Hallo zusammen,
ich habe bei meiner Wärmepumpe gerade folgendes Thema betreffend der Heizlastberechnung und der Dimensionierung der Luftärmepumpe.
Es handelt sich um einen Neubau, bei dem im Jahr 2019 eine Wärmepumpe Vitocal 350-A (AWHI 351.A14) vom Heizungsbauer (beauftragt vom Bauträger) aufgestellt wurde. Im Laufe des letzen Jahres gab es für mich Hinweise, dass die Anlage überdimensioniert ist. Bei der Frage an den Heizungsbauer bzw. Bauträger mir die Heizlastberechnung zu zeigen, bekam ich die Antwort, dass diese nicht durchgeführt wurde, die Anlage aber von der Dimensionierung her angeblich passt. Das wäre lt. dem Bauträger auch von Viessmann so bestätigt worden.
In Absprache mit dem Bauträger wurde nun im Februar 2024 über einen unabhängigen Anbieter eine Heizlastberechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist 5,9 kw (ohne Warmwasseraufbereitung).
Der Bauträger und der Heizungsbauer akzeptieren nun das Ergebnis der unabhängigen Heizlastberechnung nicht, da laut Ihrer Aussage bei dem Ergebnis von 5,9 kw mit den aktuellen Vorgaben die für 2024 gelten die Berechnung durchgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach, waren die Vorgaben im Jahr 2019 noch ganz andere und deshalb war zum Zeitpunkt 2019 die Auswahl der eingebauten Luftwärmepumpe mit 14,5 kw korrekt. Angeblich soll Viessmann die Meinung des Bauträgers und Heizungsbauers unterstützen und ebenfalls die 5,9 kw Berechnung anzweifeln.
Ein unabhängiger Gutachter hat in seiner Stellungnahme ebenfalls geschrieben, das die 14,5 kw LWP überdimensioniert ist und gemeint, dass es keine signifikante Änderung zwischen einer Berechnung 2019 zu 2024 geben würde. Aber auch diese Stellungnahme akzeptieren weder Bauträger noch Heizungsbauer.
Meine Frage ist jetzt:
Ist es richtig, dass die durchgeführte Heizlastberechnung von Februar 2024 nicht mit den damaligen Verhältnissen von 2019 verglichen werden kann und 2019 andere Regelungen bei der Berechnung gegolten haben. Wäre 2019 tatsächlich ein deutlich höheres Ergebnis bei der Heizlastberechnung herausgekommen, so dass damals 14,5 kw "richtig" waren anstatt der heutigen 5,9 kw ?
Hier noch ein paar Eckdaten:
LWP Modell: Vitocal 350-A (AWHI 351.A14) Innenaufstellung
Herstelljahr: 2019
Einfamilinehaus mit 240 m² Fussbodenheizung und ERR
Pufferspeicher FBH = 291 Liter
Warmwasserspeicher = 380 Liter
Vielen Dank im voraus.
Ich gehe davon aus daß sich die Physik zwischen 2019 und 2024 nicht geändert hat und sich das Haus nicht von selbst isoliert oder abisoliert.
Daher erachte ich diese Argumentation als vollkommenen Blödsinn.
>> daß sich die Physik zwischen 2019 und 2024 nicht geändert hat
das ist auch meine Meinung, zumindest was eine Heizlastberechnung anbetrifft.
>> Ein unabhängiger Gutachter hat in seiner Stellungnahme ebenfalls ... gemeint, dass es keine signifikante Änderung zwischen einer Berechnung 2019 zu 2024 geben würde.
wenn das 'gemeint' auch schriftlich formuliert ist - will man noch?
Grüsse!
Phil
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