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Vitocal 250-A mit Drosselung lt. § 14a EnWG

Hallo!

 

Ich wollte jetzt für unsere in diesem Jahr in Betrieb genommene Vitocal 250A von einem Stromversorger einen sogenannten "Wärmepumpenstromtarif" bekommen. Den hat er mir verweigert, weil unser Netzbetreiber keine Leistungsdrosselung von Wärmepumpen in seinem Netzgebiet macht, obwohl es ja seit Januar 2024 sein muss. OK, habe ich erst mal so hingenommen.

Nur, wie funktioniert denn die neue Regelung bei meiner Anlage?

Ich sehe keine Anschaltmöglichkeit damit die Anschlussleistung auf den vorgegebenen Höchstwert von 4,2KW reduziert wird die ja nun max. 2x am Tag für je max. 2h gemacht werden kann. Und die 250-A kann ja incl. Durchlauferhitzer deutlich mehr Strom aus dem Netz beziehen...

 

Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    

 

Hat jemand eine Rat???

 

Gruß

Kellerbrummer

8 ANTWORTEN 8



Hallo,

 

 


@Kellerbrummer  schrieb:

Ich wollte jetzt für unsere in diesem Jahr in Betrieb genommene Vitocal 250A von einem Stromversorger einen sogenannten "Wärmepumpenstromtarif" bekommen. Den hat er mir verweigert, weil unser Netzbetreiber keine Leistungsdrosselung von Wärmepumpen in seinem Netzgebiet macht, obwohl es ja seit Januar 2024 sein muss. OK, habe ich erst mal so hingenommen.

Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    


Also: Der Netzbetreiber muss natürlich nicht drosseln, wenn sein Netz so leistungsfähig ist, dass es auch für den (spitzen) Strombedarf mit WPs und Ladestationen ausgelegt ist und er immer rechtzeitig sein Netz weiter ausbaut.

 

Im Gesetz ist bei "Modul 1" (pauschaler Rabatt auf die Netzentgelte, keine separater Zähler für die WP) zwar eine Individualisierung (Höhe kann je nach Netzbetreiber variieren) vorgesehen. Dass ein Stromnetzbetreiber diesen Pauschalbetrag komplett auf "0" setzt ist aber sehr kreativ. Ob das gesetzeskonform ist, weiß ich nicht.

 


Nur, wie funktioniert denn die neue Regelung bei meiner Anlage?

Ich sehe keine Anschaltmöglichkeit damit die Anschlussleistung auf den vorgegebenen Höchstwert von 4,2KW reduziert wird die ja nun max. 2x am Tag für je max. 2h gemacht werden kann. Und die 250-A kann ja incl. Durchlauferhitzer deutlich mehr Strom aus dem Netz beziehen...  


Es soll im Laufe von Q4/2024 eine neue Firmware geben, bei der man einen Smart-Grid-Schaltkontakt für die Drosselung verwenden kann. Wenn dieser Kontakt geschlossen wird, reduziert die WP intern ihre maximale Leistung auf 4,2KW. Dazu müsste dann vom Stromnetzbetreiber in/an/bei Deinem Stromzähler ein Steuerkasten installiert werden, der den Schalter schließt, falls Drosselung notwendig. Und Du müsstest dafür dann ein Kabel von diesem "Steuerkasten" zu Deiner WP haben.

 

Es gibt auch eine zweite Variante, in dem es über ein Datensignal/Protokoll über einen Datenbus läuft. Auch daran arbeitet Viessmann. Mehr scheint noch nicht bekannt.

 


Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    

 

Hat jemand eine Rat???


Abwarten und Tee trinken.

 

Die meisten Netzbetreiber haben noch gar nicht die eigene Technik dafür und sind auch nicht sehr erpicht darauf, schnell drosseln zu können. Denn wenn sie drosseln würden, wären sie gleichzeitig gesetzlich verpflichtet, in dem Netzbereich ihr Netz schnell auszubauen (damit sie in Zukunft da nicht mehr zu drosseln brauchen).

 

Hallo Kellerbrummer,

 

mich beschäftigt exakt das gleiche Problem. Ein Firmware-Update für die 250-A, das offensichtlich eine Voraussetzung dafür ist, dass die WP entweder über SG-Kontakt oder über EEBus als steuVE angesteuert werden kann, hat Viessmann für Q4/2024 angekündigt (siehe entsprechende Viessmann-Videos zum Thema §14 EnWG und steuVE): Der Termin ist jetzt schon bald abgelaufen und Neues bisher nicht in Sicht. Die seit 01.01.24 verkauften/installierten WPs ohne dieses Update entsprechen formal gesehen nicht den gesetzlichen Vorgaben des EnWG. Viessmann sollte dringend in die Puschen kommen  - und das bitte auch völlig unabhängig davon, ob die örtlichen Versorger die notwendigen iMessSys/Gateway/Steuerbox einbauen können oder wollen.

 

@Viessmann: Wann kommt das Update? Und die begleitende Dokumentation zu einer Hardware- und/oder Softwarelösung? Danke im Vorraus für Informations-update hierzu!

 

Grüße in die Runde

Hallo Woscha54,

 

dies wurde mit dem aktuellen Update umgesetzt. Setz dich mit deinem Fachbetrieb in Verbindung, damit es aufgespielt werden kann. Es erfolgt über den normalen Sperrkontakt und beim Inbetriebnahmeassistenten muss ausgewählt werden "§ 14a EnWG durch digitale Kontakte ohne Sperre Funktion"

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

 

herzlichen Dank für die schelle Antwort und den konstruktiven Hinweis. 

 

Beste Grüße

Woscha54 


@Flo_Schneider  schrieb:

dies wurde mit dem aktuellen Update umgesetzt. Setz dich mit deinem Fachbetrieb in Verbindung, damit es aufgespielt werden kann. Es erfolgt über den normalen Sperrkontakt und beim Inbetriebnahmeassistenten muss ausgewählt werden "§ 14a EnWG durch digitale Kontakte ohne Sperre Funktion"

 


Hallo @Flo_Schneider , vielen Dank für die Info. Das genannte aktuelle Update ist dann die Software-Version 2440?

 

Dazu habe ich eine Frage: Erfolgt dann bei Aktivierung dieses Sperrkontaktes eine grundsätzliche Drosselung auf eine maximale Leistung von 4,2kW oder wird abhängig von der Netzanschlussleistung gedrosselt.?

 

Bei Anlagen, deren Netzanschlussleistung größer als 11 kW ist (und da zählt dann ja auch der Heizstab mit dazu) muss nicht auf 4,2 kW gedrosselt werden sondern auf 0,4 mal Netzanschlussleistung.

 

Dazu ein Beispiel: Bei meiner 250-A A13 hat die ODU eine max. elektr. Leistungsaufnahme von 5,4 kW, die 230V Betriebskomponenten der IDU haben max. 1KW und dann ist da noch der Heizwasser-Durchlauferhitzer mit max. 8 kW.  Wenn ich richtig zusammengerechnet habe, wären das in Summe bereits 14,4 kW. Weil dieses über 11 kW liegt, bräuchte die Anlage daher nur auf 14,4 * 0,4 = 5,76 KW gedrosselt zu werden, statt auf 4,2 kW.

 

Oder sind meine Infos bezüglich der 11 kW Schwelle falsch?

 

Danke.

 

Hallo,

laut §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden Wärmepumpen als "eine Anlage der gleichen Kategorie" betrachtet. Also zählen danach die internen Einzelverbraucher (IDU, ODU, Durchlauferhitzer) nicht als separate kleinere Einzelanlage.

Kann man bei der Bundesnetzagentur nachlesen.

 

Verbindliche Vorgaben kann wohl nur der zuständige Energieversorger oder Elektriker des Vertauens machen.

 

LG Wobue07


@wobue07  schrieb:
Also zählen danach die internen Einzelverbraucher (IDU, ODU, Durchlauferhitzer) nicht als separate kleinere Einzelanlage.

 


Davon war ich schon ausgegangen. Ich fragte eher nach einer konkreten Stelle (oder Korrektur), inwieweit die 11kW Schwelle (nicht) auch für jede WP gilt, also ob es (zusätzlich zur Anschlussleistung > 11kW) noch weitere Kriterien geben müsste, die eine WP erfüllen müsste um den Faktor 0,4 für die gedrosselte Leistung ansetzen zu dürfen.

 

@Dale: Ja, das Update ist die 2440. Wie die genaue Funktionsbeschreibung aussieht, kann ich aktuell noch nicht detailliert mitteilen. 

 

Viele Grüße
Flo