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Neue Anlage - mangelhaft installiert

Was kann ich tun, wenn eine Heizungsanlage durch eine Firma unfachmännisch gebaut wurde und die Mängel nicht anerkannt werden, bevor die Erstinbetriebnahme erfolgt?

Es wurden Anlagenteile beschädigt  -Isolierungen falsch und unvollständig ausgeführt  - Knicke in Rohren  -  keine Herausgabe des Verlege- bzw. Hydraulikplanes  - falsch dimensionierte Wärmepumpe ohne Kondenswasserabfluss  - Heizkörperinstallation, so dass Tür gegen Thermostat schlägt  - unterdimensionierte Heizkörper - ein Fenster lässt sich wegen Rohr nur noch spaltfrei öffnen - unnötige Anlagenteile verbaut usw. usf. - dazu wurden eine Kaminplatte zerkratzt, Mauerwerk beschädigt und stümperhaft verfüllt, ein Radiator beschädigt etc. pp.

Heizungsfirma verweist auf Mangelfreiheit  - Niederlassung von Viessmann lehnt mit Wissen über den Zustand der Anlage Garantieansprüche ab und verweist an Heizungsfirma  - die verweist auf Mangelfreiheit

Bei Inbetriebnahme würde die zu kleine Wärmepumpe 24/365 auf Volllast laufen und mutmaßlich die Heizkörper kalt bleiben, da zwei Zuläufe in ein Anlagenteil hingehen, jedoch kein Ablauf vorhanden ist.

Ich brauche dringend Hilfe!!!

20 ANTWORTEN 20

Der richtige Ansprechpartner für deinen Fall ist ein Anwalt welcher sich mit der Materie auskennt! 

 

Der braucht etwas Schriftliches, aus dem die Schäden hervor gehen. Das muss von einer Fachfirma oder dem Hersteller erfolgen. 

Viessmann verweigert bisher jede Unterstützung bzw. verweist auf die Heizungsfirma.

5-6 Fachfirmen haben die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, wollen sich dazu nicht schriftlich äußern, weil sie nicht vor Gericht aussagen wollen. 

 

Das Schriftliche machst du, du schreibst alles auf was dir nicht korrekt erscheint recherchierst dazu im Internet und besprichst alles mit deinem Anwalt. Der Anwalt berät dich dann und empfiehlt dir anschließend den entsprechenden Gutachter welcher im Streitfall auch vom Gericht akzeptiert wird. 

Ich würde ihn einfach unter Fristsetzung schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Vom Rechnungsbetrag behältst du einen angemessenen Betrag ein, das kann ruhig das Doppelte des Schadens sein. Dann kannst du dich ggf. verklagen lassen. Denke aber nicht, dass die Firma klagt.😀

Gruß
Heizing

Alle bisherigen Fachfirmen werden dazu nichts schriftliches abgeben. Die wollen nicht vor Gericht aussagen.

Ein von mir beauftragtes Gutachten ist nichts wert, da ich der Auftraggeber bin. Damit ist es nicht unparteiisch. 

 

Ich brauche bitte andere Lösungsvorschläge. 

Ich bin raus. Viel Erfolg und alles gute. 

Und genau deshalb bin ich hier.

Wir hatten eine Frist gesetzt. Die ist ohne Reaktion abgelaufen.

Die letzte Rechnung haben wir nicht bezahlt.  Das wurde nicht einmal angemahnt.

Da denen die Höhe des Gesamtschadens bewusst ist, wollen die lieber in Insolvenz gehen und die Firma dann einem der Söhne überlassen. 

Aktuell geben die mit vollen Händen ihr gesparten Geld aus, damit sie es im Zweifelsfall nicht verlieren. 

Danke für den Tipp,  aber der hilft uns leider auch nicht weiter. 

Wenn der Betrieb Mitglied in der Innung ist, würde ich die Schlichtungsstelle anrufen. Eine Regelung über einen Ombudsmann ist hier kostenlos. Allerdings müssen sich die Klienten nicht dem Schiedsversuch ergeben.

Es sei denn, die Fronten sind schon verhärtet.

Die Innung als auch die Handwerkskammer verweisen an Gutachter (siehe dazu oben) und Anwalt (siehe oben).

 

Auch schon kontaktiert. 

 

Wie gesagt: ich wäre nicht hier, wenn es leicht wäre.

Dann kommst vermutlich um eine Klage nicht rum. Das Gericht würde hier einen Gutachter beauftragen.

Demzufolge wie von Dickmuschel2013 beschrieben vorgehen.

 

Wie kommt eigentlich der Handwerksbetrieb auf -Mangelfreiheit-? Ist keine Abnahme erfolgt ?

Leider scheint es an der Tagesordnung zu sein, dass Anlagen magelhaft installiert werden. Bei mir wurden neben nicht mehr lösbaren Anschlüssen von Schlüsselkomponenten wie Therme und Warmwasserspeicher (erst geschraubt, dann verpresst - statt Flanschverschraubung) die Schwerkraftbremse/Rücklaufsperre am WW Speicher weggelassen. Die Krönung waren drei in Reihe verbaute Absperrventilen in der Wasserzuleitung, aber keine Möglichkeit, Gebäudeteile einzeln abzusperren - überall Wasser oder nirgends (das aber mit mehrfacher Redundanz)... Bemängelung verhallt ungehört, gearbeitet wird eh erst nach vorheriger Zahlung.

Grüsse!

Phil

erst geschraubt, dann verpresst - statt Flanschverschraubung

 

Das ist heute normal, Flansch macht niemand mehr. Im Fehlerfall schneidet man halt die Rohre auf und verpresst neu.

 

@Schnippke

Du kannst vom Gericht ein Beweissicherungsverfahren machen lassen. Wenn nichts zu holen ist, bringt dir das und ein Prozess auch nichts, du hast vermutlich schon zu viel bezahlt, darum machen die nichts. Wenn die Insolvenz anmelden kommst du auch nicht weiter. Muss du wohl als Lehrgeld verbuchen.😣

Gruß
Heizing


@Heizing  schrieb:

erst geschraubt, dann verpresst - statt Flanschverschraubung

 

Das ist heut normal, Flansch mach niemand mehr. Im Fehlerfall schneidet man halt die Rohre auf und verpresst neu.

 

😣


Nun, ich verwende immer Übergangsverschraubungen.  Das ist bei mir Normal.

Klar, kann man machen. Aber welchen Vorteil hat es, nur wieder mehr Dichtungen, die undicht werden können.😉

Gruß
Heizing

>> Aber welchen Vorteil hat es

ich könnte z.B. so eine Einlege-Schwerkraftbremse nachrüsten...

 

HerrP_1-1681744126601.png

 

 

Ja, stimmt, aber dann soll er hat ein Stück rausschneiden, eine Schwerkraftbremse im Gehäuse nachrüsten und mit einer Schubmuffe wieder verbinden.

Gruß
Heizing

Könnt Ihr bitte einen eigenen Beitrag erstellen.

Kannst Du bitte einen eigenen Beitrag erstellen.

Die Muffen helfen mir nicht weiter. 

Wie ging es hier weiter? 

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