Hat jemand Erfahrungen mit der Installation von Wärmestromzählern in Hamburg ?
Mein Heizungsinstallateur ist auch Elektromeister und wollte sich um den Anschluss kümmern.
Leider hat er nun die Wärmepumpe an den Normalstrom angeschlossen und die Anlage in betrieb genommen.
Er berechnet mir dafür 1500,- Euro ist das gerechtfertigt.
Gewünscht war die Installation eines Wärmestromzählers, der gesondert bei SNH (Stromnetz Hamburg) beantragt werden muss. Mein Installateur behauptet nun, dass darf er nicht, weil er nicht von SNH lizensiert ist, außerdem würde ein zusätzlicher Schaltschrank mit Verkabelung ca. 5000,- Euro kosten.
Kann jemand das bestätigen ?
Ich habe keine Solaranlage und keinen intelligenten Stromzähler für die Wärmepumpe. Ich möchte lediglich für die Abrechnung des Wärmestroms über einen separaten Stromzähler zusätzlich zum Hausstromzähler.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @HH-Duvenstedt,
> Das EnWG §14 regelt das Anlagen zur Wärmeerzeugung fern abschaltbar sind.
> Der Sinn ist, das bei Spannungsspitzen der Strom für diese Anlagen abgeschaltet werden kann.
§ 14a des EnWG ist seit dem 1.1.2024 geändert. Eine WP gilt als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" (so wie eine Ladestation für Elektro-Autos). Der Netzbetreiber darf (neue) WPs nicht mehr abschalten (und auch nicht mehr deren Neuinstallation ablehnen) sondern darf bei drohender Überlastung seines Netzes nur noch auf 4,2 KW drosseln. Allerdings hat er dann, sollte er drosseln, automatisch die gesetzliche Pflicht, sein Netz zügig auszubauen, damit solch eine drohende Überlastung/Drosselung in Zukunft nicht mehr auftritt.
Deswegen müssen ab dem 1.1.2024 neu installierte WPs prinzipiell eine Drosselmöglichkeit haben. Aber technisch funktioniert das noch gar nicht. Wir haben dazu bei der Installation, als die neuen Elektroleitungen vom Hausanschluss in den Heizungsraum verlegt wurden, schonmal ein weiteres Kabel verlegen lassen, das aber noch gar nicht angeschlossen ist. Wenn wir das irgendwann später nachträglich verlegen würden, würde es für uns teurer werden.
> Für diese zusätzlichen Investionen, darf ich den günstigeren Wärmestrom beziehen.
> Was mir fehlt ist die fachgerechte Installation mit einen Wärmestromzähler.
> Kann es sein, das die Installationsbetriebe die Unkenntnis von den Nutzern ausnutzen und ungesetzlich die
> Anlagen immer an Hausstrom anschließen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht des § 14a des EnWG, die WP an einen eigenen Stromzähler anzuschließen. Wenn die WP am normalen Haushaltsstromzähler hängt, bekommst Du eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt (sog. "Modul 1"). Wenn die WP an einem eigenen Zähler hängt bekommst Du eine prozentuale Reduzierung des Netzentgeltes (der WP) um 60 Prozent (sog. "Modul 2"). Es gibt auch noch ein "Modul 3", ab 2025, das ist wie "Modul 1", nur mit zeitvariablen Tarifen.
Was Du davon wählst, ist alleine Deine Entscheidung. Alle obigen Varianten sind gesetzlich erlaubt.
> Die Montagefirma muss die Installation der Wärmepumpe beim Stromnetzbetreiber beantragen. Der
> Stromnetzbetreiber hat als Bedingung einen separaten Wärmestromzähler gefordert. Dies entspricht der seit
> 01.01.2014 geltendem EnWg 14a.
Der Stromnetzbetreiber darf seit dem 1.1.2024 bei einem neuen Anschluss einer WP gar nichts mehr fordern oder ablehnen. s.o. Falls Du Dich für die Variante "Modul 2" entscheidest, musst Du dafür natürlich einen separaten Stromzähler für die WP haben.
Was genau hast Du beim Heizungsinstallateur beauftragt? Hast Du einen weiteren Stromzähler für die WP beauftragt? Falls ja, muss der auch vom Heizungsinstallateur geliefert werden.
Hierzu gilt noch folgendes anzumerken:
Die EVU-Sperre/ Drosselung greift bei Wärmepumpen erst ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten:
Gibt es in einem Haus mehrere Wärmepumpen, werden deren Leistungen zusammengerechnet (z. B. 3 x 2,5 kW = 7,5 kW).
Mehrere Geräte der gleichen Kategorie sorgen dafür, dass auch Wärmepumpen mit einer Einzelleistung von unter 4,2 kW von der EVU-Regelung betroffen sind.
Die pauschale Aussagen, dass alle Wärmepumpen eine Drosselmöglichkeit haben müssen, ist falsch.
Der zweite Stromzähler ist, wie geschrieben, keine Pflicht. In meinem Fall wäre, da der Zählerschrank den Einbau eines zweiten Zählern nicht erlaubt hätte, ein neuer Zählerschrank notwendig geworden. Hier können ganz schnell, abhängig von den Vorgaben des Netzbetreibers, Kosten von 5000€ aufwärts entstehen.
Soweit ich sehen konnte, bieten die Hamburger Energienetze die Module 1 bis 3 zur Abrechnung an. Für Modul 2 (das übliche) und 3 muss zwingend ein eigener Zähler installiert werden. Der Zählerschrank muss dafür aber geeignet sein. D.h. zwei Zählerplätze und den Platz für den Rundsteuerempfänger. Genaueres findet sich in der TAB des Netzbetreibers. Hier können, falls ein neuer Zählerschrank benötigt wird, Kosten von mehr als 5.000 € entstehen. Hier stellt sich dann die Frage ob sich dies amortisiert. Könnten sie denn ein Foto ihres Zählerschrankes zur Verfügung stellen? Falls ja, machen sie dann bitte die Zählernummer unleserlich.
>Er hat auch die Zulassung vom Netzbetreiber den Wärmestromzähler zu setzen und hat von Anfang an den
>Auftrag den Anschluss entsprechend zu setzen und trotzdem hat er die Wärmepumpe an den Hausstrom
>angeschlossen. - Aus meiner Sicht ist das nicht korrekt, wie sollte ich damit umgehen. Ich würde ungern den
>Stromanschluss für die WP zwei mal bezahlen.
Wenn Dein Installateur von Dir den schriftlichen Auftrag zur Installation eines weiteren Zählers erhalten hat, und diesen Auftrag angenommen hat, muss er liefern (oder die Kosten übernehmen von demjenigen der den zweiten Zähler auftragsgemäß installiert). Aber ohne Deinen konkreten Auftrag zu sehen, kann das hier per Ferndiagnose wirklich nicht verbindlich beantwortet werden.
Wir können und dürfen hier ja auch keine Rechtsberatung machen, sondern nur unsere persönliche Meinung kundtun. Falls Du Dich mit dem Installateur nicht gütlich einigen kannst, solltest Du mal mit allen Deinen Unterlagen zu einer Rechtsberatung (z.B. der Verbraucherberatungsstelle) gehen.
Ich habe zwar keine Erfahrung auf diesem Gebiet, aber der reine Menschenverstand sagt mir, dass ich beim Energieversorger anfrage, ob er überhaupt Sondertarife anbietet und was dafür nötig ist.
Hallo Franky,
es ist leider nicht ganz so leicht.
Weil es in Hamburg einen Stromnetzbetreiber gibt, der für die Installation der Stromzähler verantwortlich ist und dann die diversen Stromanbieter, die den entsprechenden Stromtarif anbieten.
Leider ist mein Haus 20 Jahre alt und ich muss, wenn ich einen Wärmestromzähler (gem kfw - Förderungsprogramm) haben möchte, einen Wärmestromzähler nachrüsten. Leider habe ich kein Neubau, wo ich eine abgestimmte Elekto- und Heizanlage einbauen kann.
Ich hoffe das hier jemand eine wirtschaftliche Vorgehensweise kennt.
Hallo,
ich komme zwar aus dem Süden Deutschlands aber vielleicht hilft das was ich gefunden habe:
https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-verbraucher/heizen-und-klimatisieren
Was ist denn genau schriftlich beauftragt worden?
Wenn ein Wärmestromzähler Bestandteil des Auftrags war, dann hat der Installateur das auch so auszuführen.
Und wenn er nicht von SNH lizensiert ist, dann muss er halt jemanden beauftragen der das ist.
1500 Euro nur um die Wärmepumpe im Zählerschrank anzuschließen, hört sich erstmal viel an.
Um das aber zu beurteilen, muss man die Umstände genauer kennen.
Die Frage ist auch, ist im vorhanden Zählerschrank wirklich kein Platz mehr für einen weiteren Zähler vorhanden.
Man kann einen vorhandenen Zählerschrank eventuell auch umbauen und um einen weiteren Zählerplatz erweitern.
Ein zusätzlicher Zählerschrank sollte auch keine 5000 Euro kosten.
Ein fertig aufgebauter und in Hamburg zugelassener Zählerschrank kostet um die 500 Euro.
Dazu kommen dann noch benötigte Sicherungen und ein FI-Schalter.
Inklusive Einbau und Verdrahtung etwa 500 Euro.
Dann muss der Zählerschrank noch aufgehängt und die externe Verkabelung gemacht werden.
Dieser Aufwand ist natürlich nur genau zu beurteilen, wenn man die Örtlichkeiten kennt.
Die Montagefirma muss die Installation der Wärmepumpe beim Stromnetzbetreiber beantragen. Der Stromnetzbetreiber hat als Bedingung einen separaten Wärmestromzähler gefordert. Dies entspricht der seit 01.01.2014 geltendem EnWg 14a. Mein Monteur hat den Elektrischen Anschluss der Wärmepumpe für 1500,- Euro angeboten. Ich bin davon ausgegangen, das die Montage nach geltendem Recht erfolgt. Scheinbar liege ich falsch. Mein Monteur hat die WP nun einfach an den Hausstrom angeschlossen und meldet sich nicht mehr. Was soll ich tun?
Hallo HH-Duvenstedt,
die in der Wärmepumpenregelung integrierte Energiebilanzierung erfüllt die Anforderung des Förderprogramms in DE und des EEWärmeG. Hier empfehle ich, noch einmal mit deinem Energieversorger zu sprechen.
Viele Grüße
Flo
Hallo Flo,
das EewärmeG regelt den Einsatz von Erneuerbaren Energien.
Das EnWG §14 regelt das Anlagen zur Wärmeerzeugung fern abschaltbar sind.
Der Sinn ist, das bei Spannungsspitzen der Strom für diese Anlagen abgeschaltet werden kann.
Um dies zu überbrücken habe ich ja auch zwei große Speicher für Heizung und Warmwasser.
Für diese zusätzlichen Investionen, darf ich den günstigeren Wärmestrom beziehen.
Was mir fehlt ist die fachgerechte Installation mit einen Wärmestromzähler.
Kann es sein, das die Installationsbetriebe die Unkenntnis von den Nutzern ausnutzen und ungesetzlich die Anlagen immer an Hausstrom anschließen?
Hallo @HH-Duvenstedt,
> Das EnWG §14 regelt das Anlagen zur Wärmeerzeugung fern abschaltbar sind.
> Der Sinn ist, das bei Spannungsspitzen der Strom für diese Anlagen abgeschaltet werden kann.
§ 14a des EnWG ist seit dem 1.1.2024 geändert. Eine WP gilt als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" (so wie eine Ladestation für Elektro-Autos). Der Netzbetreiber darf (neue) WPs nicht mehr abschalten (und auch nicht mehr deren Neuinstallation ablehnen) sondern darf bei drohender Überlastung seines Netzes nur noch auf 4,2 KW drosseln. Allerdings hat er dann, sollte er drosseln, automatisch die gesetzliche Pflicht, sein Netz zügig auszubauen, damit solch eine drohende Überlastung/Drosselung in Zukunft nicht mehr auftritt.
Deswegen müssen ab dem 1.1.2024 neu installierte WPs prinzipiell eine Drosselmöglichkeit haben. Aber technisch funktioniert das noch gar nicht. Wir haben dazu bei der Installation, als die neuen Elektroleitungen vom Hausanschluss in den Heizungsraum verlegt wurden, schonmal ein weiteres Kabel verlegen lassen, das aber noch gar nicht angeschlossen ist. Wenn wir das irgendwann später nachträglich verlegen würden, würde es für uns teurer werden.
> Für diese zusätzlichen Investionen, darf ich den günstigeren Wärmestrom beziehen.
> Was mir fehlt ist die fachgerechte Installation mit einen Wärmestromzähler.
> Kann es sein, das die Installationsbetriebe die Unkenntnis von den Nutzern ausnutzen und ungesetzlich die
> Anlagen immer an Hausstrom anschließen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht des § 14a des EnWG, die WP an einen eigenen Stromzähler anzuschließen. Wenn die WP am normalen Haushaltsstromzähler hängt, bekommst Du eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt (sog. "Modul 1"). Wenn die WP an einem eigenen Zähler hängt bekommst Du eine prozentuale Reduzierung des Netzentgeltes (der WP) um 60 Prozent (sog. "Modul 2"). Es gibt auch noch ein "Modul 3", ab 2025, das ist wie "Modul 1", nur mit zeitvariablen Tarifen.
Was Du davon wählst, ist alleine Deine Entscheidung. Alle obigen Varianten sind gesetzlich erlaubt.
> Die Montagefirma muss die Installation der Wärmepumpe beim Stromnetzbetreiber beantragen. Der
> Stromnetzbetreiber hat als Bedingung einen separaten Wärmestromzähler gefordert. Dies entspricht der seit
> 01.01.2014 geltendem EnWg 14a.
Der Stromnetzbetreiber darf seit dem 1.1.2024 bei einem neuen Anschluss einer WP gar nichts mehr fordern oder ablehnen. s.o. Falls Du Dich für die Variante "Modul 2" entscheidest, musst Du dafür natürlich einen separaten Stromzähler für die WP haben.
Was genau hast Du beim Heizungsinstallateur beauftragt? Hast Du einen weiteren Stromzähler für die WP beauftragt? Falls ja, muss der auch vom Heizungsinstallateur geliefert werden.
Hierzu gilt noch folgendes anzumerken:
Die EVU-Sperre/ Drosselung greift bei Wärmepumpen erst ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten:
Gibt es in einem Haus mehrere Wärmepumpen, werden deren Leistungen zusammengerechnet (z. B. 3 x 2,5 kW = 7,5 kW).
Mehrere Geräte der gleichen Kategorie sorgen dafür, dass auch Wärmepumpen mit einer Einzelleistung von unter 4,2 kW von der EVU-Regelung betroffen sind.
Die pauschale Aussagen, dass alle Wärmepumpen eine Drosselmöglichkeit haben müssen, ist falsch.
Der zweite Stromzähler ist, wie geschrieben, keine Pflicht. In meinem Fall wäre, da der Zählerschrank den Einbau eines zweiten Zählern nicht erlaubt hätte, ein neuer Zählerschrank notwendig geworden. Hier können ganz schnell, abhängig von den Vorgaben des Netzbetreibers, Kosten von 5000€ aufwärts entstehen.
Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Antworten.
Ich habe jetzt einmal in das Datenblatt geschaut. Leider ist dort die Anschlussleistung aufgeführt.
Kann ich davon ausgehen, das die Elektrische Leistungsaufnahme mit der Anschlussleistung gleich gesetzt werden kann?
Oder ist damit die max. Leistung von 8 kW gemeint wenn der Durchlauferhitzer arbeitet?
Mit anderen Worten, was muss ich dem Netzbetreiber mitteilen, wenn er nach der Anschlussleistung fragt.
Mit freundlichen Grüßen
aus Hamburg
Hallo @ml_2
> Die pauschale Aussagen, dass alle Wärmepumpen eine Drosselmöglichkeit haben müssen, ist falsch.
das hatte ich auch gar nicht geschrieben, sondern "Deswegen müssen ab dem 1.1.2024 neu installierte WPs prinzipiell eine Drosselmöglichkeit haben." Die Regelungen für Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden sind etwas komplexer, aber da es hier ja um eine Neuinstallation geht, waren die hier nicht relevant.
> Die EVU-Sperre/ Drosselung greift bei Wärmepumpen erst ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW
Das ist richtig, danke für diese Ergänzung (und die anderen). Ich dachte es sei klar, dass, wenn es um eine Drosselung auf 4,2 KW geht, Anlagen (alles was als eine zählt, können auch mehrere sein, hast Du ja ausgeführt) natürlich keine Rolle spielen, die weniger als 4,2 KW haben.
Ich hatte Vereinfachungen gemacht um klar zu machen, dass es für ab 1.1.2024 installierte Anlagen weder eine Sperre gibt, noch eine Pflicht zu einem eigenem Zähler, und der Netzbetreiber die Anschaltung einer WP auch nicht mehr ablehnen darf, es also nicht "ungesetzlich" ist, die WP an einen vorhandenen Zähler anzuschließen.
Hallo @Dale ,
das Thema kann beliebig komplex werden. ;-). Die Zusammenfassung von ihnen war korrekt. Ich bin nur schon zweimal in eine Situation gekommen in der die 4,2 kW ein Kriterium waren. In einem Fall hätte es bedeutet, dass die Anschlussleistung eines Grundstücks hätte erhöht werden müssen. Dies hätte, neben einer einmaligen Gebühr, auch noch weitere Kosten, neuer HAK usw., bedeutet.
Da eine aktuelle Vitodens 200W vorhanden war wurde es dann eine Hybridlösung in Kombination mit einer 250-AH (Anschlussleistung unter 4,2kW).
Mein Heizungsbauer hatte schon vor dem Angebot um Fotos der Zählerkästen gebeten und diese seinem Elektriker, mit dem er zusammenarbeitet, vorgelegt. Die 200W verursacht zwar jetzt zusätzliche Wartungskosten, der Umbau und die Kosten für die Erhöhung der Anschlussleistung wären bei einer Betrachtung über 15 Jahre höher als diese gewesen.
Mein Netzbetreiber führt dazu folgendes aus:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind:
Ich würde davon ausgehen, dass damit dann die 8kW max gemeint sind.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so:
Die Vitocal 250a hat durch den integrierten Durchlauferhitzers eine Anschlussleistung von 8 kWh, dies ist deutlich mehr als 4,2 kW. Die Anlage benötigt daher eine EVU Sperre damit die Anlage auf 4,2 kWh temporär gedrosselt werden kann.
Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2024.
Hierzu ist ein separater ansteuerbarer Stromzähler erforderlich, so wie es mein Netzbetreiber gefordert hat.
Mein Installateur hätte dies bei der Kosten für die Elektroinstallation berücksichtigen müssen?
- Oder sehe ich das falsch?
> Die Anlage benötigt daher eine EVU Sperre damit die Anlage auf 4,2 kWh temporär gedrosselt werden kann.
Eine EVU-Sperre ist etwas anderes, damit wird die Anlage wirklich ausgeschaltet, nicht gedrosselt. Es gibt allerdings auch einige, die die "neue" Drosselungsregelung auf 4,2 KW auch als EVU-Sperre bezeichnen, was aber eigentlich nicht richtig ist und die Sprachverwirrung nur erhöht.
> Hierzu ist ein separater ansteuerbarer Stromzähler erforderlich, so wie es mein Netzbetreiber gefordert hat.
Das ist falsch, das sieht das Gesetz nicht vor. Für die Drosselung benötigst Du keinen separaten ansteuerbaren Stromzähler für die WP. Es ist ja nicht so, dass Dir der Stromzähler bei einer Drosselung den "Saft" abdreht.
Vielmehr ist es so, dass der Stromzähler nur ein Datensignal a la "jetzt drossel Dich mal gefälligst" per Steuerkabel gibt. Und dieses Kabel muss dann natürlich vom Stromzähler bis zu Deiner WP gehen und an Deiner WP angeschlossen sein. Und wenn Deine WP dieses Steuersignal empfängt, schaltet sie ihre Leistung auf max. 4,2 KW herunter.
Alle anderen Stromverbraucher, die am gleichen Zähler hängen, bemerken von der Drosselung daher gar nichts und deswegen braucht man nur für die Drosselung auch keinen separaten Zähler. So weit zumindest das Prinzip.
Als ich mich das letzte Mal nach der technischen Umsetzung erkundigte, konnten viele Netzbetreiber dieses Signal noch gar nicht geben, weil sie dafür gar nicht die Technik hatten. Rein theoretisch könnte es natürlich sein, dass ein Netzbetreiber die gesetzliche Drosselmöglichkeit nur über einen getrennten Zähler "kann", weil seine eigene Technik noch nicht so weit ist. Dann müsste er Dir aber dafür einen für Dich kostenlosen Zähler bereitstellen.
Hier noch eine Ergänzung zur EVU-Sperre:
Eine EVU-Sperre bedeutete, dass eine Wärmepumpe jeden Tag zu festen Zeiten abgeschaltet wurde. Dazu musste der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber eine sogenannte "Rundsteuereinrichtung" am Zähler (im Prinzip eine Zeitschaltuhr) anbauen. Die WP wurde dann jeden Tag für mehrere Stunden abgeschaltet. Dafür durfte man dann bei Stromanbietern, die sog. "Wärmepumpenstrom" anbieten, einen Vertrag machen. Dafür braucht man dann natürlich auch einen separaten Zähler um den Wärmepumpenstrom abrechnen zu können. Dann hat man zwei Stromverträge. Das ist dann aber keine gesetzliche Pflicht des § 14a des EnWG sondern eine privatwirtschaftliche Sache die man machen kann, oder halt nicht.
Ob es diese EVU-Sperre auch noch für neue Anlagen ab 1.1.2024 gibt (dann wäre es zusätzlich zu der Drosselung nach § 14a des EnWG), weiß ich nicht. So genau habe ich mich damit nicht beschäftigt, weil es wirtschaftlich für mich nicht so interessant war.
Auch hier eine kleine Ergänzung ;-). Die Drosselung erfolgt nicht unbedingt über den Zähler. Je nach Netzbetreiber kann dies auch über einen separaten Rundsteuerempfänger geschehen. Ein Zählertausch ist nicht unbedingt notwendig. Hier sollte immer ein Elektriker befragt/eingebunden werden, der die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers kennt.
Siehe auch:
Dort steht unter anderem:
> Auch hier eine kleine Ergänzung ;-). Die Drosselung erfolgt nicht unbedingt über den Zähler. Je nach Netzbetreiber kann dies auch über einen separaten Rundsteuerempfänger geschehen. Ein Zählertausch ist nicht unbedingt notwendig. Hier sollte immer ein Elektriker befragt/eingebunden werden, der die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers kennt.<
Mein Installateur ist Elektriker und hat den Anschluss selbst gemacht. Er hat auch die Zulassung vom Netzbetreiber den Wärmestromzähler zu setzen und hat von Anfang an den Auftrag den Anschluss entsprechend zu setzen und trotzdem hat er die Wärmepumpe an den Hausstrom angeschlossen. - Aus meiner Sicht ist das nicht korrekt, wie sollte ich damit umgehen. Ich würde ungern den Stromanschluss für die WP zwei mal bezahlen.
Mit besten Grüße und vielen Dank für die geduldigen Antworten bisher.
Soweit ich sehen konnte, bieten die Hamburger Energienetze die Module 1 bis 3 zur Abrechnung an. Für Modul 2 (das übliche) und 3 muss zwingend ein eigener Zähler installiert werden. Der Zählerschrank muss dafür aber geeignet sein. D.h. zwei Zählerplätze und den Platz für den Rundsteuerempfänger. Genaueres findet sich in der TAB des Netzbetreibers. Hier können, falls ein neuer Zählerschrank benötigt wird, Kosten von mehr als 5.000 € entstehen. Hier stellt sich dann die Frage ob sich dies amortisiert. Könnten sie denn ein Foto ihres Zählerschrankes zur Verfügung stellen? Falls ja, machen sie dann bitte die Zählernummer unleserlich.
>Er hat auch die Zulassung vom Netzbetreiber den Wärmestromzähler zu setzen und hat von Anfang an den
>Auftrag den Anschluss entsprechend zu setzen und trotzdem hat er die Wärmepumpe an den Hausstrom
>angeschlossen. - Aus meiner Sicht ist das nicht korrekt, wie sollte ich damit umgehen. Ich würde ungern den
>Stromanschluss für die WP zwei mal bezahlen.
Wenn Dein Installateur von Dir den schriftlichen Auftrag zur Installation eines weiteren Zählers erhalten hat, und diesen Auftrag angenommen hat, muss er liefern (oder die Kosten übernehmen von demjenigen der den zweiten Zähler auftragsgemäß installiert). Aber ohne Deinen konkreten Auftrag zu sehen, kann das hier per Ferndiagnose wirklich nicht verbindlich beantwortet werden.
Wir können und dürfen hier ja auch keine Rechtsberatung machen, sondern nur unsere persönliche Meinung kundtun. Falls Du Dich mit dem Installateur nicht gütlich einigen kannst, solltest Du mal mit allen Deinen Unterlagen zu einer Rechtsberatung (z.B. der Verbraucherberatungsstelle) gehen.
@ml_2 schrieb:Auch hier eine kleine Ergänzung ;-). Die Drosselung erfolgt nicht unbedingt über den Zähler. Je nach Netzbetreiber kann dies auch über einen separaten Rundsteuerempfänger geschehen. Ein Zählertausch ist nicht unbedingt notwendig.
Auch das ist natürlich richtig. 😉
Das Normalfall soll zwar
"das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung."
sein. Aber es heißt auch:
"Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere
Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem
angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle
ansehen. "
Es wird also mittel- und langfristig auf ein iMS hinauslaufen und wenn man sowieso Arbeiten am Hausanschluss machen lässt, sollte man sich überlegen, ob es für einen selbst kostengünstiger ist, bestimmte Arbeiten für später schon jetzt machen zu lassen, oder damit noch zu warten.
Wie Du schon geschrieben hast: Der Elektriker sollte die Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers kennen.
@ml_2 schrieb:Soweit ich sehen konnte, bieten die Hamburger Energienetze die Module 1 bis 3 zur Abrechnung an. Für Modul 2 (das übliche) und 3 muss zwingend ein eigener Zähler installiert werden.
Eine kleine Ergänzung 😉
Laut Bundesnetzagentur muss nur für Modul 2 ein eigener, separater Zähler installiert werden. Modul 3 ist wie Modul 1 nur mit tageszeitabhängigen Tarifen, weshalb man dafür keinen eigenen Zähler benötigt, er muss aber ein iMS (Smart Meter) sein.
Das soll ja gerade der Anreiz bei Modul 3 sein, dass man seinen meisten Stromverbrauch, nicht nur den der WP, eigenverantwortlich zu den Uhrzeiten macht in denen der Strom am preiswertesten ist, also ein Stromüberangebot besteht und das Netz am wenigsten belastet ist.
P.S. Natürlich kann man auch ohne gesetzl. Pflicht seine WP an einen separaten Zähler hängen. Ob das wirtschaftlich Sinn macht, muss man für sich selbst im Einzelfall prüfen.
Hallo Liebe Experten,
vielen Dank für Eure Bemühungen ich habe viele Informationen gesammelt und ich denke ich blicke jetzt ein bisschen besser durch.
Natürlich strebe ich einen gute einvernehmliche Lösung an. Es ist ab wichtig zu wissen, ob man die Position, die man vertritt richtig ist. Ich möchte ja nichts Unmögliches verlangen.
Leider lässt das Angebot bezüglich des Stromanschlusses viel Interpretationsspielraum.
Ich werde mich mit meinem Installateur auseinander setzen und hoffe auf einen gute Lösung.
Nochmals Vielen Dank aus Hamburg