Und wie erfasst deine Warmwasseruhr die Stillstandsverluste im Brauchwasserbereich? Also der nicht ungewöhnliche Fall bei Zweifamilienhäusern: 300 l Speicher mit Zirkulation und gelegentlich wenig Warmwasserabnahme über die gesamte Nutzungszeit. Nochmal: Gilt die Heizkostenverordnung, ist der Wärmengenzähler auch im Brauchwasserbereich Pflicht. Gilt sie nicht, steht einer "kreativen" Heizkostenabrechnung, allerdings immer unter Beachtung der Vereinbarungen, die im Mietvertrag stehen, wenig im Weg. @mmchenmstr2 Gilt die Heizkostenabrechnung nicht, würde ich die Aufteilung von Heizkosten / Warmwasserkosten nach den Berechnungen des Vitodens vornehmen. Unter der Kachel "Gasverbrauch" stehen die verbrauchten qbm Gas für Warmwasser und Heizung. Gilt die Heizkostenverordnung, dann gibt es zwei Möglichkeiten: 1.) Die sehr teure Lösung: Vitodens 333 durch Vitodens 300-W, B3HG + Brauchwasserspeicher ersetzen, mit Wärmemengenzähler zwischen Kessel und Speicher. Natürlich wird jeder vernünftig denkende Mensch versuchen, diese teuere Lösung zu vermeiden. Deshalb Vorschlag 2. 2.) Absprache mit dem Mieter treffen, dass der Gasverbrauch für Warmwasser und Heizung entsprechend den Angaben des Vitodens ermittelt werden kann. Ich hoffe, dass der Mieter und der Mietvertrag dem nicht im Wege steht.
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