nur dass wir keinen Einfluss beim Buschwerk des Nachbarn haben so bleibt die Sogwirkung unser Kunde kann sein Buschwerk Freischneiden dann bläst die Anlage alles Nach vorne was in den Luftstrom gerät auch die Kaltluft vom Nachbarn die eventuell durch Buschwerk nicht vollständig auf der Seite des Kunden abströmt. Und Chapeau, die Haustüren beider Häuser lägen in beiden Fällen direkt in diesem Schutzbereich 2300 mm zu den Außenseiten: Viessmann schreibt bei dieser gegenüberliegenden Aufstellung links und rechts einen Schutzbereich von mindestens 2,30 Metern vor – Der Konflikt vor Ort: Schaut man sich das Foto an, ist dort direkt neben der Wärmepumpe das Haus mit Fenstern und sehr der Haustür. Ein Schutzbereich von 2,30 Metern würde die Haustüren voll einschließen. Da sich dort aber laut Viessmann keine Gebäudeöffnungen befinden dürfen, ist diese Aufstellung rechtlich zu 100 % unzulässig.
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