Wenn die Montagefirma die Montage nicht vorschriftsmäßig durchführt steht sie dafür in der Haftung. Im Zweifelsfall muß sie den ordnungsgemäßen Zustand im Nachhinein zu ihren Lasten herstellen. Spätestens wenn ein Monteur, der idR bei der Montagefirma beauftragt wird, berechtigterweise deswegen arbeiten verweigert wird klar das nachzuarbeiten ist. Aus der Haftung kommt die Firma nur, wenn überhaupt, wenn sie den Kunden vorher informiert daß die gewünschte Ausführung so nicht den Regeln entspricht und dies auf ausdrücklichen Kundenwunsch ohne jegliche Gewährleistung vorgenommen wird oder daß zwingend andere - in dem Fall Schutzmaßnahmen (Geländer) erforderlich sind um die Arbeiten so ausführen zu können. Wer dies als Kunde dann nicht beachtet ist selbst Schuld. Gruß Karl
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