Hallo,
ich habe seit kurzem eine WP 250A installiert und ich will ab 2024 von den neuen Reglungen gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz Gebrauch machen, nachdem der Kunde reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen kann, wenn er seine WP regeln lässt. Man geht nun davon ab, die Anlage über die "EVU-Sperre" komplett abzustellen, sondern man sichert dem Kunden immer eine Leistung von 4,1 KW zu. Die WP wird also nur "gedimmt".
Meine Frage ist nun, ob Viessmann hierzu eine entsprechende Parametrierung der "EVU-Sperre" vorgesehen hat, damit die Anlage nach Setzen des Eingangs nicht komplett abschaltet sondern nur leistungsreduziert weiter läuft?
Künftig soll die Ansteuerung vom EVU/Netzbetreiber auch digital über das EEBus-Protokoll erfolgen können. Auch hier meine Frage: Wird es diese Möglichkeit künftig für meine WP geben und wenn ja, wann ist das geplant?
Freue mich auf die Antwort der Experten. 🙂
Viele Grüße
Lutz Berger alias Borstel
Hallo Lutz,
derzeit ist dies nicht möglich, ich gebe es aber gerne einmal weiter. Ob und wann hierzu in Zukunft was kommt, kann ich nicht beantworten.
Viele Grüße
Flo
Hallo Viessmann-Team,
Gibt es hierzu vielleicht ein Update?
Es geht wahrscheinlich allen so, die jetzt eine Wärmepumpe installieren,
dass sie vom "Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz" der Bundesnetzagentur betroffen sind,
da die Summenleistung von Außeneinheit und Heizstäben die Grenze von 4,2kW übersteigt.
Mein Heizungsbauer wird bei mir im März eine 252A installieren,
da es aufgrund der Wetterbedingungen nicht mehr im November 2023 geklappt hat 🤢.
Durch die Regelung ist man ja nun verpflichtet beim „netzorientierten Steuern“ mitzumachen
und hat für diese Obligation nun als Ausgleich den Mindestbezug von 4,2kW zugesichert bekommen.
Dafür muss ich als Betreiber nach meinem Verständnis dafür Sorge tragen,
dass die SteuVE (hier: Wärmepumpe) auch nur diesen Wert oder weniger bezieht
auf Anforderung des Netzbetreibers (Energiemanagement des Betreibers).
Das geht natürlich nur, wenn der Hersteller auch die Möglichkeiten hierfür bietet
die Leistung zu drosseln/dimmen/reduzieren.
Geht das mittlerweile in irgendeiner Form?
(Außer per klassischen Komplettabschaltung über EVU Sperre.)
Falls nicht halte ich den Vorschlag von "Borstel" für überaus smart,
da er die Möglichkeit bietet die Anforderungen zu erfüllen
und auch die Benefits abzuholen
unter Nutzung der Bestandstechnik
und somit mit minimalen (Änderungs-)Aufwand.
Auch Besitzer von Bestandsanlagen könnten
mit dieser Lösung ohne Umbau profitieren.
Bitte bedenkt, dass das auch ein essentielles Verkaufsargument ist,
dass eure Heizung die Chancen dieser Regelung nutzt
und die Besitzer nicht frieren lässt,
da eure Heizung im Falle des Falles nur die Leistung reduziert
statt komplett abzuschalten.
Grüße, Thorsten!
Hallo Lutz,
ich glaube es betrifft Anlagen mit einer Anschlussleistung von 4,2kW oder mehr. Die meisten WP haben wohl eine Anschlussleistung <4,2 kW.
Grüße Al
Der Heizstab bei der Vc250 6 hat 6kW … wie ist es bei anderen Anlagen?
…. Berichtigung: es sind 9 kW. Und egal ob aktiviert oder deaktiviert - die Anlage darf den ja auch außerhalb der Regel benutzen.
mein Heizstab hat eine Wärmeleistung von 9 kW. Die Anschlussleistung kenne ich nicht, aber ich habe den Heizstab deaktiviert und noch nie benutzt.
Wenn ein Heizstab vorhanden ist und die Anlage nach dem 1. Jan in Betrieb ging fällt sie unter diese Regel.
Schaut euch diese Video an
https://live.viessmann.com/de/mediathek/2024/14a-enwg.html
VG
das Video ist hilfreich.👍
Danke.
SG Ready Kontakt als Lösung? EE Bus an der VC250?
Hallo Jörg,
vielleicht kann die 250-A nach dem Firmware Update EEBus?
Die armen Leute, die sich seit Januar noch eine Vitocal mit Vitotronic einbauen haben lassen, die Regelung ist nicht Update fähig.
Da kann nicht "gedimmt" werden, da wird mit EVU Sperre einfach "ausgeknipst" .
Besonders ärgerlich wenn man den Kontakt für SG-Ready verwenden wollte.
VG Michael
Mhh - EEBus über WLan?
geht … https://de.wikipedia.org/wiki/EEBUS
und das für die VC250? 👀
Zumindest schaffen das Gridbox und Vitoconnect Opto2
https://connectivity.viessmann.com/de/mp-fp/eebus.html
Da Viessmann aber nicht bei der EEBus-Initiative e.V. gelistet ist und die Schnittstelle nicht zugänglich gemacht hat, bleibt abzuwarten, wie das Zusammenspiel mit einem x-beliebigen FNN Steuerbox funktionieren wird.
In dem Video werden ein paar Fakten genannt:
* Bei Bestandanlagen ändert sich erst mal nichts. Bis 2028 können die so weiterlaufen, z.B. mit EVU-Sprerre, wodurch die Heizung völlig ausgeschaltet wird. Da gibt es einen Bestandsschutz.
* Neuanlagen ab 2024 müssen nach dem §14A Energiewitschaftsgesetz gebaut werden. Damit kann die Leistung bei Bedarf vom Netzbetreibers auf 4,2 kW gedrosselt werden. Eine totale Abschaltung wie bei der EVU-Sperre soll es dann nicht mehr geben.
* Die VC250 bekommt aber erst zum Q4/2024 einen Update, womit dann die Drosselung auf 4,2 kW möglich ist. Was bis dahin passiert geht aus dem Video nicht richtig hervor.
Das waren für mich die wichtigsten Informationen aus dem Video. Ich hoffe, ich habe es so richtig verstanden.
Gruß Peter
ich würde folgendes ergänzen:
- EMS funktioniert (einigermaßen) nur im Viessmann Ökosystem
- wenn man sich nicht runter regeln lassen will - einfach eine 11 kW Wallbox nachrüsten - auch ohne E-Auto
- es bleibt unklar wie und wo selbst erzeugter PV Strom gegengerechnet wird.
Wir lassen aktuell einen seperatem Stromzähler für die Wärmepumpe (Vitocal 200-A AWO-E-AC 201.A16, Einbau 2023) einbauen und würden die auch gerne die bei Bedarf vom Netzbetreiber regeln lassen, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Fasse ich das richtig zusammen, dass das auf der Viessmann-Seite aktuell nicht möglich ist und nur eine Regelung via EVU-Sperre funktioniert? Ich stelle mir das als Laie relativ grobmotorisch vor – kommen die Geräte damit gut klar? Soll ich erstmal abwarten, ob sich bei Viessmann noch was tut in der nächsten Zeit? Meine Anlage hätte ja Bestandschutz.
Hallo MFox,
du benötigst für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a keinen separaten Stromzähler mehr. Die Kosten für den Einbau und die monatliche Grundgebühr kannst du dir sparen. Ich werde meinen separaten Stromzähler für meine WP sehr wahrscheinlich wieder ausbauen lassen. Ein separater Stromzähler ist nur noch notwendig, wenn du eine Netzentgeltreduzierung nach Modul2 haben möchtest, aber m.E. lohnt sich das nur, bei großem Stromverbrauch.
Wenn ich die Einträge von Flo recht in Erinnerung habe, gibt es keinen Unterschied, ob der Netzbetreiber deine WP abschaltet oder dein Zeitprogramm. Stichwort "Harte Abschaltung"
Soweit ich weiß, können die Viessmann WP zur Zeit über ein Steuermodul nur abgeschaltet werden. Ab Ende des Jahres können sie auch gedimmt werden.
Grüße Al
Hallo Al, wieso brauche ich keinen seperaten Stromzähler mehr? Wie wird die Wärmepumpe angesteuert?
Ich ab mir die Service- und Montageanleitung angesehen – hier gibt es zwei Varianten:
Netzversorgung mit EVU-Sperre: Mit bauseitiger Lasttrennung
Das EVU-Sperrsignal wird am bauseitigen Schütz der Niedertarif-Netzversorgung und in der Wärmepumpenregelung angeschlossen. (…) Bei aktiver EVU-Sperre werden Verdichter und Heizwasser- Durchlauferhitzer (falls vorhanden) „hart“ ausgeschaltet
Netzversorgung mit EVU-Sperre: Ohne bauseitige Lasttrennung
Das EVU-Sperrsignal wird direkt in der Wärmepumpenregelung angeschlossen (…) Mit dem Parameter „Leistung für Heizw.-Durchlauferh. bei EVU-Sperre 790A“ wird eingestellt, ob und auf welcher Stufe ein Heizwasser-Durchlauferhitzer (falls vorhanden) während der Sperre in Betrieb bleibt.
Also Tendenz vielleicht erstmal abwarten, was Viessmann sich einfallen lässt?
Nibe hat das Gesetz recht übersichtlich dargestellt. Stichwort: steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a (siehe link)
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird ab jetzt von einem Steuermodul im Zählerschrank direkt angesteuert. Der Rest der Stromversorgung ist davon nicht betroffen.
Lieber Smart Grid freigeben und die EVU-Sperre darüber realisieren oder über die Kontakte X3.6 und X3.7 ohne Smart Grid? Ich kann das nicht richtig abschätzen, ob ich mir da in Zukunft irgendwelche Möglichkeiten verbaue…
Die EVU-Sperre wird bei mir nie zum tragen kommen, da ich nie über 4,2kW Leistung komme.(ohne Zusatzheizung) Im Moment sieht es so aus, dass dies auch mein Netzbetreiber erkannt hat und noch nicht einmal auf eine moderne Messeinrichtung Wert legt. Ich habe nun offiziell eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a, angeschlossen an einen alten Ferrariszähler ohne Abschalteinrichtung. Deshalb mache ich mir über die Realisierung einer theoretisch mögliche Abschaltung noch keine Gedanken und warte auf ein Update oder eine Information von Viessmann.
Haha, das befürchte ich auch… Aber angenommen, das Steuerungskabel wäre schon verlegt, der Platz im Zählerschrank vorbereitet und der Zähler beim Netzbetreiber bestellt: EVU-Sperre via Smart-Grid oder ohne?
Wie gesagt: Mein Netzbetreiber ist zufrieden, mein Stromversorger ist zufrieden und liefert zum Wärmestromtarif und ich bin folglich auch zufrieden und habe mir über die theoretische Ansteuerung noch keine Gedanken gemacht. Im Prinzip würde es reichen, wenn das (theoretische) Signal vom Netzbetreiber die Zusatzheizung blockiert. Die WP kann normal weiterlaufen und die 4,2kW werden nicht überschritten. Es gibt aber sicherlich Elektronikspezialisten im Forum, die schon Lösungen parat haben.
Gruß Al
@MFox schrieb:Haha, das befürchte ich auch… Aber angenommen, das Steuerungskabel wäre schon verlegt, der Platz im Zählerschrank vorbereitet und der Zähler beim Netzbetreiber bestellt: EVU-Sperre via Smart-Grid oder ohne?
Meines erachtens hast du eh nicht die freie Wahl, unser Netzbetreiber baut immer Schütze für die komplette Lasttrennung für die Sperre (Bauseitige trennung) ein, da kannst du dir nichts wünschen.
Was sind deine konkreten Bedenken?
OK, dann warte ich mal ab, was vom Netzbetreiber kommt. Danke
Originalton Vattenfall:
Obwohl das Gesetz bereits zum 1.1.2024 in Kraft tritt, und für die betroffenen Verträge ab diesem Zeitpunkt ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren ist, haben die Netzbetreiber derzeit noch nicht die technischen Möglichkeiten, eine Leistungsreduzierung der einzelnen Verbrauchseinrichtungen durchzuführen. Die technische Umsetzung soll zum 1.1.2025 erfolgen.
Also: Wärmestrom beantragen, Geld sparen, abwarten.