Hallo @Q-Logic , ich will gar nicht für die Rücken-Rücken-Variante plädieren. Aber so war nun mal die Ausgangssituation, nachdem der Nachbar damit begonnen hat, weil die Absprachen offenbar nicht verbindlich genug waren. Grundsätzlich ist diese Art der Aufstellung lt. Planungsanleitung auch völlig legitim, wenn es von den Windverhältnissen unproblematisch ist. Entweder mit großem Abstand von 1500mm oder mit Trennwand unter Beachtung des Schutzbereichs. Und da bekommst du eigentlich dein "offizielles" Argument her. Ohne Trennwand hatte der Abstand 1500mm sein müssen, was mit 600mm nicht der Fall wäre. Das Buschwerk hätte man genauso einkürzen können oder müssen, wie in der jetztigen Umetzung. Mit einer 100mm Trennwand hätten die Anlagen im 600mm Abstand jeweils 250mm davor stehen können. Wenn die Trennwand hoch und breit genug ist, merkt keine Anlage etwas von der anderen. (250mm vor einer Wand sind dann für den Lufteintritt völlig ausreichend und Standard. Die Designverkleidung mit Wandanbindung hat einen Abstandsbereich von 200-300mm.) Ob das dann immer noch allen so gut gefällt, sei dahingestellt, aber es wäre grundsätzlich nach Vorgabe möglich. Für die Argumentation, dass auch diese Aufstellung trotzdem nicht geht, könnte der irsinnige Schutzbereich sein, den VM bei dieser Anordnung ansetzt. 2300mm vor jeder Anlage in der jeweiligen Anlagenhöhe. Keine Ahnung, woraus dieses Maß resultiert, aber nach dem Foto wäre da wohl schon die Haustür drin gewesen. Bei der Parallelanordnung sind allerdings auch die erwähnten 750mm Abstand einzuhalten.
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