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Leistungsreduzierung Wärmepumpe Vitocal 250A gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz

Hallo,

ich habe seit kurzem eine WP 250A installiert und ich will ab 2024 von den neuen Reglungen gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz Gebrauch machen, nachdem der Kunde reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen kann, wenn er seine WP regeln lässt. Man geht nun davon ab, die Anlage über die "EVU-Sperre" komplett abzustellen, sondern man sichert dem Kunden immer eine Leistung von 4,1 KW zu. Die WP wird also nur "gedimmt".

Meine Frage ist nun, ob Viessmann hierzu eine entsprechende Parametrierung der "EVU-Sperre" vorgesehen hat, damit die Anlage nach Setzen des Eingangs nicht komplett abschaltet sondern nur leistungsreduziert weiter läuft?

Künftig soll die Ansteuerung vom EVU/Netzbetreiber auch digital über das EEBus-Protokoll erfolgen können. Auch hier meine Frage: Wird es diese Möglichkeit künftig für meine WP geben und wenn ja, wann ist das geplant?

 

Freue mich auf die Antwort der Experten. 🙂

 

Viele Grüße

Lutz Berger alias Borstel

53 ANTWORTEN 53

Hallo, ich ziehe in Erwägung, eine Vitocal 250-A 12kW installieren zu lassen, Angebot ist bestellt.
Es gibt seitens meines Netzbetreibers Syna bereits ein Dokument zu §14 EnWG, laut dessen die Regelung entweder per EEBus oder potentialfreiem Kontakt vorgesehen ist:

https://www.syna.de/content/dam/syna-de/dokumente/14a-dokumente/information-installateure-14aEnWG.pd...

Die 4,2 kW gelten ja für alle Einrichtungen zusammen und eine halbwegs intelligente Regelung wird kaum über einen potentialfreien Kontakt möglich sein, sondern EEBus erfordern.
Nun unterstützt die Vitocal 250-A selbst ja keinen EEBus, sondern verfügt nur über CAN-Bus.

@Flo_Schneider  Ist es seitens Viessmann geplant, ein Gateway anzubieten, das die entsprechende Regelungsmöglichkeit nachrüstet, ober gibt es bereits ein Gateway, das per Software-Update dafür fit gemacht werden soll?
Die Frage ist für mich entscheidend.
Es handelt sich nämlich um einen Bestandsbau mit nur geringer Wärmedämmung und, wenn diese Regelungsmöglichkeit nicht nachgerüstet wird und es darauf hinausläuft, dass ich mir die WP vom EVU per EVU-Sperre komplett abregeln lassen muss, könnte das ein echtes Problem sein.
Wenn Viessmann wirklich daran interessiert ist, weiter WPs zu verkaufen, wäre äußerst angebracht, nun klare und verbindliche Aussagen zu machen und nicht weiter auf Tauchstation zu gehen.

Schließlich geht es hier nicht um ein Gimmick, das ein paar Geeks haben möchten, sondern um ein Feature, ohne das man, wenn es hart auf hart kommt, im Kalten sitzen könnte, obwohl die WP threoretisch noch mit 4,2 kW auskömmlich heizen könnte.

Hallo Dominik_W,

 

aktuell ist es nur über einen EVU-Sperrkontakt möglich, die Wärmepumpe durch den Energieversorger sperren zu lassen. Was es dazu in Zukunft geben wird, kann ich derzeit noch nicht mitteilen.

 

Viele Grüße
Flo

Hallo, tut mir leid, aber das ist keine zufriedenstellende Antwort. §14a ist schließlich am 1.1.2024 in Kraft getreten und dies bedeutet, dass wenn ich mir jetzt eine Viessmann WP einbau lasse, damit rechnen muss, dass die WP vom EVU komplett abgeregelt wird und ich im Kalten sitze. Vor dem 1.1.2024 gab es ja zumindest die Möglichkeit, auf einen speziellen WP-Tarif zu verzichten und dadurch die EVU Sperre zu vermeiden. Aus meiner Sicht bedarf es seitens Viessmann einer verbindlichen Zusage, dass wenn man jetzt eine WP einbauen lässt, sich die Möglichkeit nachrüsten lässt, die Leistung über eine den EVU-Spezifikationen entsprechende Schnittstelle auf 4,2 kW zu drosseln. Ohne diese Zusicherung halte ich es für fraglich, ob man aktuell guten Gewissens eine Viessmann WP einbauen lassen kann!

@Flo_SchneiderAndere Hersteller schaffen das anscheinend:

 

https://www.stiebel-eltron.de/de/home/produkte-loesungen/informieren-planen/paragraf-14a-enwg.html

 

Ist also Viessmann dazu nicht in der Lage?

Hi @Dominik_W 

hier wird davon gesprochen das die Möglichkeit die WP $14a konform auf 4,2kW zu drosseln mit einem zukünftigen FW Update bereitgestellt wird.

https://live.viessmann.com/de/mediathek/2024/14a-enwg.html

 

Vielleicht hilft dir das weiter.

Grüße

Marc 

Die Frage ist imho berechtigt aber hier mit Sicherheit am falschen Platz. Ich würde empfehlen, dass Du Dir diese Fähigkeit entweder vom Heizungsbauer - der ist dein vertraglicher Partner - oder von der jeweiligen Viessmann Vertriebsniederlassung - schriftlich bestätigen lässt. Damit wird es Vertragsbestandteil. (Keine Rechtsberatung 😎).

Flo Schneider kann nur das wiedergeben, was zZ möglich ist.

my 2 Cents 

J.

LG Jörg
Haus Baujahr 1995, Heizkörper, VC 250-A AWO-E-AC 251.16
Defekt seit Februar 2022 - Reparatur geplant Oktober 2023

Die EVU-Sperre gibt es nicht mehr für Anlage, die nach dem 01.01.2024 installiert wurden.

Ich habe hierzu gerade nochmal eine Rückinfo erhalten. Es wird mit einem der nächsten Softwareupdates so sein, dass über den EVU-Sperrkontakt, in Verbindung mit der Smart Grid Funktion, der Wärmepumpe vorgegeben werden kann, mit welcher Leistung sie währenddessen weiterbetrieben werden kann. 

 

In Verbindung mit dem VX3 und der PV-Funktion soll es eine EE-BUS-Lösung geben, bei der die Leistung entsprechend des Netzbezugs, falls notwendig, gedrosselt wird. 

 

Nähere Angaben habe ich dazu derzeit noch nicht. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo,

 

vielen Dank für die Info, das hilft mir weiter und mit dieser Info wird mir mein Heizungsbauer sicherlich auch ins Angebot schreiben können, dass die Leistung der WP ab Q4/2024 über eine FNN Box gemäß §14a EnWG auf 4,2kW gedrosselt werden kann. Mir ist schon bewusst, dass es jetzt für Neugeräte keine EVU-Sperre mehr gibt, aber ich verstehe §14a EnWG so, dass wenn dann irgendwann FNN Boxen verfügbar sind, das EVU den Einbau einer solchen und den Anschluss an die WP verlangen kann. Wenn es dann keine Drosselfunktion geben sollte, ist das persönliches Pech und man müsste sie dann an den EVU-Sperranschluss anschließen und mit der Komplettabschaltung leben.

 

VG Dominik

... während des Abtauvorganges ist das aber schon eine knappe Kiste, mit 4,2 kW.
Ich hatte auch schon mal mind. 1 unerklärlichen Abtauvorgang, mit deutlich höherer Leistung (bei deaktivierter Zusatzheizung).

Die EVU-Sperren bei Wärmepumpen-Tarife - Sperren auf Zeit - wird es künftig nicht mehr geben. Strom wird immer da sein. Halt in den § 14 EnWG beschriebenen Ausnahmen wird der Strom „gedimmt“!

Also lesen und den Leuten keine Angst machen. 

 

Ab 2025 werden Digitale Zähler, Smart Meter und Steuerboxen die Regelung übernehmen. Auch nicht alle zur gleichen Zeit. Das wird dann ausgerollt.

 

Fragen Sie ihren Elektriker und lassen sich Unterlagen von Ihrem Netzversorger zu schicken. Oder einfach im Internet schauen.

 

Ich habe eine WP 300-g, Bj. 07/2019. 

Ich habe meinen Versorger angeschrieben und habe nachvollziehbare Antworten erhalten.

Ich unterstütze dies auch mit meiner „Altanlage“.

 

Das macht der Netzbetreiber mit:

Digitaler Zähler, Smart Meter und einer Steuerbox. Ab 2025 wird das System ausgerollt.

Damit hat der Wärmepumpen-Hersteller nichts zu tun.

 

Informieren Sie sich doch bitte bei Ihrem Elektriker und Ihrem Netzbetreiber.

 

Durch Falschmeldungen wurde in den letzten Jahren der Wärmepumpenbranche hoher Schaden zugefügt!

 

 

Hallo Flo,

betrifft das auch ältere Anlagen wie z.B. die Vitocaldens 222-F HAWB-AC 222.A29 SL (SN: 7571978201101128)?

Ist hier auch ein Update geplant, wer spielt das auf, wer trägt die Kosten?

Gibt es eine anlagetechnische Beschreibung zum Anschluss an die Platine (Klemme 216, Parameter???) zur Leistungsreduzierung?

Bei uns wird SG-Ready bereits in Verbindung mit der PV-Anlage genutzt. Das EVU-Sperrsignal wird auch über die Klemme 216 verarbeitet. Vitoconnect und GridBox sind vorhanden. Prinzipiell wäre also auch EEBus möglich.

Ich würde gerne §14a EnWG umsetzen.

 

Außerdem benötige ich bitte die folgenden technischen Daten. Diese kann ich der Montageanleitung nicht eindeutig entnehmen:

Elektrische Leistung (Nennleistung der Wärmepumpe) [kW]: 5kW?
maximaler Anlaufstrom [A]: 10A?
Wirkleistung [kW]: 2,91? (muss das so errechnet werden?)

   cos phi = 0,92

   max. Betriebsstrom Verdichter = 7,9A

   Nennspannung Verdichter = 400V

   Wirkleistung = 7,9A x 400V x 0,92 = 2,91 kW

 

Viele Grüße

Matthias

@Zilligen 

 

hast du dir das Video vom Viessmann Expert Talk angeschaut, das ich im März gepostet hatte?

 

Da hieß es es wird für die Vitotronic kein Update geben.

VM ist jetzt für die neue Generation mit E3 Regelung mehr als ein halbes Jahr damit beschäftigt und musste deswegen die Solarthermie-Integration wieder verschieben.

Die Entwickler Kapazität für das Thema scheint recht übersichtlich zu sein.

 

Deine Vitotronic ist außerdem nicht so einfach Update fähig und der Heizungsbauer müsste die Regelung tauschen.

 

In deinem Fall mit der Hybrid Anlage besteht doch auch keine Notwendigkeit einer Dimmung.

Du verwendest für  §14a die EVU Sperre. Das ist zulässig.

Dann schaltet sie auf Gas um.

 

Das EVU wird den Jocker mit der Dimmung nur im aller größten Notfall ziehen, weil sie dann von einer Frist das Netz aufrüsten müssen, dass genau dieser Engpass nicht wieder passiert.

 

VG 

Hallo qwert88,

ja, das Video hatte ich gesehen, hatte aber gehofft, dass die GridBox das in Verbindung mit EEBUS und den EMS vielleicht hinbekommt.

 

Der EVU-Kontakt liegt schon bereit und das habe ich den Messstellenbetreiber jetzt mal  so mitgeteilt. 

Kannst Du mir vielleicht mit den technischen Daten noch weiterhelfen? Das Datenblatt zur Vitocaldens schreibt nichts explizit zur Wirkleistung (s. Anlage). Der Netzbetreiber möchte dazu aber Angaben haben…

 

Danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort. 

Viele Grüße 

Matthias

Hallo Matthias,

 

wenn die max el Leistungsaufnahme der UDU 5,0 kW ist  und die Sekundärpumpe in der IDU 140 W hat ,

würde ich mit 5.2 * 0,92 rechnen.

ohne Gewähr!

 

VG Michael 

Hallo Michael,

da muss ich noch einmal nachhaken.

Bezieht sich die Wirkleistung nicht auf Volt x Ampere x cos(phi)... Du schreibst aber 5,2 x 0,92. Das wäre dann kW x cos(phi) - Also nicht die anliegenden 400V sondern die elektrische Leistungsaufnahme 5,2kW x 0,92. Das wären dann 4,7kW Wirkleistung.

Das versteh ich leider nicht. Magst Du das evtl. noch einmal erklären. (für Dummies)

 

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

 

ja  Volt x Ampere x cos(phi) wäre korrekt

 

Leider wissen wir nicht wie VM den Max. Betriebsstrom Verdichter mit 7,9 A angibt und ob der Frequenzumrichter den auf allen 3 Phasen zieht  7,9 A * 400 V *3 = 9489 W  ---- das kann aber nicht stimmen.

 

Deswegen würde ich die Leistungsangabe für Außeneinheit (max.) mit 5000 W nehmen und etwas für die Inneneinheit zugeben. Das passt auch gut zu dem Leistungsdiagramm.

 

VG Michael

Hallo Michael,

ich fürchte da komme ich nicht mehr mit... Meinst du jetzt die elektrische Nennleistung (5000W + ca. 200W) der WP? Ich brauche ja die Wirkeistung...

Ich füge mal das "leicht verständliche" Formular meines Netzbetreibers bei.

Es geht um:

1. Elektrische Leistung (Nennleistung der Wärmepumpe)

2. maximaler Anlaufstrom

3. Wirkleistung

Ich komme damit nicht klar... Es wäre total nett, wenn du vielleicht noch einmal drüber schauen magst.

Danke und viele Grüße

Matthias

Bildschirmfoto 2024-09-09 um 20.58.13.png

Hallo Matthias,

 

geht mal zur Ausseneinheit und schau auf das Typenschild

https://community.viessmann.de/t5/Waermepumpe-Hybridsysteme/Fehler-EE-im-Brennwertmodul-bei-Aussente...

auf dem Bild 

 ist die Nennleistung 2,36 kW und die Max Leistung 4,5 kW

die  für die Wirkleistung ist dann 2,36  * 0,92 angeben, die scheint ja nicht die max Wirkleistung  zu interessieren.

der Anlaufstrom wird hier mit 10A angeben.

Das ist aber ein 230V Model

 

nimm einfach die Werte von deinem Typenschild, nicht von dem Datenblatt.

 

VG  Michael

Hallo Michael,

Danke dir vielmals, ich denke damit komme ich erst einmal klar!

VG Matthias


@Flo_Schneider  schrieb:

Ich habe hierzu gerade nochmal eine Rückinfo erhalten. Es wird mit einem der nächsten Softwareupdates so sein, dass über den EVU-Sperrkontakt, in Verbindung mit der Smart Grid Funktion, der Wärmepumpe vorgegeben werden kann, mit welcher Leistung sie währenddessen weiterbetrieben werden kann. 


Da wir seit heute Q4/2024 haben (ja, ich weiss, Quartals-Zeitangaben können sich auch auf den letzten Tag eines Quartals beziehen 😉)  meine Frage: Meine Anlage wurde im Mai 2024 installiert und fällt unter die neue gesetzliche Regelung. Gibt es bereits die entsprechende Firmware und falls ja, ab welcher Firmware-Version wäre das?

 

Hintergrund meiner Frage: Die Bundesnetzagentur schreibt:

   "Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem

   Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen.

   Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten."

 

Es ist zwar so, dass viele Stromnetzbetreiber keine Eile damit haben das umzusetzen (falls sie drosseln, haben sie automatisch die Pflicht, ihr Netz zu erweitern), aber diesen Auftrag kann ich ja nur erteilen, wenn ich prinzipiell schon das technisch Notwendige auf meiner Seite habe. Ein iMS habe ich bereits (hatte ich vorher schon), ein Kabel zwischen Hausanschluss und WP liegt auch bereits, aber ob ich die dazu notwendige WP-Firmware bereits habe (und ob es sie gibt), weiß ich halt nicht

 

Danke.

 

Hallo DaleK,

 

nein, die Softwareversion gibt es noch nicht. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt selbst was aus einem Shelly 3EM und einem i4 "gebastelt". Der Shelly 3EM misst den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Der Shelly i4 dient als Kontaktschnittstelle für das EVU.

 

Nun habe ich eine Automatisierung hinterlegt (Szene):

1. Wenn das Schaltsignal der EVU am i4 anliegt dann prüfe dauernd, ob die WP > 4,2kW verbraucht. Wenn ja, dann schalte den EVU-Sperrkontakt ein, sonst nicht. Zur Schaltung an der Heizungsplatine (X3 und 216.1 glaube ich) habe ich einen weiteren Shelly plus pro 2 in einem separatem Aufputzgehäuse neben der Heizung.

2. Wenn das Schaltsignal der EVU am i4 ausgeschaltet wird, dann schalte den EVU-Sperrkontakt wieder aus.

 

Ganz glücklich bin ich damit noch nicht, da bei der Warmwasserbereitung immer die 4,2 kW überschritten werden. Wenn man noch tiefer einsteigen würde, könnte man mit der Betriebsumschaltung vielleicht noch was rausholen.

Ich hätte das ganze auch lieber fest verdrahtet anstatt das über eine Szene zu realisieren, aber für den Anfang wäre das sicher eine einfache Lösung. So geht zumindest nicht sofort die EVU-Sperre rein und schaltet mir die WP komplett aus, sondern nur, wenn die aktuelle Leistung tatsächlich >4,2kW beträgt.

 

@qwert089 

Mein Versorger hat die WP jetzt im Modul 2 und die Wallbox im Modul 1 eingestuft. Wir habe eine Kaskadenmessung. Über den 1. Zähler läuft der komplette Bezug und die Einspeisung und dahinter wird noch einmal mit dem 2. Zähler der Hausstrom mit der Wallbox gemessen. D.h. Zähler 1 - Zähler 2 = Verbrauch WP. Das war allen Beteiligten (Netzbetreiber und Versorger) etwas schwierig zu erklären, aber mittlerweile habe ich alle Bestätigungen. Nochmals danke für Deine Unterstützung.

 

Gruß

Matthias

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