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Lochfraß Wärmepumpe durch Sauerstoff

Der Installateur hat es versäumt, bei der Neuinstallation der Heizung eine Systemtrennung einzubauen, welche laut Viessmann bei diffusionsoffenen Rohren notwendig ist. Innerhalb von 2 Jahren hatte nun das  3-Wegeventil in der externen NC-Box 2x Lochfrass, bedingt durch ungeeignetes Heizungswasser, was eine Laboranalyse ergab.  Eine Systemtrennung wird jetzt nachträglich eingebaut. Wie kann ich feststellen, welche weiteren Komponenten der Wärmepumpe dadurch beschädigt wurden, um eventuelle Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der 5 Jahre geltend zu machen?

Gruß Al

 

6 ANTWORTEN 6

Hallo Al, 

 

auf diese Frage habe ich leider keine Antwort für dich. Falls du dazu aber dennoch eine Lösung findest, würde ich mich freuen, wenn du sie hier teilst. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo, 

der Installateur vertraut darauf, dass die Bestandteile in der WP das Wasser ziemlich unbeschadet überstanden haben. Ich erwarte von ihm eine Gewährleistung gegen Lochfrass-Schäden für insgesamt 15 Jahre Betriebszeit, also weitere 13 Jahre.  Notfalls mit Rechtsanwalt. 

Kannst du mir verraten, ob in der Wärmepumpe Komponenten aus Aluminium verbaut sind?

Grüße Al

Moin AI,

 

du könntest deinem Installateur auch anbieten die komplette Anlage zu tauschen, wenn er auf die verlängerte Gewährleistung nicht eingeht!

Vermutlich aber am Ende auch nur mit Anwalt.

 

Viele Erfolg und berichte wie es weiter geht.

 

Sonnige Grüße 

Thilo 

Hallo Thilo, 

ich habe alles dokumentiert und werde ihm meine Forderung per Einschreiben zustellen. Es ist mir egal, ob er darauf eingeht oder nicht. Nur im Falle einer weiteren Leckage käme es zum Rechtsstreit. Vielleicht geht es ja gut. Ich füge mal ein Foto bei, wie das 3-Wegeventil nach 9 Monaten mit Sauerstoffwasser aussieht. 

Grüße Al

IMG_4397.jpg

Das wird so aber nicht funktionieren. Spätestens nach fünf Jahren bist du aus der Gewährleistung.

 

Es ist unerheblich, ob du den Wunsch nach Gewährleistungsverlängerung schon vorher geäußert hast, die Verjährung läuft trotzdem weiter. Eine Verjährungshemmung  kann nur durch Zustimmung des Heizungsbauers oder durch Klage erfolgen.

Gruß
Heizing

Dank für den Hinweis. Werde ich berücksichtigen.

Gruß Al

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