Hallo liebe Community und Viessmann Team.
Meine WP: Vitocal 222-S AWBT-E-AC 221.C09) 11,6 KW
Ich habe "womöglich" folgendes Problem.
Mitte März diesen Jahres haben wir in unserem Neubau (Januar 21) nun zu ersten mal die Stromabrechnung für die WP erhalten. Wir haben rechtzeitig den Zählerstand durchgegeben und daraufhin erfreulicher Weise eine ordentliche Rückerstattung erhalten. So weit, so gut.
Die WP hat von März bis März(Januar bis Februar nicht relevant, da anderer Versorger) rund 4000kWh verbraucht. Ich habe mir zunäcsht nichts dabei gedacht, bis ich im Internet auf zahlreiche Hinweise gestoßen bin, dass auch dieser Wert im Hinblick auf den Energiebedarf unseres Hauses und Verbrauchsverhalten deutlich zu hoch ist. Das Estrichprogramm wurde vorher mittels eines mobilen Gerätes durchgeführt.
Wie komme ich nun zu meinen Zweifeln was die Anlagengröße angeht?
Laut unserem Energienachweis sollte das Haus(Bungalow 142m²) mit etwa 4000 kWh Wärmebedarf auskommen. Rechnet man das ganze nun auf den verbrauchten Strom runter, dann stimmt da was gewaltig nicht. Habe ein Screenshot des Nachweises darunter angehängt.
Hier hätte doch ein 5 oder max. 6KW Gerät völlig ausgereicht. Ich weiß nicht was der Installateur da gemacht hat. Ich erinnere mich noch daran als ich ihn fragte ob er eine Heizlastberechnung durchgeführt hätte. Er meinte zu mir, er hätte sämtliche Unterlagen an Viessman weitergeleitet und die hätten diese Anlagengröße ermittelt. ???
Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Selbst die Fußgänger, die an unserem Haus vorbeilaufen, fragen warum wir bei so einem kleinen Haus so eine Riesentrümmer als Außeneinheit da stehen haben.
Ich habe mich ein wenig durch die Steuerung gedrückt. Dort viel mir auf, dass bspw. innerhalb eines Jahres der Verdichter über 12000 Starts verzeichnete. Das ist utopisch und Gift für das Gerät.
Die Arbeitsstunden des selbigen lagen bei rund 4031h.
Das Gerät wird in diesem Haus nicht alt!
Die Inbetriebnahme erfolgte durch eine Service Techniker von Viessmann.
Da ich mit meinem Latein mehr oder weniger am Ende war, rief ich vor 3 Tagen den Installateur an und schilderte ihm die Situation, was die Anlagengröße und den zu hohen Verbrauch angeht.
Zur Anlagengröße konnte/wollte er sich nicht äußern. Er wolle "nachhaken". Was auch immer das heißen soll.
Im Zuge unseres Gespräches sagte ich ihm, dass trotz der eingestellten SollTemp von 20° es im Haus auch an kalten Tagen immer zwischen 23 und 24° sind. Er bat mich darufhin die SollTemp auf 18° umzustellen und zusätzlich die Neigung auf 0,5 anzupassen. Diese ist auf 0,3 eingestellt gewesen. Das Niveau auf 0 K.
Temperaturmäßig veränderte sich im Haus kaum etwas.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ist ein bissel Text.
Viele Grüße
Die Frage mit den Pufferspeichern kann ich Dir nicht einmal beantworten. Dient vermutlich dazu, überschüssige Wärme zu speichern und bei Bedarf abzugeben. Von diesem Überschuss habe ich ja genug 😀
Buderus sagt bspw. dazu: "Grundsätzlich lässt sich eine Wärmepumpe auch ohne Pufferspeicher betreiben. Dann müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die Heizung während der Sperrzeiten der Energieversorger kalt bleibt."
Das Ü-Ventil hat eine Einstellskala von 0 bis 7 mbar. Bei der Inbetriebnahme stand das Teil auf 2 und die Anlage taktete höllisch. Als ich auf Anraten von @qwert089 sämtliche Heizkreise voll aufdrehte und das Ventil auf etwa 6 mbar eingestellt hatte, hörte das Takten auf. Wie ich bereits geschrieben hatte, war einem Monat wieder ein Techniker hier und tauschte den Kabelbaum, wegen "Fehler Sauggassensor". Ich schilderte ihm das PRoblem mit dem Takten und er stellte das Ü-Ventil kurzerhand auf 3mbar und meinte alles wäre gut. Das Takten ging wieder von vorne los. Habe es bislang so belassen. Am ende diesen Monats sind es 16000 Verdichter-Starts.
Störung Paddelschalter hatte ich meines Wissens bislang nur ein mal. Einen neuen Abgleich(nachdem ich vor einem Jahr alle Kreise aufdrehte) hat er bis heute nicht gemacht.
Hier stimmen gleich mehrere Sachen nicht.
Aber der Reihe nach. Ich weiß ja mittlerweile warum ich diese Anlage dahingestellt bekommen habe.
Quasi nur wegen der Förderung, da die 08 angeblich nicht förderfähig gewesen sei. Also hat Viessmann einfach die gesamte Auslegung der FBH etc. an diese Anlage angepasst. Laut Projektdaten waren 2 Verteilerbalken vorgesehen mit insgesamt 15 Heizkreisen. Dazu noch jeweils 1 Heizkörper in Bad und WC, die niemals von uns gewünscht waren und Pufferspeicher. Somit hätten sie den erforderlichen Volumnestrom nahezu erreicht.
Das das Ganze mit der kleineren Anlage nicht notwendig gewesen wäre, wissen ja bereits.
Nun kommt der HB ins Spiel. Er macht aus 2 Verteilern einen und am Ende sind es nur noch 11 Heizkreise. Heizkörper entfielen natürlich ebenfalls.
- Im SZ waren 2 Kreise a 73,4m geplant. Der HB machte daraus einen mit 106m
- WC geplant 22m, Flur 96m. Daraus machte er einen einzigen mit 60m
- Kind 1 geplant 2 Kreise mit jeweils 85,9m. Daraus wurde einer mit 114m
(dieses Zimmer ist nun immer spürbar kühler. Zwei Außenwände und zwei Fenster.)
- Bad geplant 93,9m. Verlegt sind 75m.
Der Rest passt ungefähr.
Kein Wunder, dass die Anlage den erforderlichen Volumenstrom nicht erreichen kann. Der HB wiegelt natürlich ab.
Beim Installationsset sind zwei Rollen a 12,5m Kupferrohr enthalten gewesen. Flüssigkeits- und Heißgasleitung. Von beiden benötigte er lediglich 6m. Den Rest hat er einfach mitgenommen. Als ich danach fragte, sagte er nur, dass er dachte ich hätte dafür eh keine Verwendung.
Hallo BobDer Wuehler,
die beiden Puffer an der WP sind Reihenpuffer im Rücklauf der WP und sind im Heizkreis. Hat mit WW nichts zu tun. Diese sind für den Abtauprozess gedacht. Diese sind bei mir auch verbaut.
Die Durchflussmengenmesser am Heizkreisverteiler sind noch alle auf offen oder hast Du diese auch wieder in die Ursprungsstellung zurückgestellt? Ich würde die Einstellung so wie von quert089 beschrieben einstellen. Damit bringst Du die Wärme schon mal in die Fußbodenheizung und nicht im Kurzschluss direkt wieder zur Wärmepumpe, was die schnelle Anhebung der Rücklauftemperatur verursacht und damit das Takten fördert.
Es ist jetzt natürlich ein ungünstiger Zeitpunkt den Abgleich vorzunehmen. Wenn alle Durchflussmengenmesser auf 2,5 stehen, hast Du zumindest den Volumenstrom sichergestellt.
Dass der HB hier einfach Heizkreise zusammengelegt hat ist ein grober Fehler. Damit bringt er die ganze Wärmeübergabe in den einzelnen Räumen durcheinander und es kann dazu kommen, wie Du schon schreibst, einzelne Räume nicht mit der Wärmemenge versorgt werden können. Abgabe und Bedarf liegen nicht übereinander.
So ähnlich ist es bei mir auch, jedoch ist meines eine Bestandsanlage und diese war auf eine Ölheizung ausgelegt und alles hat 30 Jahre super funktioniert. Eine WP stellt halt andere Anforderungen. Ich versuche jetzt bei mir mit zusätzlichen Wandheizungen in den betroffenen Zimmern das Gleichgewicht wieder herzustellen. Eine andere Möglichkeit wären hier Infrarotheizungen als Zusatzheizung, aber nur für Räume die kurzfristig einen höheren Bedarf benötigen. Letzteres ist für ein Kinderzimmer keine Lösung.
Hast Du die komplette Heizlastberechnung in deinen Unterlagen?
Ich würde auf jeden Fall an den HB ran treten, dass er Dir Vorschläge unterbreitet wie er seine eigenwillige Installation reguliert. Die falsche Verlegung ist ja seine Entscheidung gewesen, da hast Du doch nicht eingegriffen?
Viele Grüße Bernd
Ja. Alle Kreise sind voll auf. Der Rücklauf im SZ ist zu, da ich sonst keinen schlaf bekäme.
Habe die komplette Heizlastberechnung, die Viessmann erstellt hat, von ihm bekommen. Diese habe ich hier auf Seite 3 hochgeladen (Berechnung LWWP...pdf)
Ich habe da zu keinem Zeitpunkt eingegriffen, da ich zu dem Zeitpunkt keinerlei Ahnung von FBH etc. hatte.
Er sagt er habe alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Die Installation sei OK so.
Solange keine Lösung gefunden wurde, werde ich nichts verstellen. Soll sie ruhig vor sich hintakten.
Wo ich immer noch nicht ganz durchblicke, ist wie die Größe bzw. die Bezeichnung der Anlage zu verstehen ist.
Laut Rechnung hat er eine C09 verbaut. Das Innengerät ist ein C16 und das AG ein D09.
Viele Grüße Andreas
Du hast doch deine Anlage registriert? Da bekommst Du ein Anlagenzertifikat. In diesem sind dann deine einzelnen Komponenten der Anlage verzeichnet. z.Bsp. Außeneinheit 9 KW 400 V. Die Inneneinheit C16 ist die für die 400 V Außeneinheiten. Für die 230 V Außeneinheiten gibt es auch eine. Wie quert 089 schon im Forum aufgezeigt hat, gibt es genau diese beiden Inneneinheiten. Also die C09 bei Dir stimmt. Ich habe auch die C09 und auch die beiden Komponenten mit der Bezeichnung wie bei Dir.
Viele Grüße
Bernd
Hallo Bernd
Vielen Dank.
Du hattest doch auf Seite 6 geschrieben, dass deine IE eine C13 wäre.
Ich bin mir nicht sicher von welchem Zertifikat Du sprichst. Ich habe die Anlage im ViCare registriert bzw. angemeldet. In der App wird mir lediglich die Bezeichnung für die Inneneinheit angezeigt und welches Vitoconnect ich nutze. Von Außeneinheit steht da nichts.
Bernd meint das Garantiezertifikat, welches du von Viessmann per Mail geschickt bekommen haben müsstest.
Dort musst du nachschauen, oder einfach mal an der Auseneinheit den Aufkleber suchen.
Hi. Ja ich weiß ja, dass es das AG ein D09 ist. Steht ja auch auf dem Sticker.
Das Zertifikat habe ich gefunden.
OK.
Außeneinheit ist eine Vitocal 200-D09.
Inneneinheit ist eine Vitocal 222-C16.
Richtig?
Hast du schon mal hinterfragt, 1. warum zwei unterschiedliche Produktgenerationen bei dir zum Einsatz kommen und 2. ob das zulässig und funktional ist?
Ja, genau.
Das habe ich mich erhlich gesagt nie gefragt, weil ich bei deren Zusammestellungen nicht wirklich durchblicke.
Vlt. weiß ja @qwert089 ob das zulässig ist.
Hier die reg. Komponenten.
Hallo,
das Garantiezertifikat bekommt man per e-mail zugesandt, wenn die Anlage registriert ist. Dies wird entweder durch den Heizungsbauer oder durch dich selbst durchgeführt habe. Unter dem folgenden Link kannst Du das selbst durchführen: https://www.viessmann.de/de/services/garantie/produktregistrierung.html
Ich bin darauf gekommen weil ich keine Unteralgen zur Garantie - Garantieverlängerung hatte. Die ViCare App habe ich natürlich auch registriert und dachte damit wäre alles erledigt. Dem war aber nicht so. Ich habe die Anlage über den vorher genannten Link registriert und habe auch sofort im Anschluss das Garantiezertifikat oder auch Anlagenzertifikat per e-mail erhalten.
Entschuldigung wenn ich vorher die C13 genannt habe. Auf meiner Inneneinheit steht auch die C16 und als solche ist die Inneneinheit auch registriert.
Viele Grüße
Bernd
Kein Problem. Habe das Zertifikat inzwischen gefunden und die Produkte in meinem Post darüber als Bild eingefügt
Soeben waren der HB und zwei Leute von VM (***) vor Ort.
Wie nicht anders zu erwarten war, hieß es die Anlage sei korrekt ausgelegt worden.
Hiervon wollte der Herr *** überhaupt nichts wissen. Das gäbe es laut ihm überhaupt nicht. Leider hatte ich es nicht zur Hand.
Vom Problem mit dem Volumenstrom wollte er garnichts wissen. Es wäre eher ein Problem, dass ich die Heizkreise voll aufgedreht hätte. Ich geh kaputt. Und außerdem müsste ich zwingend Stellantriebe verbauen.
Habe sie verabschiedet. Werde jetzt den Sachverständigen kommen lassen.
Erschreckend wie der Ausbildungsstand der Spezialisten und Fachbetriebe ist!
Berichte was mit dem Gutachter herauskommt!
Sonnige Grüße
Thilo
Auch die fast 17000 Verdichter-Starts seien nichts ungewöhnliches und dass die Anlage immer nur für etwa 20 Min. läuft, sei auch völlig ok.
Habe das gesamte Gespräch aufgezeichnet.
***
Hi. Du hattest doch mal u.a. auf Seite 2 folgendes geschrieben.
"Die Viessmann Planungsanleitung gibt es eine Auslegung auf 70- 85 % der max Heizlast vor (Unterdimmensonierenung!)"
Das deckt sich mit dem obigen Screenshot. Kann es sein, dass diese Vorgabe sich nur auf die 200-A und 222-A Geräte bezieht? In der Planungsanleitung zu den Modellen 200-S und 222-S ist diese Vorgabe nur bei monoenergetischer Betriebsweise zu finden. Bei bivalenter Betriebsweise, wie in meinem Fall, nicht.
Hallo @BobDerWuehler,
deine Anlage wird entweder monovalent oder monoenergetisch betrieben. Das kommt darauf an, ob sie am Auslegungspunkt noch genug Leistung bringt. Wenn dies der Fall ist (der Heizstab wird nicht benötigt) wird sie monovalent betrieben. Wenn sie vor dem Auslegungspunkt deine benötigte Wärme nicht mehr liefern kann wird der Heizstab dazugeschaltet so dass der Wärmebedarf gedeckelt wird. Dann wird die Anlage monoenergetisch betrieben, d.h mit einer Energiequelle (Strom). In der Planungsanleitung auf der Seite 124 findest Du die Angaben für die Auslegung einer WP mit monoenergetischen Betrieb (ähnelt dem der bivalenten Auslegung, den Du vorher angeführt hast).
Meiner Meinung nach ist die monoenergetische Auslegung die bessere Variante. Einen Heizstab oder Durchlauferhitzer hast du in der Anlage sowieso eingebaut. Ab dem Bivalenzpunkt heizt der Heizstab zu und nun die Frage, wie viele Tage hast du im Jahr die kältere Temperaturen aufweisen als die des Bivalenzpunktes. Das sind nicht so viele. Dafür hast Du aber auch bei höheren Temperaturen den Vorteil, dass die WP später anfängt zu Takten und damit auch weniger taktet. Der Kollege von Viessmann will Dir eine monovalent betriebene WP als gesetzlich vorgeschrieben verkaufen, damit hat er dann kein Problem mehr, also er hat dann dem Gesetz genüge getan und wenn die WP dann noch ein Stück größer ist, ist das kein Problem. Grundsätzlich sollte dies aber vor Ausführung mit Dir abgestimmt werden und es sollte auch deine Entscheidung sein wie Du die WP betreiben willst.
VG Bernd
Ich zweifle gerade wirklich ob rechtliche Schritte etwas nützen werden.
Hoffentlich unterscheidet sich der Ausbildungsstand des Gutachters von dem dieser "Spezialisten und Fachbetriebe". Möglicherweise muss man da auch etwas suchen.
@Guennie wäre bestimmt ein kompetenter Gutachter 😊.
Vielleicht kann ja auch jemand aus der Community hier einen geeigneten Gutachter empfehlen?
Wenn deine Rechtsschutz das übernimmt, hast Du ja erst mal nichts zu verlieren. Der HB ja ja gesagt, dass erst die C08 angedacht war. Wegen der Förderung kann es nicht gewesen sein, die war ja auch förderfähig. Die Liste hatte ich Dir ja vor einiger Zeit schon zugesandt. In der Berechnung WP Planer ist ja auch angegeben, dass die WP monoenergetisch betrieben werden soll. Also schau doch einfach mal im Diagramm, ob der Heizstab zuschaltet und wo der Bivalenzpunkt liegt. In dem WP Planer kann der Bivalenzpunkt zwischen -2 und -10 °C gewählt werden. Ich habe dies auch mal mit 6,4 KW Heizlast durchgerechnet und es wurde mir bei den Splittgeräten die C09 angezeigt. Auch bei niedrigeren Heizlasten wurde die C09 angegeben, aber auch bei höheren. Wahrscheinlich gibt es nur noch die eine???? Anders bei Monoblockanlagen, hier wurden unterschiedlich große angegeben.
Wegen der Auslegung ist es so, dass für die unterschiedlichen Wohnbereiche Normwerte für die einzelnen Bereiche vorhanden sind. Wenn nichts anderes verlangt wird vom Nutzer, werden diese Vorgaben verwendet. Das heißt jedoch nicht, wenn Du einen Raum der mit einer Normtemperatur von 20°C angegeben wird, mit nur 10°C beheizen möchtest oder auch gar nicht, dass dies nicht möglich ist. Aus diesem Grund sollte vor der Heizlastberechnung die Nutzungswünsche des Nutzers aufgenommen werden. Dies ist dann schriftlich festzuhalten und auf dieser Grundlage ist die Heizlast zu berechnen. Somit kann es dann auch zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Heizlast führen, wenn zum Beispiel jemand anstatt 20°C eine Temperatur von 23 °C beansprucht.
Auch mit den Einzelraumreglern hat er recht. Es gibt da wohl die Vorschrift, dass jeder Raum gesondert geregelt werden kann. Wenn man dies nicht möchte, kann man einen Antrag auf Befreiung stellen. Aber wer überprüft das schon und wie verhält sich das dann mit dem hydraulischen Abgleich???
Wenn ein hydraulischer Abgleich und im Anschluss vielleicht noch der thermische braucht man die ERR eigentlich nicht. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit Einzelraumregler einzusetzen, die gleichzeitig den hydraulischen Abgleich durchführen und das Einstellen per Hand unnötig machen.
Wenn Du einen gerechneten hydraulischen Abgleich besitzt, der mit tatsächlichen Werten gerechnet wurde, kannst Du ja den Volumenstrom herauslesen. Sollte dieser geringer ausfallen als der von der WP geforderte, kannst Du nur das Überströmventil öffnen (dies stellt aber nicht die Lösung des Problems dar) oder dir einen Pufferspeicher einbauen lassen. Dies erhöht aber auch die Kosten, nicht nur von der Anschaffung sondern auch vom Betrieb (Wärmeverluste, Betriebskosten zusätzliche Pumpengruppe usw.).
Ich selbst wollte mir ein Gutachten einholen und es sollte gleich gerichtsverwertbar sein. Dazu habe ich zwei Gutachter angeschrieben, mein Anliegen kurz erläutert (Der Wärmepumpendoktor ist im BWP und ein zweiter, der auch ein Buch geschrieben hat über WP, Planung, Fehler bei der Ausführung usw.) und nichts von denen gehört. Ein Privatgutachten ist etwas für dich und du kannst daraus ableiten ob du richtig liegst. Wenn es aber vor Gericht geht, bestellt das Gericht selbst einen Gutachter.
Vielleicht holst Du dir erst mal Informationen durch eine Rechtberatung ein (Rechtsschutzversicherung). Hier erfährst Du ob es Sinn macht zu klagen und wie die Erfolgsaussichten sind.
VG Bernd
jetzt hab mir die Aufnahme (hoffentlich bekommst dafür keine Probleme) angehört, und schön langsam wird mir klar, in welchem "Dilemma" auch irgendwo die HB und VM hier stecken.
1) Auf der einen Seite gibt es eben die Normen, die einen gewissen Durchschnitt abbilden müssen, und auf der anderen Seite gibt es die individuelle Umgebung / Nutzerverhalten "in Natur", die ganz schön von dieser "Norm" abweichen kann....
2) der HB bekommt nur ein Problem wenn die Heizung lt Norm zu klein ausgelegt sein würde. Er bekommt aber nie ein Problem, wenn diese zu groß ausgelegt ist, und den "Schaden" hat dann ohnehin der Endkunde.
Somit ist durchaus verständlich, das sich die HB(VM) der Einfachheit, und zur persönlichen Absicherung sich lieber in der Norm "bewegen", als das Ganze für die individuelle "technisch Sinnvolle Umgebung" auszulegen....
Ob diese Normen jedoch noch zum heutigen "Stand der Technik" oder dem Individuellen Nutzerverhalten passen, bzw. Energietechnisch sinnvoll sind, das hinterfragt jedoch niemand.
Genau das gleiche Thema hast bei den ERR:
lt. Gesetz müsste bei Neubauten in jedem Raum so eine ERR rein, bei einer AT-Geregelten WP mit FBH ist dies meistens nicht nur komplett sinnlose Geldverschwendung, sondern auch technisch kontraproduktiv.
....aber weil es im Gesetz steht - wird es dennoch eingebaut, ansonsten könnte der Heizungsbauer ein Problem bekommen, und der WP Betreiber schaltets - wenn er die WP sauber betreiben möchte - ohnehin ab.....oder eben der Antrag auf Befreiung........genauer Nachdenken darüber darf man hier nicht......eine einzige Ressourcen, Geld und Energieverschwendung das Ganze......
Hier zum Beispiel - wie es bei mir war - verdeutlicht das Problem sehr genau:
Heizlastberechnung - rein auf Basis des Energieausweises : 11,8 kW --> der HB hat natürlich auf Grund des Energieausweises eine 200-A A16 verbaut, obwohl ich ihn für die Planung - da Altbau - und Messungen der letzten Jahre vorhanden sind - ausdrücklich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre hingewiesen habe.....)
Ergebnis: die A16 hat selbst bei -12°C AT noch "wie blöde" getaktet.
Ich habe dann selber die Heizlastberechnung lt. Schweizer Formel auf Grund des tatsächlichen durchschnittlichen Gasverbrauch von 573qm der letzten Jahre nachgerechnet: 5,9kW
Mir war es letztendlich egal was in der Norm, oder Energieausweis steht , und habe mit entsprechendem "Nachdruck und Penetranz" und somit komplett auf eigenes Risiko - auf eine A08 umbauen lassen (die A06 wäre mir zu knapp, und das Risiko zu hoch geworden), und so die WP-Leistung um 50% reduziert, ganz nach dem Motto: "Norm und Energieausweis sind die Theorie - der tatsächliche Verbrauch ist jedoch die Realität".
Das was wirklich ein Problem ist, wenn zb. bei einem Neubau der Energieausweis (Norm) sehr weit von der "Realität" (Nutzerverhalten) entfernt ist. Wenn der HB sich dann auf den Energieausweis verlässt, bzw. verlassen muss, und der nicht mit der Realität, bzw. mit dem Nutzerverhalten zusammenstimmt, dann.....naja...
Klar haben wir im Zuge der Renovierung mal die Fenster von 2-Scheiben auf 3-Scheibenverglasung geändert, aber warum der Energieausweis so derart weit von der "Realität" abweichend ist, kann ich nicht beurteilen. Von den Fenstern her alleine kann ich mir das jedenfalls nicht vorstellen.
Das der Umbau auf die A08 richtig war, zeigen die Betriebsdaten seit Anfang Jänner 2022 - bis heute (Tagesaktuell) in der Realität:
Das sind im Jahresdurchschnitt nur 1 Takt pro 5 Stunden oder anders gesagt, nicht ganz 5 Takte pro Tag
Bisher trotz teilweise -12°C AT im Winter keinerlei Probleme mit "zu kalten Räumen" und auch keine einzige Minute zuschalten des Heizregisters.
Vollkommen klar :
ich habe meine WP bis zum letzten - noch so kleinem "Schräubchen" und selber programmierten Regelung optimiert. Ist somit weit weg von jedem "Standard". Es soll nur zeigen, das es durchaus technisch möglich ist, eine WP bei richtiger Auslegung und Regelung dorthin zu bringen, das diese auch mit sehr wenig Takte betrieben werden kann. Wenn 500 Takte pro Jahr auf der einen "extremen Seite der Skala" möglich sind, bezweifle ich schon auch, ob dann 17.000 Takte pro Jahr, noch als "Normal" anzusehen sind.
lg
Guennie
laut deinem Gespräch ergeben sich folgende Fragen:
Sonnige Grüße
Thilo
Das sind im Jahresdurchschnitt nur 1 Takt pro 5 Betriebs-Stunden oder anders gesagt, nicht ganz 5 Takte pro Tag
365 Tage im Jahr x 24 Stunden/ Tag = 8760 Stunden
8760 h / 515 Starts = 17
24 h / 17 = 1,41 Starts am Tag (gemittelt)
VG Bernd
Vollkommen richtig erkannt, es sind Betriebsstunden…..hab ich falsch rübergerechnet……Danke für die Info…..😇.
Hab mich selber auch schon mal über die gerechneten 5 Takte/Tag gewundert, da ich den ganzen Sommer über nur einen Takt alle 2 Tage, somit ca. 16 Takte pro Monat habe, und im Winter läuft die WP tagelang ohne einen einzigen Zusatztakt 24/7 durchgehend…..aber so gerechnet ist es natürlich logisch…..jetzt weis ich das auch endlich, die 515 Takte sind seit anfang Jänner 2022 jetzt haben wir ende Juni 2023, somit sind die 515 Takte in ca. 1,5 Jahre…..und das sind dann ungefähr 0,9 Takte / Tag und das ist jetzt endlich mit meinen Messungen schlüssig….Danke.
lg
Guennie
lg
Günther
Ergænzend ist eines möglich:
in der neuen App wird für jede Woche die gelieferte Heizenergie, sowie der dafür aufgewendete Strom protokolliert.
hier die letzten 52 Wochen rausschreiben und zusammenrechnen (dank Excel) ja kein Problem,
Hier hast dann den tatsächlichen Heizenergiebedarf, und darüber kannst die tatsächliche Heizlast rückrechnen.
Das Ganze kannst dann mit dem Energieausweis, bzw. mit der Heizlastberechnung von VM vergleichen, ob das in etwa stimmig ist, bzw. wie weit das Ganze voneinander abweichend ist.
lg
Guennie