Hallo,
mein HB möchte mir die Vitocal 250-A einbauen. Nach den Aufstellrichtlinien von Viessmann würde es in meinem Vorgarten keine Platz geben. Da es ein Reiheneckhaus ist, der Heizungskeller an das Reihemittelhaus angrenzt, müsste die WP im Vorgarten in Nähe des Heizungskellers aufgestellt werden. Das hieße:
30 - 40 cm von der Grenze (offene Grenze, keine Mauer etc.), mit Ausblasrichtung weg von dieser. Sie steht dann mit ihrer Breitseite rechtwinklig zum Gehweg (20 - 30 cm) und ist ca. 1.6 m von meiner Hauswand entfernt, jedoch nur ca 1.2 cm vom Lichtschacht des Kellerfensters. Der HB sieht hier aber kein Problem wegen dem R290.
Wie seht Ihr das?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann passt es ja was dein HB sagt, Mindestabstand (1,0m) ist erfüllt.
Hallo,
hast du dich verschrieben mit den 1,2 cm, sind es m?
Falls nicht verschrieben: Ich habe vor 6 Wochen ebenfalls die 250-A aufgebaut bekommen, ein Kellerlichtschacht ist leider bei mir auch zu nah (ca. 40 cm) an der WP, gemäß den Vorgaben von Viessmann so nicht zulässig. Der HB hat mich darauf hingewiesen und ich habe ihm meine Lösung zugesichert. Ich habe den Schacht jetzt abgedichtet mit Sikaflex Dicht und Klebstoff und einer Plexiglas-Platte (Acrylglas). Den Griff des darunter befindlichen Fensters habe ich abgeschraubt. Die Lüftungsfunktion dieses Fenster ist nicht mehr vorhanden, Tageslicht kann nach wie vor herein.
Viel Erfolg dir.
Gruß
Helmut
es sollen 1.2 m sein. Sorry.
Dann passt es ja was dein HB sagt, Mindestabstand (1,0m) ist erfüllt.
@TuXHeat schrieb:
30 - 40 cm von der Grenze (offene Grenze, keine Mauer etc.), mit Ausblasrichtung weg von dieser.
(...)
Der HB sieht hier aber kein Problem wegen dem R290.Wie seht Ihr das?
Bei freier Aufstellung der Außeneinheit beträgt (laut Viessmann) der Schutzbereich um die Anlage 1 Meter. Im Schutzbereich dürfen sich keine Grundstückgrenzen/Nachbargrundstück befinden und es dürfen darin keine Zündquellen (Mobiltelefone werden ausdrücklich erwähnt!) eingebracht werden.
Bei Deiner offenen Grenze in 30-40 cm Abstand wäre die Anlage demnach zu Nah an der Grundstücksgrenze. Du kannst Deinem Nachbarn ja nicht verbieten, dass er auf seinem Grundstück in der Nähe Deiner Anlage elektrische Geräte (oder gar einen thermischen Unkrautvernichter) benutzt.
Dass ein HB damit kein Problem hat, ist nicht verwunderlich. Ich habe ja auch noch nie einen HB gesehen, der sein Mobiltelefon zur Seite legt, wenn er direkt an einer laufenden Außeneinheit Arbeiten durchführt. BTW: Ich gehe täglich an meiner Anlage in weniger als 1m Abstand vorbei und habe natürlich auch ein Handy dabei.
Bei einer offenen Aufstellung nahe der Grenze würde sich bei einer Undichtigkeit das R290 sicherlich schnell ausreichend in der Umgebungsluft verdünnen, sofern es nicht in Kellerfenster-/schächte, Kanalisation etc. fließen könnte. Und wie hoch das Risiko ist, dass just im Moment einer Undichtigkeit Dein Nachbar seine Sträucher abflämmt, musst Du selber abwägen.
Falls Du Dich gut mit Deinem Nachbarn versteht, kannst Du ihn natürlich bitten, keine Zündquellen in der Nähe Deiner Anlage zu nutzen.
leider verstehe ich mich mit dem nicht sonderlich 😞
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