Die Aussage, dass keine neuen Gasheizungen mehr verbaut werden dürfen, ist nicht korrekt. Die Neuregelungen des Heizungsgesetzes gelten ab dem 1. Januar 2024. Sie gelten zunächst nur für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für Bestandsbauten und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen, die abhängig von der kommunalen Wärmeplanung sind. So gilt Folgendes:
Für Gemeinden > 100.000 Einwohner: Stichtag 30.06.26. Für Gemeinden < 100.000 Einwohner: Stichtag 30.06.28.
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