Dale schrieb: Von daher kann ich nur jedem, der noch im Gewährleistungszeitraum ist, empfehlen, bei seinem Heizungsbauer schriftlich auf Mangelbehebung zu bestehen. Und je mehr Heizungsbauer darunter "leiden" und dann ihrerseits ggf. auch Druck bei Viessmann aufbauen, desto größer sind die Chancen, dass Viessmann intensiver an einer Lösung und Fehlerbehebung arbeit. Ich bin da absolut bei dir, aber ich denke wir haben da keine große Basis. Auch hier wird zwar viel geschrieben, aber kaum im Interesse Aller gehandelt. Da werden schnell noch die letzten Ventilatorringheizungen des Marktes auf eigene Kosten beschafft oder der Heizungsbauer mit Lagerware beauftragt, auf eigene Rechnung den Einbau zu machen. Wer setzt seinem Fachbetrieb hier innerhalb der Gewährleistung eine Frist zur Mängelbeseitigung, wer verklagt hier bei Weigerung seinen Heizungsbauer? Ich habe meinem Heizungsbauer bereits vor 2 Wochen eine Mängelrüge wegen Planungsfehler geschickt, deren Frist gestern ablief. Natürlich hat er sich auf "seltene Wetterphänomene" und die als Zubehör erhältliche (aber nicht lieferbare) Ventilatorringheizung herausgeredet, die er mir gerne auf meine Kosten zum Listenpreis und zu seinen Standardarbeitslöhnen einbaut. Und nun? Weitere Unterstützung und Eigeninitiative werde ich von diesem sympathischen Heizungsbauer keine erwarten dürfen. Auch klar, dass er an mir keinen Cent mehr verdienen wird, aber das macht die Sache ja nicht leichter, bei diesem und weiteren Gewährleistungsanspüchen. Was wird aus der Wartung, die für die Garantie über Viessmann nötig wird usw. Wie also nun weiter vorgehen? Letzte Nachfrist und dann? Vielleicht würden schon einheitliche Schriftsätze helfen, damit alle die Forderung korrekt stellen und man sich dann ggf. auch auf Gerichtsurteile für aussergerichtliche Einigen beziehen kann. Vielleicht lenkt ja dann auch mal Viessmann ein. Letztlich wäre eine Musterfeststellungsklage gegen den Hersteller Viessmann ja der richtige Weg, aber leider ist unser Ansprechpartner ja der Heizungsbauer.
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