Hallo,
wir hatten bei uns im Haus einen Ausfall einer Viessmann Wärmepumpe im November/Dezember 2024.
Der Service-Techniker stellte fest, dass bestimmte Teile getauscht werden mussten und bestellte diese.
Da die Wärmepumpe für den Zeitraum bis zur Reparatur nicht einsatzfähig war, wurde der Heizstab eingeschaltet.
Vom Service-Techniker wurde darauf hingewiesen, dass der Stab deutlich mehr Energie verbraucht, als die Wärmepumpe, aber man sich keine Sorgen machen müsste, da die Kosten übernommen werden.
Ich konnte bisher nicht rausfinden, wie und wo ich diese Kostenerstattung auf Kulanz beantragen kann.
Mein Heizungsbauer, der als Vermittler agierte, meinte er wurde von Viessmann abgewiesen, da die Wärmepumpe nicht mehr in der Garantie ist.
Im Viessmann-Forum und von einer Viessmann-Hotline wurde mir mitgeteilt, dass die Erstattung nicht an eine Garantie gebunden ist und nur beantragt werden muss.
Können sie mir bitte mitteilen, wo ich diese Beantragung einreiche?
Vielen Dank
Meines Wissens nach ist die Erstattung doch an die Garantie gebunden.
Auf ,,Kulanz,, wäre höchstens möglich,wenn die Garantie gerade abgelaufen wäre. Gibt ja solche Zufälle: Garantie bis beispielsweise 30.05.25,das Gerät geht am 5.6.25 kaputt.
Dein Fachbetrieb muss sich an den technischen Dienst von viessmann wenden und einen erstattungsantrag stellen. Es gibt Fälle, in denen viessmann aus Kulanz auch außerhalb der garantie die stromzusatzkosten erstattet.