicegebühren bezahlen. Gruß Heizing
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