Es macht einen Unterschied, ob ich eine innen aufgestellte WP mit Zu- und Abluftrohren in einer TG platziere oder ein Gerät, das für eine Aufstellung im Freien konstruiert ist, dort platziere. Hier hat ein Miteigentümer Fakten geschaffen, indem es ihm gelungen ist, einen zweiten von Drei Miteigentümern bei der Beschlussfassung auf seine Seite zu ziehen. Das würde ich so auch nicht hinnehmen. Er wird kaum freiwillig zurückbauen, zumal das erstinstanzliche Verfahren zu seinen Gunsten ausgegangen ist. Das Landgericht entscheidet da hoffentlich anders. VG
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