@Gambit Da es mittlerweile sehr viele solcher Fälle und auch Urteile gibt, sind die Chancen eher auf deiner Seite. Das große Problem ist leider immer wieder, dass sich diese sog. Heizungsbauer immer häufiger auf die teilweise utopischen Auslegungen durch den Hersteller blind verlassen. Am Ende steht der HB als der Dumme dar. Viessmann sagt dann einfach "Warum hast Du als Fachmann unsere Auslegung/Berechnung nicht gegengeprüft?" Frei nach dem Motto "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Das bedeutet aber nicht, dass ich oder Du in irgend einer Weise Mitleid oder was auch immer mit dem HB haben sollten. Er ist schließlich der Fachmann. Er ist Dir gegenüber in der Pflicht ein ordnungsgemäßes Gewerk zu erstellen. Ob an der Misere auch der Hersteller eine Mitschuld hat, ist ausschließlich sein Problem! Ich musste in meiner gesamten Leidenszeit immer wieder feststellen, dass selbst die Erbauer und deren sog. "sales advisor", nicht wirklich wissen was sie tun. Beispiel gefällig? Der sog. Viessmann Ingeneur in Wärmepumpenbereich, welcher bei mir vor Ort gewesen ist, behauptete allen Enstes meine Anlage laufe in bivalenter Betriebsweise. Als ich ihm dann erklärte was bivalent bedeutet und ihm die Planungsunterlagen seines Arbeitgebers vor die Nase hielt, woraus hervorgeht, dass die Anlage monovalent betrieben wird, war er kurz sprachlos und übte sich in Ausflüchten. Das war nur "ein" Beispiel. Und Du wirst von jedem dieser "Experten" hören, dass übermäßiges Takten gar kein Problem sei und auch sonst völlig i.O. sei. Ich für meinen Teil werde es jetzt mit einem Pufferspeicher probieren. Alles natürlich unter Vorbehalt. Die gesamten Kosten( auch RA und Gutachter) wird der RA dem HB auferlegen. Sei tapfer und informiere Dich.
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