Werft Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf. Die Gewährleistung gibt immer der HB. Und sie ist nicht davon abhängig,ob die Anlage online ist oder nicht. Die Garantie hingegen gibt immer der Hersteller. Und bei Viessmann ist es eben so geregelt,dass eine verlängerte Garantie auf 5 Jahre bei einer Aufschaltung mit einem Kom.modul gewährt wird. Über Sinn oder Unsinn muss man hier nicht drüber reden. Die Kom.module sind wohl auch so ausgelegt,dass sie nur mit Servern von Viessmann ,,reden,, können. Es ist kein Zugriff auf andere Daten des jeweiligen Handys möglich. Das Szenario eines Worst Cases bringt auch nichts. Denn selbst,wenn es einem Hacker gelänge,die Anlage im tiefsten Winter abzuschalten( was übrigens mit dem Kommodul nicht funktioniert),geht man einfach an die Anlage und schaltet sie wieder ein. Notfalls über den Inbetriebnahme- Assi. Selbst eine Generierung eines Defektes,welcher dann ein Abschalten nach sich zieht,kann am Gerät wieder zurückgesetzt werden.
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