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Wärmepumpe und Betriebskostenabrechnung - Berechnung Anteil für Heizung und Warmwasser? Abweichung Viessmann App?

Wir haben unser Mehrfamilienhaus komplett saniert und eine Viessmann Wärmepumpe eingebaut. Für diese Wärmepumpe haben wir einen separaten Stromzähler für die Erfassung des Verbrauchs eingebaut. In den einzelnen Mietwohnungen ist jeweils für die Messung der Wärme für die Fußbodenheizung ein Wärmemengenzähler verbaut und für das Warmwasser jeweils ein klassischer Warmwasserzähler.

 

Es stellen sich mir folgende Fragen:

 

1.) Wenn ich den Stromverbrauch des Wärmepumpenzählers mit den Stromverbrauchsdaten aus der Viessmann App vergleiche, dann ist dieser ca. 7% höher. Ist das eine übliche Toleranz für eine Abweichung? Für die Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern würde ich hier den höheren Wert nehmen, also den Wert, den der separate Stromzähler der Wärmepumpe zeigt!?

 

2.) Die Viessmann App liefert separate Daten für den anteiligen Stromverbrauch für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung. Ist es für die Betriebskostenabrechnung korrekt, die jeweiligen Verbräuche der einzelnen Wärmemengenzähler für Heizung (in kWh) als auch die Warmwasserzähler (in m3) der einzelnen Wohnungen ins Verhältnis zu setzen und mit dem Stromverbrauch zu multiplizieren?

 

3.) Wenn die Viessmann App den Stromverbrauch für Heizung und Warmwasser nicht separat anzeigen würde, was für eine Möglichkeit hat man dann für die einzelne Berechnung, da man ja nur einen kWh Wert für den gesamten Strombedarf der Wärmepumpe hat also inkl. Heizung und Warmwasser? Würde man für das Warmwasser dann jeweils auch einen Wärmemengenzähler benötigen?

 

4.) Wird der Verbrauch für Heizung als auch Warmwasser mit Nutzung einer Wärmepumpe nach 100% Verbrauch abgerechnet oder 50%/50% bzw. 70%/30%-Verteilerlogik gem. HKVO §§7 und 8? Beim Gas-/Ölverbrauch kenne ich die 70%/30% Abrechnung aber bei der Wärmepumpe habe ich von einer Verteilung nach Verbrauch/Grundkosten noch nie gelesen. In §9 HKVO wird nicht explizit die Verteilerlogik wie in §7+8 HKVO erwähnt. Die HKVO hat sich hier ja zuletzt ein wenig verändert und auch die Wärmepumpe wurde hier mit aufgenommen.

 

Über Eure Erfahrungen und Kommentare bin ich sehr dankbar.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Wenn aus dem Speicher alle Wohnungen bedient werden, reichen in den Wohnungen klassische WW-Zähler. Du hast ja so den Gesamtverbrauch für das Warmwasser und musst das nur noch ins Verhältnis zum jeweiligen Verbrauch setzen.

 

 

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6 ANTWORTEN 6

Generell sagt viessmann, dass die in der App oder am Gerät angezeigten verbrauchswerte nicht für abrechnungszwecke verwendet werden dürfen:

Aixtom_0-1751057304637.png

 

Und es ist normal,dass es Abweichungen zwischen App und separaten Verbrauchszählern gibt. In der App wird nichts gemessen,sondern nur berechnet. 

Wenn du also alle Verbräuche rechtssicher umlegen willst/ musst,müssen dafür auch geeignete Zähleinrichtungen verbaut werden. 

Bei der Warmwassermessung würde aber z.b. ein Wärmemengenzähler für den WW- Speicher genügen. Für die Wohnungen dann normale Wasserzähler. So werden auch die Wärmeverluste durch die Zirkulation gerecht verteilt.

Und wie kann ich ablesen, wie viel kWh Strom für die Heizung bzw. Warmwasser erforderlich war? In meinem separaten Zähler der Wärmepumpe sehe ich ja nur den Gesamtverbrauch ohne Unterscheidung nach Heizung und Warmwasser. 

Hab ich ja oben geschrieben. Du musst für den WW-Speicher einen WMZ vorsehen.

Ist das dann ein WMZ für die gesamte Heizung? Und in den Wohnungen reicht dann der klassische Warmwasserzähler?

 

Und dann rechne ich den tatsächlichen Stromverbrauch geteilt durch die Summe der einzelnen Wärmemengenzähler und kann dann für jede Wohnung mit dem Verbrauch multiplizieren, um die tatsächlichen Kosten zu erhalten?

Wenn aus dem Speicher alle Wohnungen bedient werden, reichen in den Wohnungen klassische WW-Zähler. Du hast ja so den Gesamtverbrauch für das Warmwasser und musst das nur noch ins Verhältnis zum jeweiligen Verbrauch setzen.