Hallo cuz,
wenn wir die Lebenszeit nur an Starts und Stopps festmachen, dann kann man dies so sagen ja. Ansonsten ist es nun mal so, dass wir und du keinen Einfluss auf die EVU-Sperre haben. Wenn du einen entsprechenden Vertrag mit deinem Energieversorger hast und dieser darauf besteht, bleibt dir nur eins übrig, und zwar dafür zu sorgen, dass in der Regel vor dem Beginn der EVU-Sperre kein Betrieb der Wärmepumpe startet. Dies lässt sich über die Schaltzeiten regeln.
Viele Grüße Flo
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