Hierzu gilt noch folgendes anzumerken: Die EVU-Sperre/ Drosselung greift bei Wärmepumpen erst ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten: Gibt es in einem Haus mehrere Wärmepumpen, werden deren Leistungen zusammengerechnet (z. B. 3 x 2,5 kW = 7,5 kW). Mehrere Geräte der gleichen Kategorie sorgen dafür, dass auch Wärmepumpen mit einer Einzelleistung von unter 4,2 kW von der EVU-Regelung betroffen sind. Die pauschale Aussagen, dass alle Wärmepumpen eine Drosselmöglichkeit haben müssen, ist falsch. Der zweite Stromzähler ist, wie geschrieben, keine Pflicht. In meinem Fall wäre, da der Zählerschrank den Einbau eines zweiten Zählern nicht erlaubt hätte, ein neuer Zählerschrank notwendig geworden. Hier können ganz schnell, abhängig von den Vorgaben des Netzbetreibers, Kosten von 5000€ aufwärts entstehen.
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